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- Wohnen in Gemeinschaft
- Wohngemeinschaft (WG) Lebensgefährten (eheähnliche Gemeinschaft) Betreutes Wohnen Ambulant betreutes Wohnen Jugendwohnheime, Studentenwohnheime Wohnheime für pflegebedürftige Menschen Wohngemeinschaft
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- Instandhaltung und Modernisierung
- Instandhaltung der Wohnung Die Instandhaltung der Mietwohnung ist grundsätzlich Sache des Vermieters * . Grundsätzlich müssen Sie als Mieter die Instandhaltung der Wohnung dulden, sind aber nicht verp
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- Sonstige Nebenkosten
- Strom Die Stromversorgung erfolgt über ein Vertragsverhältnis mit einem Energieversorger Ihrer Wahl. In der Regel werden die Stromkosten mit einer monatlichen Pauschale beglichen und nach einem Jahr p
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- Betriebskosten und Abrechnung
- Betriebskosten sind Kosten, die als Lasten des Grundstücks dem Eigentümer * anfallen. Im Falle der Vermietung der Immobilie können diese auf die Mieter umgelegt werden. Die Betriebskosten können hierz
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- Wohnen
- Wohnungs- und Immobiliensuche Die Suche nach einer neuen Wohnung kann zeitraubend sein. Noch bevor Sie damit beginnen, sollten Sie sich deshalb überlegen, was genau Sie suchen, welche Anforderungen Ih
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- Keinen Ärger mit der Nachbarschaft!
- Wenn Menschen mit unterschiedlichen Lebensansichten und Gewohnheiten aufeinander treffen, können mitunter Konflikte entstehen. Damit das Leben mit dem Nachbarn * dennoch annehmbar bleibt, gibt es best
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- Digitale Informationen
- Wer suchet, der findet ... Software Mailinglisten Wikis Internetportale Wer suchet, der findet ... ... lautet ein Sprichwort. Dasselbe gilt auch für die Familienforschung. Man muss nur wissen, wo man
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- Behörden und Institutionen
- Kirchen (1530/1648 – 1871) Standesämter Einwohnermeldeämter Recht auf Einsicht in Archive Sächsisches Staatsarchiv Kommunale Archive Deutsche Dienststelle (WASt) Bundesbeauftragter für Stasi-Unterlage
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- Beschäftigungsverbote
- Mutterschutzbedingte Arbeitsunterbrechungen ergeben sich, wenn Ihr Arbeitgeber Sie aufgrund von betrieblichen und ärztlichen Beschäftigungsverboten nicht beschäftigen darf. In diesen Fällen ist es Ihr
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- Kündigungsschutz
- Die Kündigung durch den Arbeitgeber * ist während der Schwangerschaft, bis zum Ablauf von vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche und bis zum Ende der Schutzfrist na