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- Elternzeit und Elterngeld
- Die Bestimmungen zur sogenannten Elternzeit (früher Erziehungsurlaub) regelt das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG): Bis Ihr Kind drei Jahre alt ist, können Sie sich demnach entweder unbeza
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- Linksammlung Schwangerschaft und Geburt
- Allgemeine Informationen Mutterschutz und Elternzeit Beratungsangebote für Schwangere, Hilfe in Notlagen Glücklose Schwangerschaften, Sorgenkinder, Trauerhilfe Alleinerziehend Informationen für Väter
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- Steuererleichterungen
- Im Einkommensteuergesetz sind verschiedene Vergünstigungen geregelt, die Sie nach der Geburt Ihres Kindes in Anspruch nehmen können. Es handelt sich dabei neben dem Kindergeld um Frei- beziehungsweise
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- Beihilfen während der Schwangerschaft
- Zu den wichtigsten finanziellen Unterstützungen werdender Mütter gehören das Mutterschaftsgeld (unterschieden nach gesetzlich Versicherten und nicht gesetzlich Versicherten) sowie der Mutterschutzlohn
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- Beihilfen nach der Geburt
- Nach der Geburt haben Familien und Alleinerziehende Anspruch auf vielfältige, allgemeine Leistungen. Dazu zählen Hebammenhilfe, Kindergeld, Elterngeld, Landeserziehungsgeld und anderes mehr. Daneben s
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- Finanzielle Hilfen (Geburt)
- In diesem Kapitel erhalten Sie einen Überblick über die finanziellen Hilfen und sonstigen Unterstützungen, die der Bund, der Freistaat Sachsen sowie Wohlfahrtseinrichtungen gewähren, gegliedert in die
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- Entbindung
- Entbindung in einem Krankenhaus Im Krankenhaus stehen Ihnen neben der Hebamme bei Bedarf ein Arzt * und ein Kinderarzt zur Verfügung. Sie sollten sich rechtzeitig im Krankenhaus Ihrer Wahl anmelden, d
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- Schwangerschaft und Geburt
- Unerfüllter Kinderwunsch Schwangerschaft Entbindung Nach der Geburt Finanzielle Hilfen Linksammlung Schwangerschaft und Geburt Amt24-Informationen Freigabevermerk Sächsische Staatskanzlei, Redaktion A
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- Voraussetzungen: Wann wird eine Ehe geschieden?
- Für eine Scheidung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Nach deutschem Recht kann eine Ehe geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Dies ist der Fall, wenn die Gemeinschaft der Eheleute
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- Vermögen (Zugewinnausgleich)
- Während der Ehe gewinnen die Eheleute oder zumindest einer von ihnen regelmäßig Vermögen hinzu. Schließen die Eheleute keinen Vertrag über den Güterstand, entsteht zwischen ihnen ab der Heirat kraft G