Suchergebnisse
Deine Suche nach * lieferte 949 Ergebnisse.
-
- Gesetzliche Erbfolge
- Nach dem deutschen Erbrecht erben grundsätzlich nur Verwandte und Ehegatten * beziehungsweise eingetragene Lebenspartner der verstorbenen Person. Personen sind verwandt, wenn sie voneinander oder von
-
- Eröffnung eines Testaments / Erbvertrags
- Allgemeines zur Eröffnung Das Nachlassgericht (Amtsgericht) hat, sobald es von dem Tod des Erblassers * Kenntnis erlangt, eine in seiner Verwahrung befindliche Verfügung von Todes wegen zu eröffnen. G
-
- Erbschein
- Mit dem Erbschein erteilt das Amtsgericht (Nachlassgericht) auf Antrag ein Zeugnis über das Erbrecht. Sind mehrere Erbende vorhanden, wird das Nachlassgericht in der Regel einen Erbschein ausstellen,
-
- Erbenhaftung
- Mit dem Erbfall gehen auf den Erben * auch die Verbindlichkeiten des Erblassers über. Der Erbe tritt also in die Schuldnerstellung des Erblassers ein. Ab Annahme der Erbschaft haftet der Erbe grundsät
-
- Ausschlagung einer Erbschaft
- Sind Sie Erbe * , aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder aufgrund eines Testaments oder Erbvertrags, müssen Sie zunächst prüfen, ob Sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen wollen. Die Ausschlagung de
-
- Annahme einer Erbschaft
- Sind Sie Erbe * – sei es aufgrund gesetzlicher Erbfolge, aufgrund eines Testaments oder Erbvertrags – sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie die Erbschaft annehmen wollen. Es mag sein, dass Ihnen die ver
-
- Anfechtung eines Testaments / Erbvertrags
- Letztwillige Verfügungen und Erbverträge können unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden. Ziel einer Anfechtung ist es, dem wirklichen Willen des Erblassers * Geltung zu verschaffen. Anfech
-
- Widerruf eines Testaments
- Sie können Ihr Testament sowie einzelne in dem Testament enthaltene Verfügungen jederzeit abändern oder aufheben (widerrufen). Hierfür stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl. Sie können e
-
- Erbfall
- Wenn ein Mensch stirbt, stellt sich für die Hinterbliebenen die Frage, was mit der Hinterlassenschaft des Verstorbenen * (sogenannter Nachlass) geschehen soll und was als Nächstes zu tun ist. Entschei
-
- Testamentsvollstreckung
- Mit der Anordnung der Testamentsvollstreckung können Sie sicherstellen, dass Ihre letztwilligen Verfügungen befolgt werden. Die Testamentsvollstreckung dient daher überwiegend dem Interesse des Erblas