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  • Vereinbarungen und Hilfeplan
    Das Gesetz schreibt vor, dass mit der Unterbringung eines Pflegekindes in einer Familie ein Hilfeplan erstellt werden muss. Hier sind alle Vereinbarungen und Entwicklungen festzuhalten, welche die Unt
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Pflegeformen
    Die Ausgestaltung der Vollzeitpflege bestimmt sich einerseits nach der möglichen Dauer der Hilfe und der besonderen Situation des Pflegekindes andererseits. Zeitlich befristete Vollzeitpflege Die Aufn
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Umgangsrecht des Kindes mit den Eltern
    Ihnen als Pflegeeltern sollte Ihre rechtliche Stellung in Bezug auf Sorgerecht und Umgangsrecht des Pflegekindes immer bewusst sein. Leiblichen Eltern steht, unabhängig von der elterlichen Sorge, das
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Pflegeeltern werden
    Personensorgeberechtigte haben gegenüber dem Jugendamt einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung, wenn eine dem Kind oder Jugendlichen entsprechende Erziehung innerhalb der Familie nicht gewährleistet u
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Vormundschaft und Pflege
    Das Familiengericht kann in die Erziehung eingreifen und den Eltern das Sorgerecht teilweise oder ganz entziehen. Dies geschieht, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist. Das Sorgerecht kann in der Fol
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Rückkehr zu den Eltern
    Das Umgangsrecht der leiblichen Eltern Von besonderer Bedeutung ist eine wertfreie Grundeinstellung gegenüber den leiblichen Eltern des Pflegekindes. Versuchen Sie sich, in deren Lage hineinzuversetze
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Pflegeeltern sein: Rechte und Pflichten
    Mit der Aufnahme eines Pflegekindes erlangen Sie weitgehend die gleichen Pflichten, jedoch nicht die gleichen Rechte wie mit der Geburt des eigenen Kindes. Häufig ist das Pflegeverhältnis nicht dauerh
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Entscheidungs- und Vertretungsbefugnis
    Die natürlichen Elternrechte stehen unter besonderem Schutz des Grundgesetzes (Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz). Im Normalfall liegt die elterliche Sorge für das Pflegekind auch nach der Unterbringung
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Aufsichtspflicht, Haftung, Versicherung
    Aufsichtspflicht und Haftung Mit der Aufnahme eines Pflegekindes entsteht für Sie eine Aufsichtspflicht, diese beinhaltet: das Bewahren des minderjährigen Kindes vor Schäden an sich selbst oder durch
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Linksammlung Pflegekinder, Pflegeeltern
    Wenn Sie ein Pflegekind aufnehmen möchten Broschüre "Pflegekinder. Kinder in zwei Familien" Diese Broschüre des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt enthält
    • Typ: Amt24 Lebenslage

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