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- Businessplan
- Am Anfang einer jeden Unternehmensgründung sollte unbedingt ein sorgfältig ausgearbeiteter Businessplan (Unternehmenskonzept, Geschäftsplan) stehen, in dem Sie Ihre Geschäftsidee umfassend und vor all
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- Finanzierung
- Neben einem kompetenten Management und einer guten und marktfähigen Idee gehört genügend Startkapital zu den Voraussetzungen, damit der Sprung in die Selbstständigkeit gelingt. Mit einer soliden Finan
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- Direktvertrieb von Waren
- Unter Direktvertrieb, auch Social Selling genannt, versteht man den persönlichen Verkauf von Waren direkt vom Unternehmer an den Verbraucher. Dies kann in der Wohnung oder am Arbeitsplatz sowie in woh
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- Eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen
- Planung Ausgangssituation / Selbsttest Möglichkeiten der Selbstständigkeit Businessplan Standortwahl Finanzierung Gewerbliche Tätigkeit anmelden Linksammlung selbstständige Tätigkeit Freigabevermerk S
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- Versicherungspflicht für freiberuflich Tätige
- Rentenversicherung Kranken- und Pflegeversicherung Unfallversicherung Arbeitslosenversicherung Berufshaftpflicht und weitere Versicherungen Bei der Einstufung innerhalb der einzelnen Versicherungszwei
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- Tätigkeiten und Gewerbe A – Z
- A B C D F G H I, J K L M, N O P, Q R S T U V W X, Y, Z Die alphabetisch geordneten Tätigkeiten sind mit den jeweils entsprechenden Anliegentexten zur Aufnahme des Gewerbes verlinkt. Bitte beachten Sie
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- Steuerliche Aspekte für freiberuflich Tätige
- Nach § 2 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) unterliegen "Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit" der Einkommensteuer. [...] Zu diesen Einkünften zählen unter anderem Einkünfte aus freiberuflicher Täti
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- Gemischte Tätigkeiten
- Freiberufliche und gewerbliche Tätigkeiten schließen einander nicht aus. Es besteht daher die Möglichkeit, sowohl freiberuflich als auch gewerblich tätig zu sein. Besteht zwischen diesen Betätigungen
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- Freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit?
- Bin ich freiberuflich oder gewerblich tätig? Voraussetzung für die Einstufung Ihrer Einkünfte als solche aus selbstständiger Tätigkeit ist, dass Ihr Beruf in § 18 des Einkommensteuergesetzes (EStG) au
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- Schutz geistigen Eigentums
- Gewerbliche Schutzrechte können sicherstellen, dass sich andere Ihre Idee nicht aneignen und vor Ihnen zu Geld machen. Eine Erfindung auf einem technischen Gebiet können Sie beispielsweise schützen, i