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  • Anfechtung eines Testaments / Erbvertrags
    Letztwillige Verfügungen und Erbverträge können unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden. Ziel einer Anfechtung ist es, dem wirklichen Willen des Erblassers * Geltung zu verschaffen. Anfech
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Widerruf eines Testaments
    Sie können Ihr Testament sowie einzelne in dem Testament enthaltene Verfügungen jederzeit abändern oder aufheben (widerrufen). Hierfür stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl. Sie können e
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Erbfall
    Wenn ein Mensch stirbt, stellt sich für die Hinterbliebenen die Frage, was mit der Hinterlassenschaft des Verstorbenen * (sogenannter Nachlass) geschehen soll und was als Nächstes zu tun ist. Entschei
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Testamentsvollstreckung
    Mit der Anordnung der Testamentsvollstreckung können Sie sicherstellen, dass Ihre letztwilligen Verfügungen befolgt werden. Die Testamentsvollstreckung dient daher überwiegend dem Interesse des Erblas
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Wahl der Rechtsform
    Die Wahl der Rechtsform Ihres Unternehmens hängt von den individuellen Unternehmenszielen ab. Basis für die Entscheidung sollten persönliche, finanzielle, steuerliche und rechtliche Überlegungen sein.
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Personengesellschaften
    Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Gründen und betreiben Sie zusammen mit Partnern * ein Unternehmen, ohne die Voraussetzungen einer anderen Gesellschaftsform zu erfüllen, bilden Sie automatisch e
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Einzelunternehmen
    Eröffnen Sie alleine ein Unternehmen, sind Sie automatisch Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer. Sie sind allein verantwortlich und haften unbeschränkt mit Ihrem Vermögen. Eine Eintragung ins Ha
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Genossenschaften
    Eingetragene Genossenschaft (eG) Die eingetragene Genossenschaft (eG) ist weder Kapitalgesellschaft noch Personengesellschaft. Sie ist eine fördernde Vereinigung mit gemeinschaftlichem Geschäftsbetrie
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Kapitalgesellschaften
    Das Gründen und Führen einer Kapitalgesellschaft ist in der Regel aufwendiger als bei Personengesellschaften. Die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages, eine kaufmännische Buchführung und
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Ausländische Rechtsformen
    Selbst wenn Sie nur in Deutschland tätig werden wollen, dürfen Sie nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auch in einem anderen EU-Mitgliedstaat eine Gesellschaft nach dortigem Recht gr
    • Typ: Amt24 Lebenslage

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