Suchergebnisse
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- Wohnungsgeberbestätigung
- Wohnungsgeberbestätigung gemäß § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der Meldebehörde
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- Einsicht eines Adoptivkindes in Personenstandsunterlagen nehmen
- Wenn Sie als Kind adoptiert wurden, können Sie mit Vollendung des 16. Lebensjahres Ihre Personenstandsunterlagen beim Standesamt einsehen. Weitere Informationen Unter Anleitung einer Fachkraft der Ado
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- Eintragung in das Wählerverzeichnis für Wahlberechtigte ohne Wohnsitz in Deutschland beantragen (Bundestagswahl)
- Als wahlberechtigte Bürgerin oder wahlberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland sind Sie zur Bundestagswahl aufgerufen, auch wenn Sie keinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Deutschland
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- Leitungsauskunft (Schachtschein)
- Wenn Sie beabsichtigen, Erdarbeiten durchzuführen, müssen Sie sich zuvor darüber informieren, ob und in welcher Tiefe Versorgungsleitungen (zum Beispiel Elektroenergie, Fernwärme, Telefon, Gas und Was
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- Verwarnungsgeld bezahlen
- Ein Verwarnungsgeld wird für geringfügige Ordnungswidrigkeiten erhoben. Sofern Sie den Betrag fristgemäß begleichen, zieht eine Verwarnung keine weiteren Folgen nach sich. Als geringfügige Ordnungswid
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- Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung beantragen
- Antrag auf Erteilung einer Lebensbescheinigung für Rentenzwecke nach § 119 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen
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- Wahlschein beantragen
- Wenn Sie in einem anderen Wahlraum (Wahllokal) als vorgesehen oder durch Briefwahl wählen möchten, stellt Ihnen die Stadt- oder Gemeindeverwaltung auf Antrag einen Wahlschein aus. Im Wählerverzeichnis
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- Grundsteuer zahlen
- Für Grundbesitz müssen Sie an die Gemeinde oder Stadt Grundsteuer zahlen. Land- und forstwirtschaftlicher Grundbesitz unterliegt dabei der Grundsteuer A, diese wird bis einschließlich 2024 von dem Nut
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- Verein bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung anmelden
- Wenn Sie einen Verein gründen, so sind Sie verpflichtet, ihn bei der Stadt oder Gemeinde anzumelden. Außerdem müssen Sie die Gründung dem Finanzamt melden. Weitere InformationenEingabeaufforderung zur
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- Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen
- In jedem Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Wahlberechtigte* , die dort zu einem bestimmten Stichtag (42. Tag vor der Wahl) mit ihrer Hauptwohnung angemeldet sind, werden von Amt