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Ihre Suche nach gewerbe lieferte 55 Ergebnisse.
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- Schaustellungen von Personen, Erlaubnis beantragen
- ngsort an: Zuständige Stelle Gewerbebehörde des Landkreises, der Kreisfreien Stadt (in Dresden, Leipzig und Chemnitz) Voraussetzungen Sie müssen die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit [...] echtsgrundlage § 33a Gewerbeordnung (GewO) – Schaustellungen von Personen § 49 GewO - Erlöschen von Erlaubnissen Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ) - Nummer 46 Gewerberecht Freigabevermerk Sächsisches [...] Erlaubnis zur Schaustellung von Personen nach § 33a Gewerbeordnung (GewO) beantragen Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen, zum Beispiel Table-Dance oder Striptease-Veranstaltungen, in Ihren
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- Buchführungshelfer, Gewerbe anmelden
- Fristen Gewerbeanmeldung: unverzüglich mit Beginn der gewerblichen Tätigkeit fällig Hinweis: Bei verspäteter Anzeige muss mit einer Geldbuße gerechnet werden. Kosten (Gebühren) Gewerbeanmeldung und Emp [...] Ortsauswahl Geben Sie die Stadt oder Gemeinde Ihres Wohnortes an: Zuständige Stelle für die Gewerbeanmeldung: Gewerbebehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung Voraussetzungen Das Gesetz unterscheidet zwischen [...] Ausübung eines Gewerbes als Buchführungshelfer * unter Hinweis auf die erlaubten Tätigkeiten nach § 6 Steuerberatungsgesetz (StBerG) Das Steuerberatungsgesetz und das Rechtsdienstleistungsgesetz setzen
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- Stadt Falkenstein
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des Handels und des Gewerbes. Ein vollständig belegtes Gewerbegebiet und 12 Betriebe der Primärindustrie bilden heute das wirtschaftliche Rückgrat der Stadt. Es neues Gewerbegebiet entstand im Stadtzentrum [...] n. Die künftige Autobahnanbindung an die A 72 tangiert das Gewerbegebiet in unmittelbarer Nähe. In unserem Industriegebiet und Gewerbegebiet Siebenhitz stehen für Investoren Flächen bis zu 25 ha zur Verfügung
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- Kleine Lotterie oder Ausspielung innerhalb eines Stadt- oder Gemeindegebietes anzeigen
- örde) ebenfalls nur anzuzeigen. Gebietskörperschaften, Wirtschaftsunternehmen, gewerbliche Vereine sowie Gewerbetreibende an ihrem Sitz oder an dem Sitz von Zweigstellen können eine Kleine Lotterie oder [...] veranstalten. Eine glücksspielrechtliche Erlaubnis kann Gebietskörperschaften, gewerblichen Vereinen und Gewerbetreibenden in der Regel nicht erteilt werden, denn Voraussetzung für die Erteilung einer
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- Hundesteuer - Anmeldung der Hundehaltung
- Befreiung darf die Stadt oder Gemeinde nach herrschender Auffassung für gewerblich genutzte Hunde (etwa im Rahmen einer gewerblichen Hundezucht) keine Hundesteuer erheben. Eines ausdrücklichen Befreiung [...] tandes in der Hundesteuersatzung bedarf es daher nicht. Zuchthunde, die nicht im Rahmen einer gewerblichen Hundezucht gehalten werden, sind regelmäßig nicht steuerbefreit, allerdings werden teilweise
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- Historisches Archiv
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HISTORISCHE STADTANZEIGER 1863 bis 1945 Hinweis: Eine gewerbliche/kommerzielle Nutzung der folgenden Inhalte ist nicht erlaubt. Anfragen für eine Nutzung richten Sie bitte an das Stadtarchiv der Stadt
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- Wirtschaftsstandort
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industrielle Tradition der Region reicht weit zurück und begann als ein bedeutendes Zentrum des textilen Gewerbes in Sachsen. Ein besonderer Standortfaktor ist die zukunftsorientierte Lage im Vierländereck Sachsen [...] ie rasant zu und entwickelt sich stetig weiter. Für Investoren stehen in den Industrie- und Gewerbegebieten erschlossene Flächen bis zu einer Größe von 30 ha zu günstigen Konditionen zur Verfügung. Dabei
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- Sperrzeit - Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung beantragen
- Auf Antrag kann die Gewerbebehörde Ausnahmen von der Sperrzeit bewilligen, wenn entsprechende öffentliche Bedürfnisse oder besondere örtliche Verhältnisse bestehen. Um die Bevölkerung vor andauernder [...] Ortsauswahl Geben Sie die Stadt oder Gemeinde des Ortes Ihrer Betriebsstätte an: Zuständige Stelle Gewerbebehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Voraussetzungen das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses [...] beantragen. Kosten (Gebühren) je nach Verwaltungsaufwand und Bedeutung der Angelegenheit für den Gewerbetreibenden Verlängerung der Sperrzeit: von EUR 56,00 bis EUR 335,00 Verkürzung der Sperrzeit durch späteren
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- Vergnügungssteuer zahlen
- tungen gewerblicher Art, Veranstaltungen von Striptease, Schönheitstänzen und Darbietungen ähnlicher Art, sportliche Veranstaltungen, die berufs- und gewerbsmäßig betrieben werden, gewerbliche Filmvorführungen