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- Linksammlung Familie in Not
- Beziehungskrise, Trennung, Scheidung Familienplanung, Schwangerschaft, Geburt Konflikte zwischen Eltern und Kindern Häusliche Gewalt Hilfe und Beratung für Opfer von Gewaltverbrechen Arbeitslosigkeit, Armut, wirtschaftliche Not Beziehungskrise, Trennung, Scheidung Beratungsstellen der Arbeiterwohlfahrt Erziehungs-, Kinder-, Jugend- und Familien-Beratungsstellen der Arbeiterwohlfahrt (AWO) – Broschüre mit Kontaktdaten und Angeboten DRK-Sozialarbeit Sozialpädagogische Familienhilfe des Deutschen Roten Kreuzes in Sachsen mit konkreter Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Familien in schwierigen Situationen Familienberatung im Bistum Meißen Beratung und Hilfe bei ausweglos erscheinenden Konflikten, wenn Trennung unausweichlich erscheint und um die Folgen einer Trennung oder Scheidung aufzuarbeiten – Eheberatung, Familienberatung und Lebensberatung der katholischen Kirche im Bistum Dresden-Meißen Familienberatung der Diakonie Hilfe zur Bewältigung familienbezogener Probleme, Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung – Angebot des Diakonischen Werkes der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens Familienplanung, Schwangerschaft, Geburt Schwangerschafts- und Schwangerenkonfliktberatungsstellen Die sächsischen Beratungsstellen helfen Schwangeren auch bei der Geltendmachung von Ansprüchen, bei der Wohnungssuche und bei der Suche nach einer Kinderbetreuung und geben Hinweise auf weitere Hilfsangebote. pro familia ... bietet ärztliche, psychologische und soziale Beratung für Frauen, Männer, Mädchen und Jungen. Eine Online-Beratung ist auch möglich. Kaleb Der bundesweit arbeitende christliche Verein gibt Müttern in Not Hilfestellungen und Tipps. Hier finden Sie auch Kontaktadressen der Regionalgruppen. Arbeitskreis Schwangerschaft-Wochenbett Ein Netzwerk aus Ärztinnen, Psychologinnen, Hebammen und Physiotherapeutinnen, das insbesondere Schwangeren und Müttern in Krisensituationen, zum Beispiel bei schweren Wochenbettdepressionen, Hilfe bietet. Konflikte zwischen Eltern und Kindern Deutscher Kinderschutzbund Hilfe für Kinder und Eltern JugendInfoService Dresden Anonyme Online-Beratung für Jugendliche und Eltern "Nummer gegen Kummer" für Kinder und Eltern BKE.Beratung.de Professionelle Online-Beratung für Jugendliche und Eltern und bundesweite Beratungsstellen-Suche der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (BKE) Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe Wissenswertes – nicht nur für Fachkräfte Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe Forum und Netzwerk bundeszentraler Zusammenschlüsse, Organisationen und Institutionen der freien und öffentlichen Jugendhilfe in Deutschland Landesprojekt "Netzwerke Kinderschutz Sachsen" Dresden, Leipzig, Plauen, der Muldental- und der Vogtlandkreis vernetzen im Rahmen eines Landesprojektes Angebote auf kommunaler Ebene, um Familien in besonderen Belastungssituationen frühzeitiger und wirkungsvoller zu helfen – Informationen für Fachkräfte sowie Bürgerinnen und Bürger. Häusliche Gewalt "Mehr Mut zum Reden – Von misshandelten Frauen und ihren Kindern" Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Soziales, Frauen und Jugend *sowieso* Frauen für Frauen e.V. Das *sowieso* ist eine Beratungsstelle für Frauen und Mädchen, die Gewalt erfahren haben, bietet aber ebenso Fachberatungen und Weiterbildungen für Fachkräfte an. Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen Bundesweite Suchmöglichkeit auf den Seiten des Netzwerks "Frauenhauskoordinierung". Die Standorte der Frauenhäuser werden aus Sicherheitsgründen nicht genannt. Schutz- und Beratungseinrichtungen bei häuslicher Gewalt in Sachsen Kontaktliste des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz "Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt" Broschüre der Bundesministerien für Familie und Justiz Hilfe und Beratung für Opfer von Gewaltverbrechen Weißer Ring Opferhilfe Sachsen Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes "Ich habe Rechte" Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz speziell für junge Zeuginnen und Zeugen in Strafverfahren Arbeitslosigkeit, Armut, wirtschaftliche Not Bundesagentur für Arbeit Leistungen im Überblick Zusammenstellung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über staatliche Hilfen für Familien Soziale Sicherung Informationen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz Forum Schuldnerberatung Bericht des Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Freigabevermerk Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 25.10.2022
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- Linksammlung Hochwasser, Sturm und Hagelschlag
- Broschüren Hochwasserschutzfibel – Objektschutz und bauliche Vorsorge Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Land unter – Ein Ratgeber für Hochwassergefährdete und solche, die es nicht werden wollen Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz des Landes Rheinland-Pfalz Hochwasservorsorge im Flussgebiet der Weißeritz Initiative "Weißeritz-Regio" Hochwasserhandbuch – Leben, Wohnen und Bauen in hochwassergefährdeten Gebieten Ministerium für Umwelt und Forsten des Landes Rheinland-Pfalz, Landesamt für Wasserwirtschaft Rheinland-Pfalz, Architektenkammer Rheinland-Pfalz, Gemeinde und Städtebund Rheinland-Pfalz Staatliche Behörden Naturgefahren Sachsen Ursache und Vorsorge Themenportal der Sächsischen Staatsregierung Landeshochwasserzentrum (LHWZ) Informiert über Wasserstände und Durchflüsse, Niederschläge, Hochwasserwarnungen etc. Geogefahren Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst Sächsisches Staatsministerium des Innern Sicher sein trotz Katastrophe Broschüre des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Unabhängige Information und Beratung Verbraucherzentrale Sachsen Stiftung Warentest / Finanztest Regen, Hagel, Sturm und Gewitter: Wofür haftet welche Versicherung? Information der Verbraucherzentrale Sachsen Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) Mit Sicherheit Sonne – Solarstromanalgen richtig versichern Stürmische Zeiten – Schäden vorbeugen und richtig versichern Land unter – Schutz vor Überschwemmung und Hochwasser ZÜRS public – Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Freistaat Sachsen Freigabevermerk Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 02.03.2020
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- Gewalt in der Familie
- Notruf 110 (Polizei) Sollten Sie Opfer einer Straftat, insbesondere einer Gewalttat werden, so hilft Ihnen die Polizei. Sie sollte stets Ihre erste Anlaufstelle sein. Rufen Sie im Notfall oder in Gefahrensituationen immer die Polizei unter Notruf 110. Opferhilfeeinrichtungen und Beratungsstellen unterstützen Sie bei der Bewältigung des Erlebten und begleiten Sie während eines Strafverfahrens. Hilfe finden Sie unter anderem unter folgenden Rufnummern: 08000 116 006 Weißer Ring – Hilfetelefon für Kriminalitätsopfer 0800 22 55 530 Telefonische Anlaufstelle für Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs 08000 116 016 Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen Häusliche Gewalt tritt in engen persönlichen Beziehungen auf, meist im vermeintlichen Schutzraum der eigenen vier Wände, also zu Hause. Beteiligt sind Personen, die in einem verwandtschaftlichen, gesetzlichen oder intimen Verhältnis zueinander stehen oder standen. Achtung! Übergriffe im häuslichen Umfeld sind häufiger als man denkt. Damit sie nicht unentdeckt bleiben, ist die Aufmerksamkeit von Angehörigen und Nachbarn gefordert. Häusliche Gewalt kann jeden treffen, Frauen, Männer, Kinder, selbst alte, pflegebedürftige und behinderte Menschen. Sie kommt in allen sozialen Gruppen und Schichten vor, in armen wie in wohlhabenden, in deutschen Familien genau so wie in Familien mit Migrationshintergrund. Gewalt im häuslichen Umfeld umfasst alle Formen seelischer, sexueller, körperlicher und sozialer Gewalt. Gewaltopfer sind zumeist Frauen und Kinder. Werden Kinder gewahr, dass sich Eltern mit Gewalt begegnen oder sind Kinder selbst Opfer häuslicher Gewalt, so hat dies schwerwiegende Folgen für ihre seelische und körperliche Gesundheit. Lesen Sie auch Informationen zu häuslicher Gewalt Broschüre "Polizeilicher Opferschutz" Polizei Sachsen Schutz vor häuslicher Gewalt Bundesministerium der Justiz Broschüre "Mehr Mut zum Reden – Von misshandelten Frauen und ihren Kindern" Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Verwandte Themen Wenn Kinder Opfer häuslicher Gewalt werden Häusliche Gewalt – Wer hilft? Versorgung von Gewaltopfern Amt24-Informationen Freigabevermerk Sächsisches Staatsministerium des Innern. 28.06.2022
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- Beziehungskrise, Trennung, Scheidung
- Sie wollen Ihre Paarbeziehung überdenken und erwägen, neue Wege zu gehen? Sie suchen einen Experten * , der Sie dabei unterstützt, sich über die Perspektive Ihrer Beziehung klar zu werden? Zu einer gelebten Partnerschaft gehören auch Meinungsverschiedenheiten und Konflikte – entscheidend ist, wie Sie als Partner damit umgehen. Eine Ehe- und Partnerschaftsberatung vermag bei der Suche nach einer Lösung zu begleiten und zu unterstützen. Das kann Ihnen helfen, eine neue gemeinsame Basis zu finden. Beratungsangebote öffentlicher und freier Träger Hilfe und Unterstützung für Ihre Partnerschaft und Ihre Familie finden Sie bei den Ehe-, Familien-, und Lebensberatungsstellen, den Erziehungsberatungsstellen der öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe und darüber hinaus bei privaten Trägern. Erfahrene Mitarbeiter stehen Ihnen bei Fragen zur allgemeinen Lebensplanung, der Gestaltung zwischenmenschlicher Beziehungen und dem Umgang mit Konflikten zur Seite. Als Erziehungsberechtigter von minderjährigen Kindern oder Jugendlichen können Sie eine Erziehungsberatung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz wahrnehmen. Im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe haben Sie zudem Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft. Eine solche Beratung kann helfen, ein besseres Zusammenleben in der Familie aufzubauen und Konflikte und Krisen in der Familie zu bewältigen. Im Falle von Trennung und Scheidung können Sie Hilfe und Beratung des Jugendamtes oder eines freien Trägers der Jugendhilfe in Anspruch nehmen, um die Auswirkungen auf Kinder angemessen einzuschätzen und gemeinsam mit dem anderen Elternteil ein einvernehmliches Konzept zur Wahrnehmung der elterlichen Sorge zu entwickeln. Das Jugendamt informiert Sie über die regionalen Angebote. Darüber hinaus können Sie auch online nach einer Beratungsstelle suchen: Beratungsstellen-Suche Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e. V. Beratung durch Ehe-, Paar- und Familientherapeuten Neben der Einzel- und Paarberatung in einer Beratungsstelle kann eine individuelle Begleitung im Rahmen einer Paar- oder Familientherapie bei einem niedergelassenen Therapeuten erfolgen. Die Kosten für eine solche Therapie müssen die Partner in der Regel selbst tragen. Rechtsberatung Kommt es trotz allem zur Trennung und zu einer späteren Scheidung beziehungsweise Aufhebung der Lebenspartnerschaft, so sollten sich beide Partner juristisch beraten lassen. Einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin in Ihrer Nähe finden Sie beispielsweise über die Anwaltssuche der jeweiligen Rechtsanwaltskammer: Rechtsanwalts-Suchdienst Rechtsanwaltskammer Sachsen Wer kein oder nur ein geringes Einkommen oder Vermögen hat, kann sich beim Amtsgericht oder bei Beratungsstellen über eine kostenlose Rechtsberatung und über Verfahrenskostenhilfe informieren. Mediation, einvernehmliche Streitbeilegung Ehepaare und Lebenspartner, die sich trennen wollen, können durch Mediation den Trennungsprozess bewältigen. Dies kann ihnen eine gerichtliche Entscheidung zwar nicht völlig ersparen, doch sollte es Ihnen auf dem Weg der Schlichtung besser gelingen, Probleme in der Trennungsphase zu überwinden und einen Konsens im gerichtlichen Scheidungsverfahren zu finden. "Mediation" heißt Vermittlung. Mit dem Verfahren lassen sich Konflikte einvernehmlich bewältigen. Die Partner entwickeln mit Unterstützung eines Mediators eine selbstbestimmte, zukunftsorientierte Lösung. Dabei werden weitestgehend die Interessen und Bedürfnisse der Parteien einbezogen, die hinter einem Konflikt wirken. Als Mediatoren sind zum Teil Rechtsanwälte tätig. Einige Familien- und Erziehungsberatungsstellen bieten ebenfalls Mediation in Scheidungs- und Trennungsfragen an. Sofern sich das Paar bereits in einem gerichtlichen Verfahren befindet, kann das Gericht das Paar, alternativ zu einem Vorschlag zur Durchführung einer außergerichtlichen Mediation, für den Versuch einer gütlichen Einigung auch vor einen hierfür bestimmten und nicht entscheidungsbefugten Richter (Güterichter) verweisen. Der Güterichter kann dabei alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen. Vor allem, wenn es um das Wohl von Kindern geht, sollten Eltern im Trennungsprozess die Inanspruchnahme einer Mediation oder einer güte-richterlichen Streitbelegung ernsthaft erwägen. Beim sogenannten Scheidungsmanagement handelt es sich nicht um ein familiengerichtliches Verfahren und in der Regel auch nicht um Mediation, sondern um von Anwältinnen oder Anwälten angebotene Methoden, durch außergerichtliche Absprachen eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Und die Kinder? Für Kinder kann eine Trennung der Eltern weniger belastend sein, als ein Leben im Spannungsfeld des elterlichen Dauerkonflikts. Dennoch: Eine Trennung der Eltern bedeutet für Kinder eine grundlegende Erschütterung ihres Daseins. Ihr Wohl muss berücksichtigt werden – bei der Entscheidung, ob sie bei der Mutter oder dem Vater aufwachsen und bei den Vereinbarungen, die zur elterlichen Sorge, zu Umgang und Unterhalt in ihrem Interesse zu treffen sind. Zudem sind bestimmte Kindschaftssachen (zum Beispiel die den Aufenthalt des Kindes oder das Umgangsrecht betreffen) von den Familiengerichten vorrangig und beschleunigt durchzuführen. Das Gericht soll außerdem in jeder Lage des Verfahrens auf ein Einvernehmen der Beteiligten hinwirken, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. *) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red. Freigabevermerk Sächsische Staatsministerium der Justiz. 11.04.2022
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- Häusliche Gewalt
- Achtung! Wer zu Hause oder in seinem häuslichen Umfeld bedroht, geschlagen, misshandelt, missbraucht oder belästigt wird, braucht Hilfe! Sie haben ein Recht auf ein Leben ohne Gewalt. Nutzen Sie die Schutz- und Beratungsangebote! Polizei Im Notfall oder in Gefahrensituationen sollten Sie nicht zögern und den Polizeinotruf 110 wählen! Die Polizei ist verpflichtet, dem Notruf nachzukommen. Sie wird diesen Einsatz dokumentieren und die Aufzeichnungen auf Anfrage dem Gericht übermitteln. [...] Wenn eine strafbare Handlung vorliegt, zum Beispiel Körperverletzung, Nötigung, Vergewaltigung oder Freiheitsberaubung, muss die Polizei eine Anzeige aufnehmen. Die Polizei kann den Täter oder die Täterin bei einer entsprechenden Gefährdung sofort bis zu zwei Wochen aus der Wohnung und Ihrer unmittelbaren Umgebung verweisen. Die Polizei achtet auch auf Kinder, die in der Wohnung anwesend sind und wird das Jugendamt dann benachrichtigen, wenn Gefahr für die Kinder besteht. Anzeige gegen den Täter oder die Täterin können Sie auch auf Ihrem örtlichen Polizeirevier erstatten. Erstattung einer Anzeige (häusliche Gewalt) Amt24-Leistung Gewalt gegen Frauen und Kinder Wenn Sie als Frau von Ihrem Partner bedroht oder tätlich angegriffen worden sind können Sie sich an das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen 08000 116016 wenden. [...] Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen Amt24-Leistung Im Bedarfsfall finden Sie mit Ihren Kindern rund um die Uhr Zuflucht in einer Frauen- und Kinderschutzeinrichtung. Dort können Sie vorübergehend aufgenommen werden. Ihr Aufenthalt ist anonym. Sie erhalten dort Schutz, Hilfe, Beratung und Unterstützung bei der Bewältigung Ihrer Situation, der Sicherung Ihrer finanziellen und materiellen Ansprüche und der Wahrnehmung Ihrer Rechte. Interventions- und Koordinierungsstellen gegen häusliche Gewalt Interventions- und Koordinierungsstellen gegen häusliche Gewalt beraten Sie und helfen Ihnen ganz individuell auf Ihren Fall abgestimmt, beispielsweise um Ihre Gewaltsituation, auch Stalking, zu überwinden, [...] Schutzangebote der Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen zu finden, Ärztinnen und Ärzte oder Rechtsmediziner zu finden, rechtliche Möglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz in Anspruch zu nehmen, Anträge bei Gericht zu stellen und Sie dorthin oder auch zu anderen notwendigen Behörden zu begleiten. In Sachsen arbeiten sieben Interventions- und Koordinierungsstellen: Interventions- und Koordinierungsstellen im Freistaat Sachsen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung Täterberatungsstellen Wer einmal die Hemmschwelle überschritten hat, Gewalt anzuwenden, findet in aller Regel allein nicht mehr aus dem Teufelskreis heraus. Gewaltbeziehungen bestehen oft über Jahre, wobei sich Schwere, Dauer und Häufigkeit der Gewaltanwendungen meist steigern. Ein wirksames Durchbrechen solcher Gewaltkreisläufe gelingt oft nur durch Beratung und Therapie der gewalttätigen Personen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Täterberatungsstellen arbeiten mit den Tätern und Täterinnen daran, die Ursachen der Gewaltausübung zu erkennen. Setzen sich Täter oder Täterinnen mit dem eigenen Handeln auseinander, beginnen sie, Verantwortung für ihr eigenes Verhalten zu übernehmen. In Einzel-, Paar- und Gruppenberatungen lernen sie, Unrechtsbewusstsein zu entwickeln, Verantwortung für das eigene Gewalthandeln zu übernehmen und Konfliktsituationen friedlich zu lösen. Beratungsstellen zur täterorientierten Anti-Gewalt-Arbeit Polizei Sachsen Täter-Opfer-Ausgleich Amt24-Leistung Weitere Schutz- und Hilfsmöglichkeiten zur Durchsetzung Ihrer Rechte Anonyme Zufluchten Dresden: 0351 2519988 Leipzig: 0341 5503221 Telefonseelsorge 0800 1110111 oder 0800 1110222 (kostenlos) Beratungsstellen der Opferhilfe und des Weißen Rings Opferhilfe Sachsen e.V. Weißer Ring, Außenstelle Sachsen Rechtsantragsstellen der Gerichte Amtsgerichte im Freistaat Sachsen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung Rechtsbeistand Auch wenn Sie bei Verfahren vor dem Familiengericht und bei zivilgerichtlichen Verfahren nicht dazu verpflichtet sind, können Sie in Betracht ziehen, sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zu wenden. Diese werden Ihre Interessen in allen Rechtsfragen vor Gericht vertreten. Ist Ihr Einkommen gering, so können sie Beratungs- und Prozesskostenhilfe beantragen. Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe bei Gericht beantragen Amt24-Leistung Auskunfts- und Übermittlungssperren Besteht für Sie durch die Bekanntgabe der Anschrift eine Gefahr für Leben, Gesundheit oder persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen, können Sie bei den Behörden eine Auskunftssperre beantragen. Eine solche Sperre schützt Sie bei Anfragen aus dem privaten Bereich, wie etwa durch Privatpersonen, Firmen oder Rechtsanwälten. Ist die Sperre eingetragen, dürfen Übermittlungen an Private nur erfolgen, wenn Sie vorher dazu angehört wurden. Behörden und sonstige öffentliche Stellen erhalten jedoch weiterhin Auskunft. Das erfolgt selbstverständlich ausschließlich unter Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften. Auf die besondere Schutzbedürftigkeit der Daten wird dabei gegebenenfalls hingewiesen. Auskunfts- und Übermittlungssperren können in verschiedene Register eingetragen werden, die von unterschiedlichen Behörden geführt werden (zum Beispiel Melderegister – Meldebehörde; Ausländerregister – Ausländerbehörde, Fahrzeugregister – Zulassungsbehörde). Die Behörden dürfen die Daten aber nur weiterverarbeiten oder nutzen, wenn Ihnen dadurch keine Gefahr für Leib, Leben, Gesundheit oder das durch die Sperre geschützte Rechtsgut entsteht. Die Auskunfts- oder Übermittlungssperre endet je nach Rechtsgebiet entweder mit Ablauf einer bestimmten Frist nach der Antragstellung (zum Beispiel zwei Jahre), kann auf Ihren Antrag hin verlängert werden oder wird von Amts wegen eingetragen oder gelöscht. Übermittlungs- und Auskunftssperre im Melderegister eintragen lassen Übermittlungssperre im Ausländerzentralregister eintragen lassen Übermittlungssperre im Fahrzeugregister eintragen lassen Amt24-Leistungen Gerichtliche Anordnungen Neben oder anstatt eines Strafverfahrens können Opfer häuslicher Gewalt zivilrechtliche Schutzmöglichkeiten in Anspruch nehmen: Schutzanordnungen und Eilschutzanordnungen Zuweisung der Wohnung weitere Schutzanordnungen Schadenersatz und Schmerzensgeld alleiniges Sorgerecht über die Kinder Aussetzung oder Beschränkung des Sorgerechts Wohnungsüberlassung beantragen Eilschutzanordnungen beantragen Schutzanordnungen beantragen Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot Zuweisung der Ehewohnung Amt24-Leistungen Ärztliche Hilfen und Attestierungen Sind Sie verletzt worden, suchen Sie in jedem Fall eine Ärztin oder einen Arzt auf (am Wochenende den Notdienst) oder / und ein Institut für Rechtsmedizin. Lassen Sie sich Ihre Verletzungen attestieren – nur so können Sie vor Gericht beweisen, dass und wie Sie verletzt wurden. Institut für Rechtsmedizin Dresden Technische Universität Dresden Institut für Rechtsmedizin Leipzig (mit Außenstelle Chemnitz) Universität Leipzig Lesen Sie auch Schutz- und Beratungseinrichtungen in Sachsen Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen (bundesweit) Netzwerk "Frauenhaus-Koordinierung e.V." Freigabevermerk Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt; Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 03.08.2021
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- Wenn Kinder Opfer häuslicher Gewalt werden
- Häusliche Gewalt richtet sich viel zu oft gegen Kinder. So sind die schwächsten Glieder in der Familie häufig wehrlose Opfer von Wut und Aggressionen älterer Familienmitglieder, nicht selten der Eltern. Kinder, denen Gewalt angetan wird oder die Gewaltanwendung unter Erwachsenen miterleben müssen, werden ihr Leben lang an dieser Erfahrung leiden. Widerfährt Kindern innerhalb der eigenen Familie Gewalt, so liegt dem ein Missbrauch des Sorgerechts, eine Vernachlässigung oder ein Versagen durch die Eltern zu Grunde. Wenn Eltern offensichtlich nicht in der Lage sind, für ihre Kinder zu sorgen und sie vor Gefahren zu schützen, dann wird das zuständige Familiengericht Maßnahmen zu deren Schutz anordnen – in dringenden Fällen auch als vorläufige Anordnung, die sofort wirksam wird. Was kannst du tun, wenn du als Kind von Familienangehörigen bedroht, misshandelt, missbraucht wirst? im Notfall: Polizeiruf 110 wählen oder Kinder- und Jugendnotdienst des Jugendamtes anrufen [...] Kontakt zum Jugendamt bekommst du über das Verzeichnis der Jugendämter im Internet oder den Behördenwegweiser von Amt24: Jugendämter im Freistaat Sachsen Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Amt24-Behördenwegweiser Gib dazu in der Suche den Suchbegriff "Jugendamt" und deinen Wohnort ein. Weitere hilfreiche Telefonnummern: Telefonseelsorge Tel.: +49 800 111 0111 und +49 800 111 0222 (kostenlos, rund um die Uhr) Nummer gegen Kummer, Kinder- und Jugendtelefon Tel.: +49 800 111 0333 (kostenlos, Mo bis Sa: 14:00 - 20:00 Uhr) Anonyme Zuflucht für Mädchen und junge Frauen in Dresden: Tel.: +49 351 2519 988 Anonyme Zuflucht für Mädchen und junge Frauen in Leipzig: Tel.: +49 341 503 221 (zum Ortstarif) Auf jeden Fall solltest du überlegen, ob du einen Erwachsenen kennst, dem du Vertrauen schenken kannst. Manchmal sind es Lehrer oder Lehrerinnen, der Pfarrer oder eine liebe Nachbarin, die Eltern eines Freundes oder einer Freundin, die deine Notlage verstehen. Bitte diesen Menschen, wer auch immer es sei, dir aus deiner schlimmen Lage herauszuhelfen. Er oder sie wird dich vielleicht zur Polizei oder aufs Jugendamt begleiten und dir in Gesprächen mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Jugendhilfe und Polizisten, vielleicht auch bei einem Arztbesuch beistehen. Du darfst in deiner Notlage auch ohne Wissen deiner Eltern zum Jugendamt oder zur Polizei gehen! Was können Sie als Verwandte, Nachbarn, Lehrer, Erzieher tun, wenn ein Kind offensichtlich Opfer häuslicher Gewalt ist? Sollten Sie Hinweise haben, dass in Ihrem Umfeld ein Kind Opfer häuslicher Gewalt ist, dann zögern Sie nicht: Informieren Sie das Jugendamt oder die Polizei. Versuchen Sie, mit dem betroffenen Kind ins Gespräch zu kommen und sein Vertrauen zu gewinnen. Unterstützen Sie es beim Umgang mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Jugendhilfe und der Polizei. Wie helfen Jugendamt, Polizei und Familiengericht? Die Polizei kann eine Person, von der Gefahr für andere ausgeht, sofort aus der Wohnung und der Umgebung der gefährdeten Person verweisen. Die Beamten werden dies vor allem dann tun, wenn sie annehmen, dass ein gefährlicher Angriff bevorsteht. Sind Kinder in der Wohnung anwesend und gar von der Gewaltanwendung oder -androhung betroffen, so wird die Polizei das Jugendamt hinzuziehen. Zeigen sich Eltern oder Sorgeberechtigte nicht bereit oder fähig, die Hilfsangebote des Jugendamtes anzunehmen, so wird der Fall an das Familiengericht weitergeleitet, damit dieses feststellen kann, welche Maßnahmen zum Schutz des Kindes getroffen werden müssen (Maßnahmen zur Abwendung der Kindeswohlgefährdung). Stellt das Gericht fest, dass die Interessen des Kindes im Verfahren unterzugehen drohen, so stellt es ihm einen Verfahrensbeistand – den "Anwalt des Kindes" – zur Seite. In dringenden Fällen wird das Gericht vorläufige Anordnungen treffen, die sofort, notfalls auch ohne vorherige Anhörung der Beteiligten, wirksam werden. Solche Maßnahmen können sein: Ermahnung des Täters oder der Täterin Gebote und Verbote, zum Beispiel ein Umgangs- oder Kontaktverbot Entzug der elterlichen Sorge / Entzug von Teilen der elterlichen Sorge (zum Beispiel Aufenthaltsbestimmungsrecht) Hilfe und Beratung in Sachen häusliche Gewalt bieten: die Polizei die Rechtsantragsstellen der Gerichte Amtsgerichte im Freistaat Sachsen Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung die kommunalen Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragten (Stadtverwaltung oder Landratsamt) die Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen öffentlicher und freier Träger die Institute für Rechtsmedizin Institut für Rechtsmedizin Dresden Technische Universität Dresden Institut für Rechtsmedizin Leipzig (mit Außenstelle Chemnitz) Universität Leipzig die Koordinierungs- und Beratungsstellen häusliche Gewalt Standortverteilung von Schutz- und Beratungseinrichtungen bei häuslicher Gewalt Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt die Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen (Frauenhäuser) Lesen Sie auch Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt Bundesministerium für Familie, Soziales, Frauen und Jugend Freigabevermerk Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 17.06.2020
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- Konflikte zwischen Eltern und Kindern
- Jugendamt Kinder- und Jugendnotdienst Nummer gegen Kummer Internet-Beratung Erziehungsberatung für Eltern Hilfe bei grenzüberschreitendem Eltern-Kind-Konflikt Wenn Kinder und Jugendliche Rat suchen Jugendamt Wenn dir die Probleme mit deinen Eltern über den Kopf wachsen und du Beistand in Konflikten mit den Eltern suchst, darfst du dich jederzeit an die Beratungsstelle des Jugendamts wenden, auch ohne die Begleitung Erwachsener und ohne Wissen deiner Eltern. E-Mail-Adresse, Rufnummer und Anschrift erhältst du im Behördenwegweiser von Amt24: Amt24-Behördenwegweiser (–> Gib in der Ortsauswahl rechts deinen Wohnort oder dessen Postleitzahl und unter Suchbegriff "Jugendamt" ein.) Eine Liste mit den Adressen aller Jugendämter findest du hier: Jugendämter des Freistaates Sachsen Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Die nächste Beratungsstelle auch unter: Beratungsstellen-Suche Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e. V. Kinder- und Jugendnotdienst Es gibt in jeder größeren Stadt und in jedem Landkreis einen Kinder- und Jugendnotdienst, den du im Notfall anrufen kannst. Die Telefonnummer erfährst du im Jugendamt. Anschrift und Telefonnummer des Jugendamtes erhältst du im Behördenwegweiser von Amt24: Amt24-Behördenwegweiser (–> Gib in der Ortsauswahl rechts deinen Wohnort oder dessen Postleitzahl und unter Suchbegriff "Jugendamt" ein.) Nummer gegen Kummer – Kinder- und Jugendtelefon Täglich außer sonntags erhältst du zwischen 14 und 20 Uhr am Kinder- und Jugendtelefon Hilfe unter der kostenlosen Rufnummer 0800 1110333. Nummer gegen Kummer – Kinder- und Jugendtelefon Internet-Beratung Kostenlos und anonym kannst du dich im Internet beraten lassen. Du erreichst das Angebot der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) unter: Online-Beratungsangebot für Jugendliche und junge Erwachsene Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e. V. Mehr zum Thema: Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen Amt24-Leistung Erziehungsberatung für Eltern Wenn Sie minderjährige Kinder haben, steht Ihnen im Rahmen der Jugendhilfe von Rechts wegen eine Beratung zu bei Erziehungsfragen, bei Trennung oder Scheidung, bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrundeliegenden Faktoren sowie in Krisensituationen. Hilfen zur Erziehung Die Jugendämter halten im Rahmen der "Hilfen zur Erziehung" verschiedene Angebote bereit. Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf, der im konkreten Einzelfall besteht. Ziel ist es, dem Kind oder Jugendlichen und seinen Eltern die geeignete Hilfe rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung zu stellen. Details: Hilfen zur Erziehung Amt24-Leistung Auch die freien Träger der Jugendhilfe unterhalten Beratungsstellen. Sie können sich unter anderem wenden an: Arbeiterwohlfahrt Kinderschutzbund Deutsches Rotes Kreuz Eheberatung, Familienberatung und Lebensberatung der katholischen Kirche Caritas Diakonie Tipp: Im Internetportal der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (BKE) können Sie nach Beratungsstellen im gesamten Bundesgebiet suchen. Auch bietet die BKE Jugendlichen und Eltern professionelle Beratung über das Internet. Beratungsstellen-Suche Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e. V. Hilfe bei grenzüberschreitendem Eltern-Kind-Konflikt Zentrale Anlaufstelle "ZAnK" Der Internationale Sozialdienst als Zentrale Anlaufstelle für internationale Kindschaftskonflikte (ZAnK) berät alle, die mit grenzüberschreitenden Konflikten zwischen Eltern und Kindern befasst sind oder sein können: Eltern, Jugendamtsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, Richterinnen und Richter, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Der Anruf ist kostenfrei. Die ZAnk-Internetplattform bietet Privatpersonen und Fachleuten umfangreiche Informationen über Besonderheiten und Handlungsmöglichkeiten bei Familienkonflikten, Kindern ist eine eigene Rubrik mit leicht verständlichen Texten und Betroffenen Hinweise und Kontakte für den Notfall. Zank und Streit ums Kind – Grenzen überwinden ZAnK ISD Lesen Sie auch Rat und Hilfe am Telefon und im Internet Telefonseelsorge Beratungsangebote rund um die Uhr in allen Krisen- und Konfliktsituationen unter Tel. 0800 1110111 und 0800 1110222, per Web-Mail und im Chat. Nummer gegen Kummer – Elterntelefon Telefonische Beratung für Eltern unter 0800 1110550 Nummer gegen Kummer – Kinder- und Jugendtelefon Unter 0800 1110333 finden junge Leute montags bis freitags von 14 bis 20 Uhr Rat und Trost. KI.KA-Kummerkasten Den Kummerkasten für Kinder betreibt der ARD-/ZDF-Kinderkanal KI.KA in Zusammenarbeit mit dem Verein "Nummer gegen Kummer". Onlineberatungsangebot für Eltern Professionelle Beratung der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (BKE) Hinweis: Die Beratungs- und Hilfsangebote sind anonym, vertraulich und gebührenfrei. Freigabevermerk Sächsisches Landesjugendamt. 12.04.2023
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- Coronavirus – Hilfe für tschechische und polnische Pendler
- Bis auf Weiteres stellt der Freistaat Sachsen jedem Pendler aus Tschechien oder Polen, der im Freistaat Sachsen in einem unverzichtbaren Beruf arbeitet, pro Nacht einen Zuschuss von EUR 40,00 zur Verfügung. Enge Familienangehörige wie Kinder werden mit EUR 20,00 unterstützt. Die Regelungen gelten nunmehr über den Bereich des Gesundheitswesens und der Pflege hinaus für alle sogenannten systemrelevanten Berufe. Sektoren der systemrelevanten Infrastruktur (RL Unterbringung Einpendler, Anlage) revosax.sachsen.de Um den Zuschuss zu erhalten, wenden sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an ihre Arbeitgeber. Diese melden den Bedarf bei der Landesdirektion Sachsen an. Die Auszahlung erfolgt rückwirkend für Übernachtungen ab 13./14.12.2020. Antragsformulare in deutscher, tschechischer und polnischer Sprache werden im Internetportal der Landesdirektion bereitgestellt. Finanzielle Unterstützung von Arbeitgebern bei den Unterbringungskosten für Einpendler aus Tschechien und Polen Landesdirektion Sachsen Freigabevermerk Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 12.08.2021
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- Wahlorgane (Bundestagswahl)
- Die Wahlorgane bei der Bundestagswahl sind: Bundeswahlleiter * und Bundeswahlausschuss für das gesamte Wahlgebiet Landeswahlleiter und Landeswahlausschuss für jedes Bundesland Kreiswahlleiter und Kreiswahlausschuss für jeden Wahlkreis Wahlvorsteher und Wahlvorstand für jeden Wahlbezirk mindestens ein Wahlvorsteher und ein Wahlvorstand für die Briefwahl (Briefwahlvorstand) für jeden Wahlkreis Die Beisitzer der Wahlausschüsse, die Beisitzer des Wahlvorstandes sowie der Wahlvorsteher und sein Stellvertreter sollen aus den Wahlberechtigten des jeweiligen Gebiets berufen werden. Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein. Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge dürfen nicht Mitglieder eines Wahlorgans sein. Bei der Auswahl der Beisitzer für die Wahlausschüsse sollen die Parteien angemessen berücksichtigt werden; die Reihenfolge soll der Zahl an Zweitstimmen entsprechen, die die Parteien bei der letzten Bundestagswahl im jeweiligen Gebiet erzielten. Die Mitglieder der Wahlorgane, ihre Stellvertreter und die Schriftführer sind unabhängig. Sie sind verpflichtet, ihr Amt unparteiisch auszuüben und Verschwiegenheit zu allen Angelegenheiten zu wahren, von denen sie bei ihrer amtlichen Tätigkeit erfahren. Bundeswahlleiter Der Bundeswahlleiter und dessen Stellvertreter werden vom Bundesinnenministerium ernannt. Der Bundeswahlleiter ist Vorsitzender des Bundeswahlausschusses. Er ist zuständig für die Überwachung und die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl. Bundeswahlausschuss Der Bundeswahlausschuss besteht aus dem Bundeswahlleiter und acht Beisitzern sowie zwei Richtern des Bundesverwaltungsgerichts. Landeswahlleiter Der Landeswahlleiter und dessen Stellvertreter werden vom Sächsischen Staatsministerium des Innern ernannt. Der Landeswahlleiter ist Vorsitzender des jeweiligen Landeswahlausschusses. Landeswahlausschuss Der Landeswahlausschuss besteht aus dem Landeswahlleiter und sechs Beisitzern sowie zwei Richtern des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts. Kreiswahlleiter Die Kreiswahlleiter und deren Stellvertreter werden vom Sächsischen Staatsministerium des Innern ernannt. Der Kreiswahlleiter ist der Vorsitzende des jeweiligen Kreiswahlausschusses. Kreiswahlausschuss Der Kreiswahlausschuss besteht aus dem Kreiswahlleiter als Vorsitzendem und sechs Beisitzern, die vom Kreiswahlleiter berufen werden. Wahlvorsteher Der Wahlvorsteher und dessen Stellvertreter werden von der Gemeinde ernannt. Der Wahlvorsteher ist Vorsitzender des Wahlvorstandes. Wahlvorstand Der Wahlvorstand besteht aus dem Wahlvorsteher, seinem Stellvertreter und weiteren drei bis sieben von der Gemeinde berufenen Beisitzern. Die Mitglieder des Wahlvorstandes leiten und überwachen die Wahlhandlung und ermitteln nach Schluss der Wahlhandlung das Wahlergebnis des Wahlbezirks. *) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion Freigabevermerk Sächsisches Staatsministerium des Innern; verbindliche Auskünfte zu bestimmten Verfahren und Abläufen erhalten Sie beim Landeswahlleiter oder dem Bundeswahlleiter. 07.06.2022
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- Wahlergebnis: Sitzverteilung (Bundestagswahl)
- Wahlergebnis Die Auszählung der Stimmen beginnt nach dem Ende der Wahlzeit um 18 Uhr, sobald die Wahlhandlung abgeschlossen ist. Zunächst ermitteln die Wahlvorstände in öffentlicher Sitzung das Ergebnis in ihrem Wahlbezirk. Ausgewertet werden alle Stimmzettel, die in den Wahllokalen oder per Briefwahl eingegangen sind. Erststimmen und Zweitstimmen werden unabhängig voneinander zusammengezählt. Sobald das Wahlergebnis im Wahlbezirk festgestellt ist, meldet es der Wahlvorsteher * der Gemeinde. Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung fasst die vorläufigen Wahlergebnisse aller Wahlbezirke der Gemeinde zusammen und meldet sie dem Kreiswahlleiter. Der Kreiswahlleiter ermittelt das vorläufige Ergebnis für den Wahlkreis und meldet es weiter an den Landeswahlleiter. Dieser ermittelt das vorläufige Wahlergebnis des jeweiligen Bundeslandes und teilt das Ergebnis dem Bundeswahlleiter mit. Das endgültige Wahlergebnis wird für jeden Wahlkreis von den Kreiswahlausschüssen, für das Bundesland vom Landeswahlausschuss und für das Bundesgebiet vom Bundeswahlausschuss festgestellt. Das endgültige Landesergebnis für Sachsen wird im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht. *) Um verständlich zu bleiben, müssen wir uns an einigen Stellen auf die gesetzlich vorgegebenen Personenbezeichnungen beschränken, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red. Sitzverteilung Für die Wahlen zum Deutschen Bundestag gilt eine Kombination aus Mehrheitswahlrecht und Verhältniswahlrecht. Sie können als Wähler zwei Stimmen abgeben: die Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten die Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste [...] Erststimme für Direktkandidaten aus Ihrem Wahlkreis Mit der Erststimme wählen Sie einen Abgeordneten oder eine Abgeordnete direkt für Ihren Wahlkreis (Direktkandidat). Wer die meisten Erststimmen seines Wahlkreises erzielt, wird Abgeordneter im Bundestag (Mehrheitswahl). Dieses Mandat ist völlig unabhängig davon, ob die Partei des oder der Abgeordneten in den Bundestag gewählt wird oder nicht (Direktmandat). Das Mehrheitswahlrecht lässt alle Stimmen unberücksichtigt, die für die unterliegenden Bewerber abgegeben werden – sie verfallen. Zweitstimme zugunsten der Landesliste einer Partei Mit Ihrer Zweitstimme votieren Sie zugunsten der Landesliste einer Partei. In dieser Verhältniswahl entscheiden Sie mit über die spätere Sitzverteilung im Bundestag. Hierzu ist zunächst die Gesamtzahl der Sitze den jeweiligen Bundesländern nach ihrem Bevölkerungsanteil zuzuordnen. Sodann wird in jedem Land die Zahl der zu verteilenden Sitze auf der Grundlage der zu berücksichtigenden Zweitstimmen den Landeslisten zugeteilt. Von der so für jede Landesliste ermittelten Sitzzahl wird die Zahl der Sitze abgerechnet, welche die Partei direkt in den Wahlkreisen des Landes errang. Die restlichen Sitze besetzt die Partei mit den Kandidaten ihrer Landesliste in der festgelegten Reihenfolge. Von den insgesamt 598 Abgeordneten des Bundestages werden 299 mit der Erststimme direkt gewählt (Direktmandate), 299 erhalten ihren Sitz nach dem Anteil an den Zweitstimmen, die ihre Partei in dem jeweiligen Bundesland erzielt. Sperrklauseln Damit einer Partei Sitze über die Zweitstimme im Bundestag zugeteilt werden, muss sie bundesweit mindestens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Zweitstimmen auf sich vereinen (Fünf-Prozent-Klausel) oder mindestens drei Direktmandate errungen haben. Diese Sperrklauseln sollen die Funktionsfähigkeit des Parlaments und stabile Mehrheiten fördern und dadurch die Bildung tragfähiger Regierungskoalitionen ermöglichen. Überhangmandate Nicht selten erringt eine Partei in einem Bundesland durch Direktmandate mehr Sitze, als ihr nach dem prozentualen Gesamtergebnis dort zustehen. Diese sogenannten Überhangmandate können dazu führen, dass eine andere Partei nicht ihrem Zweitstimmenanteil entsprechend im Bundestag vertreten ist. In diesem Fall wird die Gesamtsitzzahl in einem zweiten Verteilungsverfahren so lange erhöht, bis jede Partei mindestens die bei der ersten Verteilung für sie ermittelten Sitze erhält – zuzüglich der in den Wahlkreisen errungenen Überhangmandate. Die Gesamtzahl der Sitze erhöht sich entsprechend über die vorgesehene Anzahl von 598 Mandaten hinaus. Lesen Sie auch Überhangmandate Deutscher Bundestag Freigabevermerk Sächsisches Staatsministerium des Innern; verbindliche Auskünfte zu bestimmten Verfahren und Abläufen erhalten Sie beim Landeswahlleiter oder dem Bundeswahlleiter. 29.10.2020