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- Reisepass oder vorläufigen Reisepass beantragen
- In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Diesen müssen Sie persönlich beantragen. Hinweis zur zuständigen Stelle Die Zuständige Stelle fü
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- Abmeldung bei der Meldebehörde (Nebenwohnung, Umzug ins Ausland)
- Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland müssen Sie sich nicht bei Ihrer Wegzugsgemeinde abmelden. Es genügt, wenn Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
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- Kinderkrippe (Kinder bis drei Jahre), in einer Einrichtung in kommunaler Trägerschaft anmelden
- Antrag auf einen Betreuungsplatz in der Kinderkrippe Für einen passenden Krippenplatz für Ihr Kind sollten Sie zunächst nach Einrichtungen schauen, die in der Nähe Ihrer Wohnung oder Ihres Arbeitsplat
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- Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis beantragen (bei Namensänderung)
- Wenn sich Ihr Nachname geändert hat (durch Heirat oder Scheidung), sind Sie verpflichtet, Ihren Personalausweis unverzüglich bei der Ausweisbehörde vorzulegen. Durch Ihren alten Namen hat Ihr Ausweis
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- Reisepass oder vorläufigen Reisepass beantragen (bei Namensänderung)
- Wenn sich Ihr Nachname geändert hat (durch Heirat oder Scheidung), hat Ihr bisheriger Pass mit dem früheren Namen eine unzutreffende Eintragung und ist deshalb ungültig geworden. Sollten Sie auch weit
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- Geburtsanzeige bei einer Hausgeburt
- Wenn Sie sich für eine Hausgeburt entschieden haben, ist jeder sorgeberechtigte Elternteil des Kindes verpflichtet, die Geburt anzuzeigen. Falls Sie als sorgeberechtigte Eltern an der Anzeigepflicht g
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- Meldebehörde, Anmeldung (Umzug in eine andere Gemeinde)
- Ziehen Sie in eine andere Gemeinde in Sachsen um, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden. Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jen
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- Sterbeurkunde anfordern
- Jeder Sterbefall muss dem Standesamt der Gemeinde angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat. Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister
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- Gehölzschnitt und Baumfällen beantragen
- Wenn Sie geschützte Bäume, Sträucher oder andere Gehölze beseitigen oder stark zurückschneiden wollen, kann hierfür eine Genehmigung erforderlich sein. Ob es sich um ein geschütztes Gehölz handelt, ri
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- Gewerbe anmelden
- Gewerbe-Anmeldung nach § 14 oder 55c Gewerbeordnung (GewO) Wenn Sie ein (stehendes) Gewerbe aufnehmen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweig