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- Beglaubigung von Kopien und Abschriften ausstellen lassen
- Sie benötigen eine beglaubigte Kopie Ihres Ausweises oder Zeugnisses beziehungsweise die beglaubigte Abschrift eines Dokuments? Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass die Abschrift mit de
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- Amtliche Beglaubigung von Unterschriften
- Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift geleistet haben. Amtlich beglaubigt werden auch Handzeichen, das heißt aus Buchstaben oder aus sonstigen Symbolen besteh
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- Fundsachen melden und Nachfrage stellen
- Wenn Sie eine Sache, zum Beispiel einen Ausweis, Schlüssel, Rucksack oder auch Wertsachen, gefunden oder verloren haben, können Sie dies beim zuständigen Fundbüro anzeigen. Bei einer Fundsache mit ein
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- Ehrenamtskarte beantragen
- Eine attraktive Möglichkeit der Wertschätzung für bürgerschaftliches Engagement ist seit vielen Jahren die Sächsische Ehrenamtskarte. Das Programm »Sächsische Ehrenamtskarte« ist ein Angebot an alle s
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- Leichenpass beantragen
- Für die Überführung einer Leiche von Sachsen in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn das betreffende Bundesland oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solc
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- Erdbestattung
- Für Ort, Art und Durchführung der Bestattung ist der Wille der oder des Verstorbenen maßgebend, soweit gesetzliche Bestimmungen oder zwingende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Ist der Wille d
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- Feuerbestattung
- Hat die verstorbene Person die Feuerbestattung ausdrücklich verfügt, so ist diesem Wunsch zu entsprechen, lehnte sie diese ab, so ist die Einäscherung unzulässig. Fehlt eine letztwillige Anordnung zur
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- Namensänderung des Hundehalters mitteilen
- Ändert sich der Name des Hundehalters, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen. Weitere InformationenEingabeaufforderung zur Ortsauswahl Geben Sie die Stadt oder Gemeinde Ihres Wohnortes
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- Beherbergungssteuer
- Die sächsischen Städte und Gemeinden können auf der Grundlage einer kommunalen Satzung eine Steuer auf Übernachtungsleistungen, die sogenannte Beherbergungssteuer oder Übernachtungssteuer erheben. Geg
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- Vergnügungssteuer zahlen
- Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, die die Städte und Gemeinden erheben können. Grundlage der Besteuerung ist der finanzielle Aufwand von Personen für den Besuch bestimmter Veranst