Suchergebnisse
Deine Suche nach * lieferte 1403 Ergebnisse.
-
- Denkmalschutz
- Denkmalschutz und Denkmalpflege haben die Aufgabe, Kulturdenkmale zu schützen und zu pflegen. Diese Aufgabe wird vom Freistaat Sachsen und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit auch von den Gemeinden und
-
- Energieausweis
- Bauen und Umwelt Wer baut, greift in die Umwelt ein – zweifellos. Zwischen Bauen und Umwelt wird es immer zu Spannungsverhältnissen kommen. Durch umweltverträgliches Bauen kann die Beeinträchtigung de
-
- Prüfsachverständige
- Diese Seite wird derzeit überarbeitet – d. Red Freigabevermerk Sächsisches Staatsministerium des Innern
-
- Bauträger
- Wenn Sie sich Ihr Haus von einem Bauträger bauen lassen, so tritt dieser als Bauherr gegenüber Behörden und Firmen auf und trägt die Verantwortung für das Bauvorhaben. Der Bauträger übernimmt alles, v
-
- Bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser
- Der bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser * erstellt die Unterlagen für die Bauvorhaben, die genehmigungsfrei gestellt sind oder für die eine Baugenehmigung beantragt werden muss (Bauvorlagen). Er i
-
- Private Helfer
- Wenn Ihnen Verwandte und Freunde * beim Bauen helfen, können Sie ein Mehr an Eigenleistungen erbringen, was wiederum Kosten spart. Beachten Sie aber, dass Sie als Bauherr für die ordnungsgemäße und de
-
- Baugemeinschaften
- In einer Baugemeinschaft (Bauherrengemeinschaft) kommen mehrere Bauwillige zusammen, um gemeinsam Wohneigentum zu schaffen. Genutzt wird diese Form vor allem in Städten, wenn in der Innenstadt Gebäude
-
- Nachbarn
- Legen Sie bereits während des Baus den Grundstein für eine gute Nachbarschaft! Wenn Sie bauen, haben die Nachbarn * durch die Sächsische Bauordnung das Recht, sich zu beteiligen. Gute Nachbarschaft ge
-
- Ordnungswidrigkeiten (Baurecht)
- Im Bauordnungsrecht gibt es eine Reihe von Tatbeständen, die eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Die Bußgeldhöhe kann bis zu EUR 500.000 betragen. Danach handelt beispielsweise ordnungswidrig, wer geg
-
- Bauausführung
- Haben Sie die Baugenehmigung erhalten beziehungsweise ist Ihr Bauvorhaben verfahrensfrei oder genehmigungsfrei gestellt, kann es jetzt losgehen! Ein paar Dinge gibt es aber auch hier noch zu beachten.