Suchergebnisse
Deine Suche nach * lieferte 1403 Ergebnisse.
-
- Gaststättengewerbe
- Ein Gaststättengewerbe betreibt nach dem Sächsischen Gaststättengesetz (SächsGastG), wer in einem für jedermann oder für bestimmte Personenkreise zugänglichen Betrieb gewerbsmäßig Getränke zum Verzehr
-
- Gesundheitsberufe
- Akademische Heilberufe Gesundheitsfachberufe Heilpraktiker Hinweis: Die Tätigkeit in Gesundheitsberufen ist nicht durch die EU-Dienstleistungsrichtlinie abgedeckt. Die Verwaltungsverfahren in Zusammen
-
- Genehmigungspflichtige Gewerbe
- Es gibt eine Reihe von Gewerben, zu deren Ausübung eine Genehmigung, Konzession, Bewilligung oder Zulassung erforderlich ist. Zu diesen Gewerben gehören unter anderem die genehmigungspflichtigen Gewer
-
- Freie Berufe: Tierärzte
- Ausübung des Tierarztberufes Voraussetzungen und Rechtsformen für die Freien Berufe Um freiberuflich arbeiten zu dürfen, müssen Sie bestimmte, klar definierte Voraussetzungen erfüllen. Neben besondere
-
- Freie Berufe: Zulassungsfreie Berufsgruppen
- Voraussetzungen und Rechtsformen für die Freien Berufe Um freiberuflich arbeiten zu dürfen, müssen Sie bestimmte, klar definierte Voraussetzungen erfüllen. Neben besonderen beruflichen Qualifikationen
-
- Freie Berufe: Rechtsanwälte
- Ausübung des Berufs des Rechtsanwalts Voraussetzungen und Rechtsformen für die Freien Berufe Um als Rechtsanwalt * freiberuflich arbeiten zu dürfen, müssen Sie bestimmte, klar definierte Voraussetzung
-
- Freie Berufe: Rechtsdienstleistungen
- Erbringen von Rechtsdienstleistungen, Inkasso, Rentenberatung, Rechtsdienstleistungen nach ausländischem Recht Voraussetzungen und Rechtsformen für die Freien Berufe Um freiberuflich arbeiten zu dürfe
-
- Freie Berufe: Steuerberater / Steuerberaterin
- Um freiberuflich als Steuerberater * arbeiten zu dürfen, müssen Sie bestimmte, klar definierte Voraussetzungen erfüllen. Neben besonderen beruflichen Qualifikationen sind in der Regel auch besondere B
-
- Freie Berufe: Gesundheitsfachberufe
- Ausübung eines Gesundheitsfachberufes nach § 2 Abs. 2 des Weiterbildungsgesetzes Gesundheitsfachberufe des Freistaates Sachsen (z. B. Altenpflege, Krankenpflege, Physiotherapie, Hebammenwesen, pharmaz
-
- Freie Berufe: Ingenieure
- Führen der Berufsbezeichnung des Ingenieurs Voraussetzungen und Rechtsformen für die Freien Berufe Die Berufsbezeichnung "Ingenieur / Ingenieurin" ist in Sachsen gesetzlich geschützt. Um freiberuflich