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- Gehölzschnitt und Baumfällen beantragen
- Wenn Sie geschützte Bäume, Sträucher oder andere Gehölze beseitigen oder stark zurückschneiden wollen, kann hierfür eine Genehmigung erforderlich sein. Ob es sich um ein geschütztes Gehölz handelt, ri
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- Fundsachen melden und Nachfrage stellen
- Wenn Sie eine Sache, zum Beispiel einen Ausweis, Schlüssel, Rucksack oder auch Wertsachen, gefunden oder verloren haben, können Sie dies beim zuständigen Fundbüro anzeigen. Bei einer Fundsache mit ein
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- Geburtsurkunde anfordern
- Antrag auf Ausstellung von Personenstandsurkunden nach § 55 Personenstandsgesetz (PStG), Geburtsurkunde Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Ang
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- Geburtsanzeige bei einer Hausgeburt
- Wenn Sie sich für eine Hausgeburt entschieden haben, ist jeder sorgeberechtigte Elternteil des Kindes verpflichtet, die Geburt anzuzeigen. Falls Sie als sorgeberechtigte Eltern an der Anzeigepflicht g
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- Gewerbe ummelden
- Gewerbe-Ummeldung nach § 14 oder § 55c Gewerbeordnung (GewO) Sie müssen Ihr Gewerbe ummelden, wenn Der Sitz Ihres Unternehmens innerhalb Ihrer Gemeinde verlegt wird, der Gegenstand des Gewerbes gewech
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- Geburtenregister, beglaubigten Ausdruck anfordern
- Antrag auf Ausstellung von Personenstandsurkunden nach § 55 Personenstandsgesetz / PStG, beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister) Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (Geburtenbuc
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- Gewerbe anmelden
- Gewerbe-Anmeldung nach § 14 oder 55c Gewerbeordnung (GewO) Wenn Sie ein (stehendes) Gewerbe aufnehmen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweig
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- Gewerbe abmelden
- Gewerbe-Abmeldung nach § 14 oder § 55c Gewerbeordnung (GewO) Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, dann müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden. Dasselbe gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine
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- Gaststättengewerbe anzeigen
- Anzeige eines Gaststättenbetriebes nach § 2 Sächsisches Gaststättengesetz (SächsGastG) Wenn Sie ein stehendes Gaststättengewerbe betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle spätestens vie
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- Wahlschein beantragen
- Wenn Sie in einem anderen Wahlraum (Wahllokal) als vorgesehen oder durch Briefwahl wählen möchten, stellt Ihnen die Stadt- oder Gemeindeverwaltung auf Antrag einen Wahlschein aus. Im Wählerverzeichnis