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- Arbeit und Bildung
- Arbeitslosigkeit Berufsausbildung Schule Studium Amt24-Informationen Freigabevermerk Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 26.10.2022
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- Arbeitslosigkeit
- Schnell handeln, wenn Arbeitslosigkeit droht! Wenn Ihnen eine Kündigung droht oder Ihr befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert wird, ist es wichtig, dass Sie sich unverzüglich arbeitsuchend melden
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- Genehmigungsfreistellung
- Wenn Ihr Bauvorhaben nicht verfahrensfrei ist, kann es unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem von einer Baugenehmigung freigestellt sein. Dies ist der Fall, wenn Ihr Vorhaben kein Sonderbau ist, ke
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- Baugenehmigung
- Ist Ihr Bauvorhaben nicht verfahrensfrei oder genehmigungsfrei gestellt, müssen Sie eine Baugenehmigung beantragen. Für die Errichtung, die Änderung und die Nutzungsänderung von Gebäuden und anderen b
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- Technische Gebäudeausrüstung
- Zur Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zählt man alle fest im Haus installierten Anlagen und Einrichtungen, die zur Nutzung und zum Wohnen notwendig sind beziehungsweise den Wohnkomfort steigern. An
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- Ist eine Baugenehmigung notwendig?
- Grundsätzlich benötigen Sie immer eine Baugenehmigung, es sei denn, für Ihr Vorhaben gilt eine gesetzliche Ausnahme. Unter bestimmten Voraussetzungen können eine Errichtung (Neubau), eine Änderung und
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- Bautechnische Prüfung
- Der Standsicherheits- und der Brandschutznachweis müssen bei bestimmten Bauvorhaben aus Gründen der Gefahrenabwehr von den Prüfingenieuren * für Standsicherheit und für Brandschutz geprüft werden. Dam
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- Stellplätze, Garagen und Abstellplätze für Fahrräder
- Für Gebäude (bauliche Anlagen), bei denen ein Zu- und Abgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen oder Fahrrädern zu erwarten ist, müssen die erforderlichen Stellplätze und Garagen sowie Abstellplätze für Fahr
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- Sperrzeiten
- Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld kann unter gewissen Umständen gesperrt werden. Die Entscheidung darüber fällt die zuständige Agentur für Arbeit. Eine Sperrzeit tritt ein, wenn Sie Ihr Beschäftigungs
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- Winterbeschäftigung und saisonale Kurzarbeit
- Arbeitnehmer * des Baugewerbes sollen bei Arbeitsausfällen in der Schlechtwetterzeit nicht in die Arbeitslosigkeit entlassen, sondern im Betrieb gehalten werden. Dazu wurde ab der Schlechtwetterzeit 2