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- Bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser
- Der bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser * erstellt die Unterlagen für die Bauvorhaben, die genehmigungsfrei gestellt sind oder für die eine Baugenehmigung beantragt werden muss (Bauvorlagen). Er i
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- Private Helfer
- Wenn Ihnen Verwandte und Freunde * beim Bauen helfen, können Sie ein Mehr an Eigenleistungen erbringen, was wiederum Kosten spart. Beachten Sie aber, dass Sie als Bauherr für die ordnungsgemäße und de
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- Baugemeinschaften
- In einer Baugemeinschaft (Bauherrengemeinschaft) kommen mehrere Bauwillige zusammen, um gemeinsam Wohneigentum zu schaffen. Genutzt wird diese Form vor allem in Städten, wenn in der Innenstadt Gebäude
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- Nachbarn
- Legen Sie bereits während des Baus den Grundstein für eine gute Nachbarschaft! Wenn Sie bauen, haben die Nachbarn * durch die Sächsische Bauordnung das Recht, sich zu beteiligen. Gute Nachbarschaft ge
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- Ordnungswidrigkeiten (Baurecht)
- Im Bauordnungsrecht gibt es eine Reihe von Tatbeständen, die eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Die Bußgeldhöhe kann bis zu EUR 500.000 betragen. Danach handelt beispielsweise ordnungswidrig, wer geg
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- Bauausführung
- Haben Sie die Baugenehmigung erhalten beziehungsweise ist Ihr Bauvorhaben verfahrensfrei oder genehmigungsfrei gestellt, kann es jetzt losgehen! Ein paar Dinge gibt es aber auch hier noch zu beachten.
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- Rechtsschutz (Baurecht)
- Vorgehen gegen einen Bebauungsplan Der Bebauungsplan trifft konkrete Festsetzungen für die Nutzung und Gestaltung der Grundstücke und Bauwerke, die sich in seinem Geltungsbereich befinden. Die Bestimm
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- Beteiligte am Bau
- An einem Bauvorhaben sind eine Vielzahl von Menschen und Institutionen beteiligt. Dass es einen Bauherrn * und ein Bauunternehmen gibt, erscheint einleuchtend, aber was sind eigentlich deren Rechte un
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- Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden
- Die Bauaufsichtsbehörden haben verschiedene Möglichkeiten, gegen rechtswidrig handelnde Bauherren * vorzugehen. Dabei können mehrere Anordnungen auch miteinander kombiniert werden. Ist die sofortige V
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- Bauen und Wohnen
- Grund und Boden Bauen Nachbarschaft Umzug Wohnen Amt24-Informationen Freigabevermerk Sächsisches Staatsministerium des Innern, Redaktion Amt24. 26.10.2022