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- Freie Berufe: Zulassungsfreie Berufsgruppen
- Voraussetzungen und Rechtsformen für die Freien Berufe Um freiberuflich arbeiten zu dürfen, müssen Sie bestimmte, klar definierte Voraussetzungen erfüllen. Neben besonderen beruflichen Qualifikationen
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- Freie Berufe: Rechtsanwälte
- Ausübung des Berufs des Rechtsanwalts Voraussetzungen und Rechtsformen für die Freien Berufe Um als Rechtsanwalt * freiberuflich arbeiten zu dürfen, müssen Sie bestimmte, klar definierte Voraussetzung
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- Freie Berufe: Rechtsdienstleistungen
- Erbringen von Rechtsdienstleistungen, Inkasso, Rentenberatung, Rechtsdienstleistungen nach ausländischem Recht Voraussetzungen und Rechtsformen für die Freien Berufe Um freiberuflich arbeiten zu dürfe
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- Freie Berufe: Steuerberater / Steuerberaterin
- Um freiberuflich als Steuerberater * arbeiten zu dürfen, müssen Sie bestimmte, klar definierte Voraussetzungen erfüllen. Neben besonderen beruflichen Qualifikationen sind in der Regel auch besondere B
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- Freie Berufe: Gesundheitsfachberufe
- Ausübung eines Gesundheitsfachberufes nach § 2 Abs. 2 des Weiterbildungsgesetzes Gesundheitsfachberufe des Freistaates Sachsen (z. B. Altenpflege, Krankenpflege, Physiotherapie, Hebammenwesen, pharmaz
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- Freie Berufe: Ingenieure
- Führen der Berufsbezeichnung des Ingenieurs Voraussetzungen und Rechtsformen für die Freien Berufe Die Berufsbezeichnung "Ingenieur / Ingenieurin" ist in Sachsen gesetzlich geschützt. Um freiberuflich
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- Freie Berufe: Heilpraktiker/Heilpraktikerin
- Ausübung des Berufs als Heilpraktiker * , Heilpraktiker auf dem Gebiet eines Gesundheitsfachberufs Hinweis: Diese Tätigkeiten sind nicht durch die EU-Dienstleistungsrichtlinie abgedeckt. Die Verwaltun
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- Freie Berufe: Dolmetscher
- Ausübung des Berufs des Dolmetschers * Voraussetzungen und Rechtsformen für die Freien Berufe Um freiberuflich arbeiten zu dürfen, müssen Sie bestimmte, klar definierte Voraussetzungen erfüllen. Neben
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- Freie Berufe: Beratende Ingenieure
- Führen der Berufsbezeichnung des Beratenden Ingenieurs Voraussetzungen und Rechtsformen für die Freien Berufe Die Berufsbezeichnung "Ingenieur / Ingenieurin" ist in Sachsen gesetzlich geschützt. Um fr
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- Freie Berufe: Ärztin und Arzt, Zahnärztin und Zahnarzt, Psychotherapeutin und Psychotherapeut, Apothekerin und Apotheker
- Ausübung des Berufs als Ärztin und Arzt, Zahnärztin und Zahnarzt, Psychotherapeutin und Psychotherapeut, Apothekerin und Apotheker Hinweis: Diese Tätigkeiten sind nicht durch die EU-Dienstleistungsric