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- Über den gesetzlichen Rahmen hinaus engagieren
- Die gesetzlichen Regelungen schreiben Unternehmen Mutterschutzfristen und Elternzeit mit Kündigungsschutz vor. In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigungen muss – selbst für Führungskräfte – laut Gese
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- Finanzielle Förderungen für Unternehmen
- Beratung suchen, Überblick verschaffen Beteiligungen Bürgschaften Darlehen Sonstige Förderungen Zuschüsse Amt24-Informationen Freigabevermerk Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 12.10.2022
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- Wie familienfreundlich ist Ihr Unternehmen?
- Ist Ihr Unternehmen schon auf Familienfreundlichkeit geprüft? Hierfür gibt es verschiedene Initiativen, die Ihr Engagement für eine familien- und lebensphasenbewusste Personalpolitik prüfen und zertif
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- Familienfreundlich im Wettbewerb punkten
- Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf steht auf der Agenda der meisten Unternehmen weit oben. Der demografische Wandel macht die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu einem anhaltend zentralen Them
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- Familienfreundliches Unternehmen
- Familienfreundlich im Wettbewerb punkten Über den gesetzlichen Rahmen hinaus engagieren Wie familienfreundlich ist Ihr Unternehmen? Amt24-Informationen Freigabevermerk Sächsische Staatskanzlei, Redakt
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- Der Einheitliche Ansprechpartner näher erklärt
- Was ist ein Einheitlicher Ansprechpartner? Rechtsgrundlagen Erforderliche Unterlagen Kosten Verfahrensablauf Was beinhaltet die EU-Dienstleistungsrichtlinie? Was beinhaltet die EU-Berufsanerkennungsri
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- Zuzahlungen in der Krankenversicherung
- Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen in der Regel Zuzahlungen erbringen, wenn sie Heilbehandlungen beanspruchen. Kinder unter 18 Jahren sind grundsätzlich von Zuzahlungen befreit
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- Krankenfahrten
- Fahrkosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn sie aus zwingenden medizinischen Gründen, das heißt nach ärztlicher Verordnung, erforderlich sind – zum Beispiel: bei stationären
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- Krankenversicherung für schwerbehinderte Menschen
- Schwerbehinderte Menschen, die nicht pflichtversichert sind, können freiwillig einer gesetzlichen Krankenkasse beitreten. Der Beitritt muss innerhalb von drei Monaten nach Feststellung der Schwerbehin
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- Renten
- Bei der Altersrente bestehen für Menschen mit einer Schwerbehinderung niedrigere Altersgrenzen. Diese liegen abhängig vom Geburtsjahrgang zwischen 63 und 65 Jahren (ohne Abschläge bei der Rentenhöhe)