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- Beratung in Rentenfragen
- Persönliche Beratung Für eine persönliche Beratung oder Hilfe bei der Antragsstellung können Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden. Ebenso stehen Ihne
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- Hinterbliebenenrenten
- Witwerrenten * Das Hinterbliebenenrecht unterscheidet zwischen kleiner und großer Witwerrente. Kleine Witwerrente Nach dem seit 2002 geltenden Recht erhalten Sie eine kleine Witwerrente, wenn Sie das
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- Altersrente
- Allgemeine Informationen Als Renten wegen Alters kommen in Betracht: Regelaltersrente Altersrente für besonders langjährig Versicherte Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für schwerbehi
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- Wenn Sie Zeit für die Pflege brauchen
- Wenn Sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen * pflegen wollen und für eine gewisse Zeit Ihre Berufstätigkeit aufgeben oder einschränken müssen, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeze
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- Wie sind Sie als Pflegeperson abgesichert?
- In Deutschland werden über 4,1 Millionen Menschen zu Hause gepflegt und betreut. In den meisten Fällen leisten Angehörige, Verwandte oder Freunde * diese aufopfernde und schwierige Arbeit. Personen, d
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- Rund um die Rente
- Beratung in Rentenfragen Altersrente Renten wegen Erwerbsminderung Hinterbliebenenrenten Betriebliche Altersvorsorge Riester-Rente Rürup-Rente Krankenversicherung und Pflegeversicherung der Rentner Li
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- Linksammlung Pflege von Angehörigen
- Erstkontakt, Vermittlung zur Pflegeberatung PflegeNetz Sachsen Bei Eintreten eines Pflegefalls sollen Betroffene in Sachsen problemlos Hilfe- und Versorgungsleistungen nutzen können. Staatliche Stelle
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- Wer ist versichert, wie hoch ist der Beitrag?
- Versicherter Personenkreis Nach dem Grundsatz "Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung" sind alle Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, auch pflegeversichert. Dan
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- Gesundheitsberufe
- Akademische Heilberufe Gesundheitsfachberufe Heilpraktiker Hinweis: Die Tätigkeit in Gesundheitsberufen ist nicht durch die EU-Dienstleistungsrichtlinie abgedeckt. Die Verwaltungsverfahren in Zusammen
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- Gaststättengewerbe
- Ein Gaststättengewerbe betreibt nach dem Sächsischen Gaststättengesetz (SächsGastG), wer in einem für jedermann oder für bestimmte Personenkreise zugänglichen Betrieb gewerbsmäßig Getränke zum Verzehr