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- Rentenanspruch (Versorgungsausgleich)
- Während der Ehe zahlten Sie und Ihr Ehepartner * Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder eine andere Invaliditäts- und Altersversorgung ein, möglicherweise haben Sie auch Anspruch auf Pens
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- Ehewohnung und Hausrat
- Falls Sie sich mit Ihrem Ehepartner * einig sind, was mit der gemeinsamen Wohnung und dem Hausrat im Falle einer Trennung geschieht, genügt eine formlose Vereinbarung. Sinnvoll ist es, wenn Sie die ge
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- Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang
- Unterhalt während und nach der Scheidung Unterhalt für Kinder Elterliche Sorge Umgang mit den Kindern Unterhalt während und nach der Scheidung Die Ansprüche der Kinder haben absoluten Vorrang vor alle
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- Bankkonto und Schulden
- Bei einer Scheidung haben Sie Anspruch auf die Hälfte des Kontoguthabens, wenn sie während ihrer Ehe ein Gemeinschaftskonto führten (läuft auf den Namen beider Ehepartner * ). Ist das Konto überzogen,
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- Rechtliche Folgen von Trennung und Scheidung
- Wenn Sie eine Scheidung erwägen, sollten Sie auch die rechtlichen, finanziellen und sonstigen Auswirkungen bedenken. Wahrscheinlich werden sich die finanziellen Verhältnisse für Sie und Ihren bisherig
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- Namensänderung nach Scheidung
- Nach der Scheidung haben Sie die Möglichkeit, beim Standesamt Ihren Familiennamen ändern zu lassen, etwa indem Sie wieder Ihren Geburtsnamen annehmen. Eine Änderung des Namens führt dazu, dass Sie ein
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- Scheidungsverfahren und "Scheidungsverbund"
- Möchten Sie sich scheiden lassen, so müssen Sie sich als erstes einen Rechtsanwalt * nehmen. Einen Anwalt können Sie auf der Homepage der Rechtsanwaltskammer suchen oder sich von dieser vermitteln las
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- Linksammlung Scheidung
- Links Rechtsanwaltskammern Online-Suchmöglichkeit zur Wahl eines Anwaltes * vor Ort – Portal der Bundesanwaltskammer mit Links zu den insgesamt 28 deutschen Anwaltskammern Deutsche Arbeitsgemeinschaft
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- Mediation, einvernehmliche Streitbeilegung
- Wenn eine Ehe auseinanderbricht, herrscht selten Einvernehmen – die meisten Scheidungen werden von heftigen Konflikten und Auseinandersetzungen der Eheleute begleitet. Um dennoch miteinander ins Gespr
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- Geltendes Recht
- Sind beide Eheleute deutsche Staatsangehörige, wird deutsches Recht angewendet. Sind nicht beide Ehepartner * deutsche Staatsangehörige, so gilt deutsches Recht in folgenden Fällen: Einer der Eheleute