Suchergebnisse
Deine Suche nach b lieferte 75 Ergebnisse.
-
- Handelsregister
- (e.K.), offene Handelsgesellschaften (OHG) und Kommanditgesellschaften (KG) eingetragen. Abteilung B Hier sind Kapitalgesellschaften wie die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaften
-
- Berufsbezeichnungen in Gesellschaftsnamen
- eingetragen sein. Die Partnerschaft ist eine Gesellschaft, in der sich Angehörige Freier Berufe (z. B. Architekten und Beratende Ingenieure) zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen. Die Partnerschaft
-
- Behindertenfahrzeuge
- Ladekantenhöhe) Rücksitz klappbar Automatikgetriebe Servobremse Servolenkung Assistenzsysteme wie z.B. Einparkhilfe oder Parklenkassistent elektrische Fensterheber Viele Fahrzeughersteller bieten daneben
-
- Apostille (Haager Apostille)
- vorlegen wollen: Seit dem 16. Februar 2019 werden innerhalb der EU bestimmte öffentliche Urkunden (z.B. Personenstandsurkunde, Meldebescheinigung u.a.) grundsätzlich ohne weitere Beglaubigung (Apostille
-
- Notrufe bei Lebensgefahr (110, 112)
- sonstigen Notfall melden, achten Sie vorab auf die nachstehenden Fragen: Wo ist der Notfall passiert (z. B. genaue Adresse, Stockwerk, Wohnungsnummer, gibt es eine Besonderheit bei der Anfahrt zum Unfallort
-
- Freie Berufe: Architekten, Stadtplaner
- nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartG) Partnerschaft mit beschränkter Haftung (PartGmbB) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) Geme
-
- Gründe für die Insolvenz
- n sein: Zahlungsunfähigkeit drohende Zahlungsfähigkeit Überschuldung bei Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG oder diesen nach § 19 Abs. 3 InsO gleichgestellten Gesellschaften (zum Beispiel GmbH & Co
-
- Zulassungspflichtige Handwerke
- Ausübungsberechtigung für andere Handwerke Ausübungsberechtigung für zulassungspflichtige Handwerke nach § 7b Handwerksordnung EU-/EWR-Bescheinigung über ausgeübte Tätigkeiten Grenzüberschreitende Erbringung von
-
- Sanierung durch Insolvenzplan
- der Planerfüllung § 284 InsO – Insolvenzplan bei Eigenverwaltung, Mitwirkung des Sachwalters § 270b InsO – Vorbereitung einer Sanierung, "Schutzschirm" Freigabevermerk Sächsisches Staatsministerium der
-
- Eltern sorgen für ihr Kind: Sorgerecht
- Kinder benennen oder eine Sorgeerklärung abgeben. Rechtsgrundlage Elterliche Sorge §§ 1626 bis 1698b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Gerichtliche Verfahren §§ 151 ff. Gesetz über das Verfahren in Familiensachen