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- Testamentsformen
- Es gibt folgende Testamentsformen, an die bestimmte Formerfordernisse gestellt werden: Eigenhändiges Testament Öffentliches Testament Außerordentliches Testament Amt24-Informationen Das eigenhändige u
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- Öffentliches Testament
- Bei einem öffentlichen Testament handelt es sich um ein notariell errichtetes Testament. Für die Errichtung stehen Ihnen zwei verschiedene Vorgehensweisen zur Verfügung: Sie erklären einem Notar * geg
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- Gemeinschaftliches Testament
- Eheleute und Personen in eingetragenen Lebenspartnerschaften müssen nicht jeweils voneinander getrennte Testamente errichten. Sie können ein gemeinschaftliches Testament abfassen. Achtung! Partner * e
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- Eigenhändiges Testament
- Ein handschriftliches, sogenanntes eigenhändiges Testament ist die einfachste Möglichkeit der Testamentserrichtung. Es kann von jeder volljährigen Person, die lesen und schreiben kann sowie testierfäh
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- Gewalttaten (110)
- Notruf 110 (Polizei) Sollten Sie Opfer einer Straftat, insbesondere einer Gewalttat werden, so hilft Ihnen die Polizei. Sie sollte stets Ihre erste Anlaufstelle sein. Rufen Sie im Notfall oder in Gefa
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- Lebenskrise (0800 111 0-111, -222)
- Die wichtigsten Nummern: 0800 111 0 111 und 0800 111 0 222 Telefon-Seelsorge Deutschland für Ehe-, Familien- und Lebensberatung 0800 22 55 530 Telefonische Anlaufstelle für Opfer sexuellen Kindesmissb
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- Brand, Havarie (112)
- Notruf 112 Bei Bränden und schweren Havarien, die sich soeben ereignet haben, alarmieren Sie umgehend die Feuerwehr unter dem Notruf 112! Achten Sie darauf, dass Sie und andere sich nicht in Gefahr be
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- Erlöschen eines Vereins
- Erlöschen durch Vereinsverbot Verstoßen der Zweck oder die Tätigkeit eines Vereins gegen Strafgesetze, die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung, kann der Bundesminister
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- Gründung eines Vereins
- Ein Verein ist dadurch gekennzeichnet, dass sich in ihm mehrere Personen, für eine gewisse Dauer, zu einem gemeinsamen Zweck und unter einem eigenen Namen verbinden. Der Verein wird durch einen Vorsta
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- Vereine
- Gründung eines Vereins Vereinsleben: der Verein und seine Mitglieder Ende eines Vereins Amt24-Informationen Freigabevermerk Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt. 09.03.2021