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- Rechtliche Gestaltung und steuerliche Aspekte
- Hinweis: Aufgrund der vielfältigen juristischen Zusammenhänge bei einer Unternehmensnachfolge ist eine Beratung im Einzelfall oft unerlässlich. Hier kann insbesondere anwaltlicher und notarieller Rat
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- Steuerliche Hinweise
- In Bezug auf die steuerlichen Pflichten steht die Unternehmensnachfolge einer Unternehmensgründung gleich. So gilt insbesondere die gesetzliche Anzeigepflicht über eine Betriebseröffnung auch im Falle
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- Beratung, Service und finanzielle Unterstützung
- Für Unternehmensnachfolgen stehen zahlreiche finanzielle Hilfen und Beratungsangebote bereit. Zuschüsse, zinsvergünstigte Kredite, anteilige Haftungsfreistellungen Ihrer Hausbank, Bürgschaften und Bet
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- Finanzierung
- Nachfolger * wie auch Übergeber stehen bei einer Unternehmensnachfolge vor einer Vielzahl finanzieller Herausforderungen. Hierzu gehören die Ermittlung eines von allen Parteien akzeptierten Kaufpreise
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- Pflichten als Arbeitgeber
- Betriebsnummer Betriebe benötigen zur Meldung der bei Ihnen beschäftigten Arbeitnehmer * an die Sozialversicherung eine Betriebsnummer. Diese können Sie als Arbeitgeber beim Betriebsnummern-Service de
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- Änderung von Registern und Verzeichnissen
- Bei der Übertragung eines Unternehmens müssen Sie als neue Eigentümerin beziehungsweise als neuer Eigentümer die Einträge in den verschiedenen Registern und Verzeichnissen aktualisieren lassen, in den
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- Änderung des Grundbuchs
- Wenn Sie ein Grundstück erwerben, muss dies im Grundbuch eingetragen werden. Neben der Auskunft über die Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück enthält das Grundbuch auch Angaben zu Belastungen wie
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- Ab- und Anmeldung des Gewerbes
- Wird durch die Unternehmensnachfolge ein Einzelunternehmen übertragen, muss das Gewerbe vom bisherigen Inhaber * abgemeldet werden. Ist eine Personengesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR
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- An- und Abmeldungen
- Bei einer Unternehmensnachfolge müssen der bisherige und der neue Inhaber * beziehungsweise Eigentümer verschiedene Angelegenheiten gegenüber den Behörden und Gerichten regeln. Mit der Übergabe sind j
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- Sonderformen des Insolvenzverfahrens
- Um das Insolvenzverfahren an unterschiedliche Bedingungen anzupassen, sieht die Insolvenzordnung (InsO) Sonderformen vor. Daneben gibt es besondere Verfahrensarten, die vor allem durch den Gegenstand