Suchergebnisse
Deine Suche nach * lieferte 1180 Ergebnisse.
-
- Jugendfreiwilligendienste
- Viele junge Menschen nutzen die Möglichkeit, nach der Schule einen Freiwilligendienst zu leisten. Die Beweggründe für solch einen Einsatz sind vielfältig. In manchen Fällen wird die Zeit zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- oder Studienbeginn überbrückt, vor allem aber sehen viele junge Erwachsene in der längerfristigen Tätigkeit im sozialen / gemeinnützigen Bereich oder im Einsatz für den Natur- und Umweltschutz eine lohnende Herausforderung und persönliche Bereicherung. Daneben bietet sich die Möglichkeit, sich im Arbeitsalltag zu bewähren, zu erfahren, was es bedeutet, Verantwortung zu übernehmen, seine Stärken und Schwächen kennenzulernen und auch zu testen, ob der angestrebte Beruf das richtige ist oder nicht. Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) Das FSJ ist ein soziales Jugendbildungsjahr. Jugendliche haben dabei die Möglichkeit, sich im sozialen Bereich zu engagieren. Mögliche Tätigkeitsfelder sind das Gesundheitswesen, die Alten- oder Behindertenpflege sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen. Daneben gibt es das FSJ in den Bereichen Kultur, Denkmalpflege, Politik und Sport. Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) Das FÖJ bietet jungen Menschen die Möglichkeit, sich aktiv für Natur- und Umweltschutz einzusetzen. Es kann beispielsweise im Bereich des Natur- und Umweltschutz, der Umweltbildung und -forschung sowie dem ökologischen Landbau absolviert werden. Europäischer Freiwilligendienst für Jugendliche (EFD) Freiwilligendienste können auch im Ausland geleistet werden. Der EFD ist ein von der Europäischen Union aufgelegtes Programm. Im Zentrum stehen dabei das interkulturelle Lernen und die Förderung der Mobilität von Jugendlichen. Freiwilligendienste können bei der Berufsorientierung helfen und tragen zur Persönlichkeitsentwicklung und Ausbildung von sozialen Kompetenzen bei. Hinweis: Die Träger eines Freiwilligen Sozialen Jahres oder eines Freiwilligen ökologischen Jahres können unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten. Hierfür stehen zwei Programme für FSJ und FÖJ aus Mitteln des ESF zur Verfügung sowie alternativ eine Förderung aus Bundesmitteln, die vom Kommunalen Sozialverband ausgereicht wird. Lesen Sie auch Freiwilligendienst Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Das Ministerium informiert zum Thema Freiwilligendienst und stellt neben Ansprechpartnern und interessanten Links die Listen der in Sachsen zugelassenen Träger des FSJ und des FÖJ zur Verfügung. Engagiert dabei – Fachstelle Freiwilligendienste in Sachsen JUST – Jugendstiftung Sachsen Broschüre: "Zeit, das Richtige zu tun" Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Freigabevermerk Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 17.06.2020
-
- Informationen und Förderungen zur Berufsausbildung für Unternehmen
- Die Vorteile der Ausbildung von Jugendlichen im eigenen Unternehmen liegen auf der Hand: produktiver Arbeitseinsatz der Auszubildenden Sicherung des zukünftigen Fachkräftebedarfs Ersparnis von Einarbeitungszeit und -kosten durch passgenaue Ausbildung und Einführung in den Unternehmensablauf weniger Personalfluktuation und Fehlbesetzung, da künftige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits erprobt sind geringere Personalbeschaffungskosten Unterstützung und Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Sie als Unternehmerin und Unternehmer bei der Ausbildung junger Leute. Sie bietet umfangreiche Informationen und Broschüren an – zum Beispiel zu folgenden Themen: Nationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland (Ausbildungspakt) Rahmenbedingungen für die Ausbildung im dualen Ausbildungssystem (Berufsschule und Betrieb) Anforderungen an den Betrieb Organisation und Ablauf der Ausbildung Informationen zum Ausbildungsvertrag Ausbildungsvermittlung Unterstützung und Förderung durch das Integrationsamt Das Integrationsamt steht mit einem umfassenden Informations- und Beratungsangebot als kompetenter Ansprechpartner im Zusammenhang mit der Beschäftigung behinderter Menschen zur Verfügung. Beispielsweise werden technische und organisatorische Fragestellungen gelöst, wie die Ergonomie von Arbeitsplätzen und die Auswirkungen bestimmter Behinderungsarten. Es gewährt zudem zahlreiche finanzielle Hilfen. Zuschüsse und Darlehen bei Investitionen, um neue Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen Zuschüsse und Darlehen bei der behindertengerechten Ausstattung von Arbeitsplätzen (Arbeitshilfen, Maschinen, Geräte) sowie der Umgestaltung von Eingängen zu Gebäuden und Sozialräumen Zuschüsse als Ausgleich für außergewöhnliche Belastungen (zum Beispiel bei notwendiger Betreuung am Arbeitsplatz) Zuschüsse zu den Ausbildungsgebühren (zum Beispiel Prüfungsgebühren) für Betriebe bis 20 Mitarbeiter Möglichkeit einer einmaligen Prämie für besonders gute Beispiele für betriebliches Eingliederungsmanagement Förderprogramme aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) Unter bestimmten Voraussetzungen können Unternehmen, die ausbilden, mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) unterstützt werden. Die Förderung erfolgt durch die Sächsische Aufbaubank (SAB). Lesen Sie auch Berufsbildende Schulen Sächsisches Staatsministerium für Kultus Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Amt24-Informationen Förderung der Berufsausbildung Nationaler Pakt für Ausbildung Bundesagentur für Arbeit Freigabevermerk Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 07.09.2022
-
- Finanzielle und sonstige Hilfen
- Bafög Wenn Sie eine Berufsausbildung an der Berufsfachschule (ohne Ausbildungsbetrieb) absolvieren, können Sie unter Umständen Bafög erhalten. Auch wenn Sie ein Schuljahr im Ausland verbringen wollen oder planen, einen Meisterlehrgang zu besuchen, sollten Sie sich über die eventuell in Frage kommenden Fördermöglichkeiten des BAföG informieren. Berufsausbildungsbeihilfe Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) kommt für Auszubildende in Betracht, die Ihre Berufsausbildung im dualen System (Berufsschule und Ausbildungsbetrieb) machen oder sich in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme befinden. Auswärtige Unterbringung von Berufsschülern Wenn Berufsschüler und Berufsschülerinnen für die Zeit des Unterrichts an der Berufsschule eine auswärtige Übernachtung benötigen, können sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den entstandenen Unterkunfts- und Verpflegungskosten erhalten. Leistungen der Bundesagentur für Arbeit Die Bundesagentur für Arbeit gewährt eine Reihe von Unterstützungen. Neben den Beratungs- und Vermittlungsleistungen werden Sie mit finanziellen Hilfen bei der Suche einer Ausbildungs- oder Arbeitsstelle unterstützt sowie bei der Aufnahme einer neuen Beschäftigung. Menschen mit Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen von der Agentur für Arbeit ein Ausbildungsgeld erhalten. Bildungskredit Im vorletzten und letzten Jahr der Berufsausbildung können Sie als volljähriger Auszubildende/r von der KfW Bankengruppe einen Bildungskredit erhalten. Weiterbildungsstipendium Mit einem Weiterbildungsstipendium können Sie finanzielle Unterstützung für Ihre weitere berufliche Qualifizierung erhalten. Gefördert werden fachliche Weiterbildungen wie beispielsweise zur Technikerin, zum Handwerksmeister oder zur Fachwirtin, fachübergreifende Weiterbildungen wie zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse und unter bestimmten Voraussetzungen auch ein berufsbegleitendes Studium. Wohnung und Co. Wenn Sie als Auszubildende oder Auszubildender eine eigene Wohnung haben oder planen, eine eigene zu beziehen, sollten Sie sich informieren, ob und wie Sie dafür finanzielle Unterstützungen bekommen können. Beispielsweise könnten Sie abhängig von bestimmten Einkommensgrenzen einen Wohnberechtigungsschein erhalten, mit dem Sie subventionierte und damit günstigere Wohnungen mieten können. Neben dem Wohngeld kommt auch noch die Ermäßigung der Telefongebühr (Sozialtarif der Deutschen Telekom) und die Befreiung vom Rundfunkbeitrag in Betracht. Krankenversicherung Mit dem Beginn des Berufsausbildungsverhältnisses werden Sie automatisch sozialversicherungspflichtig (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung). Die Möglichkeit, in der Familienversicherung über die Eltern in der Krankenkasse versichert zu bleiben, gibt es dann nicht mehr. Mehr zum Thema Krankenversicherung: Versicherungsbeitrag und Zuzahlung Amt24-Informationen Förderung der Träger eines Freiwilligen Dienstes Die Träger eines Freiwilligen sozialen Jahres oder eines Freiwilligen ökologischen Jahres können unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten. Hierfür stehen zwei Programme für FSJ und FÖJ aus Mitteln des ESF zur Verfügung sowie alternativ eine Förderung aus Bundesmitteln, die vom Kommunalen Sozialverband ausgereicht wird. Freigabevermerk Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 25.10.2022
-
- Berufsausbildung ohne Ausbildungsbetrieb
- Neben der "klassischen" Lehre im Unternehmen und in der Berufsschule besteht auch die Möglichkeit, eine Berufsausbildung ohne einen Ausbildungsbetrieb zu absolvieren. Das bedeutet, dass sowohl die fachpraktische als auch die fachtheoretische Ausbildung in einer Schule (Berufsfachschule) stattfindet. Sie wird ergänzt durch Praktika oder berufspraktische Ausbildung, teilweise mit Ausbildungsvergütung, wie beispielsweise in der Pflege (Pflegefachkraft). Die Ausbildung dauert zwischen zwei und drei Jahren. Auch eine gestreckte Ausbildung in Teilzeit ist mitunter möglich, die Sie zudem berufsbegleitend absolvieren können. Assistentenberufe * (zum Beispiel Staatlich geprüfter medizinischer Dokumentationsassistent) und alle Gesundheitsfachberufe, die nach Bundesrecht geregelt sind (zum Beispiel Pharmazeutisch-technische Assistenten oder Logopäden) sowie die anderen Berufe, für welche die Regelkompetenz beim Land liegt, kann man nur in einem solchen Ausbildungsgang erlernen. So gibt es beispielsweise folgende Berufsfachschulen: Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe Berufsfachschule für medizinische Dokumentation Berufsfachschule für Sozialwesen Berufsfachschule für Pflegehilfe Berufsfachschule für Uhrmacher Berufsfachschule für Musikinstrumentenbauer Die Absolvierenden verfügen über einen staatlich anerkannten Berufsabschluss. Die Anmeldung an einer Berufsfachschule Ihrer Wahl müssen Sie selbst, oder wenn Sie noch nicht volljährig sind, Ihre Erziehungsberechtigten (in der Regel Ihre Eltern), vornehmen. *) Die Berufsbezeichnungen beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion Lesen Sie auch Broschüre "Wege zum Beruf" Sächsisches Staatsministerium für Kultus Freigabevermerk Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 15.09.2022
-
- Bewerbung
- Bewerbungsunterlagen Anschreiben – Aufmerksamkeit erregen! Lebenslauf – Erfahrungen präsentieren! Bewerbungsfoto – Bessere Chancen schaffen! Online-Bewerbung – Ressourcen sparen! Checkliste: Bewerbungsunterlagen Bewerbungsunterlagen Die Bewerbung ist oft der erste Eindruck, den Sie als Bewerber * bei einem Unternehmen hinterlassen. Damit dieser so gut wie möglich wird, ist eine sorgfältige und vollständige Zusammenstellung der Unterlagen wichtig. [...] Die Anforderungen an die einzureichenden Bewerbungsunterlagen variieren. Nähere Angaben macht der Arbeitgeber entweder im Stellenangebot oder Sie können diese im Vorfeld von ihm erfragen. Die Bewerbungsunterlagen bestehen in der Regel aus: Anschreiben, Bewerbungsfoto (auf dem Deckblatt oder dem Lebenslauf), Lebenslauf, Anlagen (in Kopie, keine Originale): letztes Zeugnis, Praktikumsbescheinigungen, Bescheinigungen für Kurse oder Nebenjobs, sonstigen Anlagen. Anschreiben – Aufmerksamkeit erregen! Das Anschreiben ist das Kernstück der Bewerbung und in der Regel das erste Dokument, das vom Empfänger gelesen wird. Sie sollten es kurz, sowie prägnant formulieren und maximal eine DIN-A4-Seite lang schreiben. In den Kopf des Anschreibens setzen Sie den Absender und die Adresse des Unternehmens. In der Betreffzeile geben Sie die Berufs- oder Stellenbezeichnung und den Fundort des Stellenangebotes an. Es ist sinnvoll, wenn Sie die Bewerbung an einen persönlichen Ansprechpartner richten. Sofern in der Stellenanzeige keine Person genannt wird, kann Ihnen ein Anruf im Unternehmen Gewissheit bringen. Auf dieses erste Gespräch können Sie im Anschreiben Bezug nehmen. Inhalte des Anschreibens sind die Motivation und die nähere Eignung des Bewerbers für eine bestimmte Stelle. Dabei ist es für Sie sinnvoll, folgende Fragen zu beachten: Wie sind Sie auf die Stelle aufmerksam geworden? Warum haben Sie sich für diese Stelle entschieden? Warum soll es gerade dieser Arbeitgeber sein? Warum sind Sie der oder die Richtige für diese Stelle? Stellen Sie Ihre Stärken in den Vordergrund und untermalen Sie Ihre Fähigkeiten mit Beispielen wie Praktika, Vereins-mitgliedschaften, Hobbys oder Ehrenämtern. Berücksichtigen Sie dabei stets die Anforderungen des Arbeitgebers, die laut Stellenangebot eingefordert und gewünscht werden. Hinweis: Denken Sie daran Ihr Anschreiben mit dem aktuellen Datum und Ihrer Unterschrift zu unterzeichnen. Lebenslauf – Erfahrungen präsentieren! Der Lebenslauf vereint alle wichtigen Informationen über Sie als Bewerber. Er sollte in tabellarischer Form verfasst werden und wird bei bereits erworbenen Berufs- oder Praktikumserfahrungen in der Regel rückwärts chronologisch (also nach Aktualität), sowie monatsgenau dargestellt und sollte folgende Angaben enthalten: Zur Person: Dazu gehören Name, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum und -ort. Diese Angaben können Sie mit freiwilligen Informationen zum Familienstand, Staats-angehörigkeit und Religions-zugehörigkeit ergänzen. Berufs-und Arbeitserfahrungen: Führen Sie hier alle versicherungs-pflichtigen Beschäftigungen und Nebenbeschäftigungen mit Angabe der Tätigkeits-bezeichnung und des Arbeitgebers auf. Auch berufliche Selbständigkeiten sind aufzulisten. Geben Sie zu diesen Erfahrungen zudem mit Anführungs-punkten Schwerpunkte Ihres Arbeitsinhaltes an, und zwar insbesondere dann, wenn diese denen der neuen Beschäftigung entsprechen. Aus-und Weiterbildungen: Dieser Themenkomplex beinhaltet den Schulabschluss mit Angabe der von Ihnen besuchten Schule, Ihre Berufsabschlüsse mit Angabe der ausbildenden Stelle, Ihre Studien-abschlüsse mit Angabe der (Fach-)Hochschule sowie weitere berufliche Weiterbildungen und Qualifizierungen. Auch Angaben von Praktika und von Sozial- und Wehrdiensten zählen hier hinein. Fertigkeiten, Fähigkeiten und Interessen: Hier können Sie zum Beispiel Ihre IT-Kenntnisse, Fremdsprachen-kenntnisse (jeweils mit Einstufung: Grundkenntnisse, fundierte Kenntnisse, Expertenkenntnisse), Auslandsaufenthalte (Work-And-Travel), erworbene Zertifikate, Hobbys (möglichst mit Bezug zur neuen Beschäftigung) und sonstige persönliche Angaben (vorliegende Führerscheinklassen, Reise-/Fahrbereitschaft) machen. Datum und Unterschrift Bewerbungsfoto – Bessere Chancen schaffen! Das Bewerbungsfoto ist keine gesetzliche Pflicht, wird allerdings von den meisten Unternehmen gewünscht. Es vermittelt einen ersten Eindruck vom Bewerber und sollte daher von einem Fotografen gemacht werden. [...] Sie sollten Ihren Kleidungsstil an das jeweilige Unternehmen anpassen. Das Bewerbungsfoto sollten Sie auf das Deckblatt der Bewerbungsunterlagen oder in die obere rechte Ecke des Lebenslaufes kleben. Online-Bewerbung – Ressourcen sparen! Bewerbungen über das Internet zu verschicken liegt im Trend. Immer mehr Unternehmen unterstützen diese Möglichkeit. Für Sie als Bewerber bringt es vor allem den Vorteil, dass Kosten für Verpackung und Versand entfallen. [...] Allerdings sollten Sie sich im Vorfeld erkundigen, ob und welche Art der Onlinebewerbung im Unternehmen Ihrer Wahl erwünscht ist. Man unterscheidet drei Arten von Online-Bewerbungen: Die Kurzbewerbung Diese eignet sich für Bewerbungen auf Eigeninitiative (also ohne bestehendes Stellengesuch des Arbeitgebers), sowie für den ersten Kontakt zu einem Unternehmen und wird in der Regel per E-Mail versandt. Der Text der E-Mail ist dabei das Anschreiben und sollte von Ihnen kurz und aussagekräftig formuliert werden. Der Lebenslauf wird der E-Mail als Anhang beigefügt (möglichst als MS Word- oder Adobe pdf-Dokument für ein leichtes Öffnen). Bieten Sie hier an, auf Wunsch weitere Unterlagen zuzuschicken. Das Bewerbungsformular Einige Unternehmen stellen ein spezielles Eingabeformular für Online-Bewerbungen auf ihrer Internetpräsenz bereit. Ist ein solches Bewerbungsformular vorhanden, sollten Sie es auch nutzen. Halten Sie alle geforderten Bewerbungsunterlagen in elektronischer Form zum Hochladen bereit. Felder, die mit "Sonstige Kenntnisse" oder "Sonstige Angaben" gekennzeichnet sind, können Sie dazu nutzen, um Ihre besonderen Fähigkeiten zu unterstreichen. Die vollständige E-Mail-Bewerbung Diese Art der Online-Bewerbung gleicht im Wesentlichen der "herkömmlichen Papierbewerbung". Im Text der E-Mail verfassen Sie das Anschreiben. Lebenslauf, Zeugnisse und Bescheinigungen scannen Sie ein, speichern die Dokumente ab und hängen sie an die E-Mail an. Die Größe des Anhangs sollte 2 MB nicht überschreiten. Achten Sie hierbei auch darauf, welches Dateiformat vom Empfänger gewünscht wird. Checkliste: Bewerbungsunterlagen Anschreiben Ist Ihre komplette Bewerbung in nur einer Schriftart verfasst und wurden nicht zu viele Schriftgrößen angewandt? [...] Haben Sie den Text mehrfach auf Rechtschreibung und Kommasetzung geprüft oder prüfen lassen? Besteht das Anschreiben aus einer A4-Seite und wurde der Text sinnvoll in Abschnitte gegliedert? Sind Ihre persönlichen Kontaktdaten aktuell und korrekt? Ist die Adresse fehlerfrei und am richtigen Platz? Ist das Datum aktuell? Wurden sämtliche Datumsangaben immer im selben Format gemacht (z.B. TT.MM.JJJJ)? Sind Firmenname, Rechtsform und Ansprechpartner korrekt und frei von Schreibfehlern? Sind die Bezeichnung der Stelle und deren Fundort in der fettgedruckten Betreffzeile angegeben? Ist die Anrede an den Ansprechpartner gerichtet? Ist der Text des Anschreibens kurz, prägnant und präzise? Werden im Hauptteil des Anschreibens Ihre Qualifikationen, Motivation und Fähigkeiten dargestellt und mit Beweisen belegt? Haben Sie das Anschreiben handschriftlich unterschrieben? Ist die Anlagenbemerkung bzw. Auflistung der Anlagen vorhanden? Lebenslauf Sind alle für den Lebenslauf notwendigen Angaben vorhanden? Dazu gehören folgende Angaben: [...] Sind alle Zeitangaben korrekt? Ist der Lebenslauf mit Ortsangabe datiert und unterschrieben? Stimmen Ortsangabe und Datum mit den Angaben des Anschreibens überein? Bewerbungsfoto Ist das Bewerbungsfoto professionell? [...] Wurde Ihr Name auf die Rückseite des Fotos geschrieben? Haben Sie das Foto auf das Deckblatt der Bewerbungsunterlagen oder in die obere rechte Ecke des Lebenslaufs geklebt? Sonstige Checks Sind alle Ihre Unterlagen vollständig und aktuell? Sind Ihre Zeugnisse und Referenzen vollständig? [...] Sind die Kopien in guter Qualität? Haben Sie die Bewerbungsunterlagen in die richtige Reihenfolge gebracht? 1. das Anschreiben liegt lose auf der Bewerbungsmappe 2. ggf. Deckblatt mit Foto 3. Lebenslauf (mit Foto, wenn kein Deckblatt vorhanden) 4. Anlagen 5. Zeugniskopien 6. Praktikumsbescheinigungen 7. Bescheinigungen für Kurse und Nebenjobs 8. Sonstige Anlagen Ist der Versandumschlag mit dem richtigen Absender und der richtigen Adresse versehen und ausreichend frankiert? *) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red. Lesen Sie auch Bewerbungstraining Erfolgreich bewerben Bundesagentur für Arbeit Freigabevermerk Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 11.06.2020
-
- Linksammlung Arbeitslosigkeit
- Arbeitslosigkeit Arbeitsagentur Erste Anlaufstelle in allen Fragen zu Arbeitslosigkeit oder drohender Arbeitslosigkeit ist die Bundesagentur für Arbeit. [...] Förderverein gewerkschaftlicher Arbeitslosenarbeit erwerbslos.de ist ein Portal zum Thema Arbeitslosigkeit, das von den gewerkschaftlichen Arbeitslosengruppen betrieben wird. Es bietet umfangreiche Inhalte, besonders zu rechtlichen Fragen. Fit für den Job Vereinbarkeit von Familie und Beruf [...] Wiedereinstieg in den Beruf Mit Weiterbildung Chancen erhöhen Bundesagentur für Arbeit Weiterbildung Bildungsmarkt Sachsen Arbeit suchend, arbeitslos Arbeitsmarktreform Auf dem Informationsportal zur Grundsicherung für Arbeitslose erläutert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Leistungen nach dem 2. Buch des Sozialgesetzbuchs und bietet ausführliche Hinweise für junge Menschen, Familien, ältere Arbeitnehmer, Migrantinnen und Migranten und behinderte Menschen. [...] Merkblatt "Berücksichtigung von Entlassungsentschädigungen" Merkblatt für Arbeitslose – Ihre Rechte, Ihre Pflichten Bundesagentur für Arbeit Finanzielle Hilfen für Arbeitslose Anspruch, Höhe, Dauer - Arbeitslosengeld [...] Selbstberechnungsprogramm zur Ermittlung der Höhe Ihres Arbeitslosengeldes Beschäftigung und Sozialversicherung - Arbeitslosengeld II Kurzarbeitergeld, Informationen für den Arbeitnehmer Merkblatt "Insolvenzgeld" Merkblatt "Saison-Kurzarbeitergeld" Bundesagentur für Arbeit Arbeitsvermittlung Berufsinformationszentren (BIZ) Die Bundesagentur für Arbeit informiert hier über Adressen und Leistungen von Berufsinformationszentren. [...] Berufs- und branchenspezifische Stellenbörsen Von A wie Altenheime bis Z wie Zweiradbranche führt diese Liste Stellenbörsen in spezifischen Berufsfeldern und Branchen auf, die das Angebot allgemeiner Stellenbörsen im Internet ergänzen. Jobbörse Die Stellen- und Bewerberbörse bietet Daten über Stellen, Praktika und Ausbildungsplätze sowie externe Jobbörsen. Außerdem können Arbeitnehmer und Arbeitgeber selbstständig Bewerber- und Stellenprofile einstellen. Bundesagentur für Arbeit Existenzgründung und Selbstständigkeit Existenzgründung Bundesagentur für Arbeit Ältere Arbeitnehmer Merkblatt "Gleitender Übergang in den Ruhestand – Hinweise zum Altersteilzeitgesetz" Bundesagentur für Arbeit Frauen Frauen und Beruf – Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Bundesagentur für Arbeit Freigabevermerk Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 11.06.2020
-
- Berufsausbildung
- Schau rein! – Die Woche der offenen Unternehmen Sachsen Girl's Day & Boy's Day Berufswahlpass Berufsinformationszentrum (BIZ) Berufsberater der Arbeitsagentur Zentrale Auslands- und Fachvermittlung Die Arbeitsagentur im Internet Kammern Berufsberatung, -orientierung und -vorbereitung Lokführer * , Verkäufer, Koch, Designer – Kinder beschäftigen sich schon früh mit dem Gedanken, was sie später einmal werden wollen. Im Laufe der Schulzeit wird das Thema immer wichtiger und irgendwann muss schließlich eine Entscheidung getroffen werden. Dass es mitunter schwerfallen kann, seine beruflichen Neigungen und Interessen richtig einzuschätzen und sich für einen bestimmten Beruf zu entscheiden, ist normal. Um sich in der Berufswelt zu orientieren und sich anhand seiner eigenen Vorstellungen ein Bild zu machen, gibt es eine Reihe von Angeboten und Möglichkeiten. Schau rein! – Die Woche der offenen Unternehmen Sachsen "Schau rein! – Die Woche der offenen Unternehmen Sachsen" bietet Schülern ab Klasse 7 die Möglichkeit, Unternehmen und Institutionen in ganz Sachsen selbständig zu besuchen und sich vor Ort umfassend und anschaulich über verschiedene Berufe in ihrer Region zu informieren. Für die Jugendlichen selbst bietet sich im direkten Kontakt mit Ausbildern, Unternehmern und Auszubildenden die Chance, ihre eigenen Vorstellungen frühzeitig zu konkretisieren, vielleicht bisher unbekannte berufliche Wege neu zu entdecken und sich selbst in verschiedenen Tätigkeiten auszuprobieren. Girls’ Day & Boys’ Day Während der Schulzeit wird auch auf eine geschlechterspezifische Berufsorientierung Wert gelegt. Die klassische Trennung in "Jungen- und Mädchenberufe" soll aus verschiedenen Gründen verringert werden. Mit dem bundesweiten Girls’ Day sollen Mädchen ab der 5. Klasse vermehrt für technische und naturwissenschaftliche Berufe begeistert werden. Gleichzeitig gibt es mit dem Boys’ Day vergleichbare Angebote für Jungs, um sich losgelöst von Stereotypen über vielmals weiblich dominierte Berufe zu informieren. Berufswahlpass Mit dem Berufswahlpass können die Schüler den Ablauf ihrer Berufsorientierung systematisch dokumentieren. In ihm wird den Aktivitäten zur Berufsorientierung und den Wegen zur Berufswahl eine Struktur gegeben. Hier können nicht nur die entsprechenden Unterlagen und Zertifikate gesammelt werden, sondern auch die enthaltenen Arbeitsblätter genutzt werden. Als dauerhaftes Lern- und Arbeitsmaterial hat er einen hohen Wiedererkennungseffekt bei Schulen, außerschulischen Partnern und potenziellen Arbeitgebern. Der Berufswahlpass kommt bundesweit zum Einsatz. Services der Arbeitsagentur Berufsinformationszentren (BIZ) Die Agenturen für Arbeit bieten in ihren Berufsinformationszentren umfangreiche Informationen an. Neben den zahlreichen Informationsmappen zu Einzelberufen und Themengebieten kann man auch das Internet für Recherchen nutzen und verschiedene Vorträge und Seminare besuchen. Der Besuch eines BIZ ist kostenlos. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Berufsberater der Arbeitsagentur Im persönlichen Beratungsgespräch können Berufsberater mit Ihnen konkrete Fragen besprechen und Sie so bei Ihrer Berufswahl unterstützen. Um einen Beratungstermin zu vereinbaren, setzen Sie sich direkt mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit in Ihrer Wohnortnähe in Verbindung. Im Rahmen der Sprechstunde in der Schule oder in der Agentur für Arbeit können Sie aber auch ohne Voranmeldung mit den Berufsberatern Kontakt aufnehmen, um Anliegen schnell zu klären und die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Zentrale Auslands- und Fachvermittlung Wenn Sie sich für eine Berufsausbildung im Ausland interessieren, können Sie die Beratung der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) nutzen. Die Arbeitsagentur im Internet Hier finden Jugendliche auf der Suche nach einer geeigneten Ausbildung viele Informationen zu Berufsbildern, zahlreiche berufskundliche Filme sowie ein Berufswahlprogramm. Außerdem erhalten sie Informationen über Stellenangebote für Ausbildungsplätze und Bewerbungstipps. Im "BERUFE-Universum" hat man die Chance, herauszufinden, welche Berufe zu den eigenen Interessen passen und für welche Berufe man besonders geeignet ist. Außerdem erfährt man mehr über seine Stärken und in welchen Berufen man damit punkten kann. Kammern Die Kammern (zum Beispiel Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und weitere berufsständische Institutionen) beraten sowohl Schüler und Auszubildende als auch Unternehmer zu allen Aspekten der Berufsausbildung. Beispielsweise erhalten Sie Informationen über die Voraussetzungen einer Berufsausbildung, Ihre Rechte und Pflichten, das Verhalten in Konfliktsituationen während der Ausbildung und über Aufstiegs-, Fortbildungs- und Förderungsmöglichkeiten. Um einen Beratungstermin zu vereinbaren, können Sie sich an einen Ausbildungsberater der jeweiligen Kammer wenden. Hinweis: Neben den Kammern erteilen auch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (Referat 34) für die Berufsbildung in den Berufen der Landwirtschaft und Hauswirtschaft sowie der Staatsbetrieb Sachsenforst für den Beruf Forstwirt/in Auskünfte über die Ausbildungsmöglichkeiten. *) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion Lesen Sie auch SCHAU REIN! – Woche der offenen Unternehmen Sachsen Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Girls’ Day – Mädchen-Zukunftstag Boys’ Day – Jungen-Zukunftstag Kompetenzzentrum Technik Diversity Chancengleichheit e. V. Berufswahlpass (BWP) und mein Ordner Leben und Arbeit (OLA) Sachsen Landesarbeitsstelle Schule – Jugendhilfe Sachsen e. V. Schule, Ausbildung und Studium Bundesagentur für Arbeit IHK Chemnitz (Kontakt) IHK Dresden (Kontakt) IHK zu Leipzig (Kontakt) Industrie- und Handelskammern HWK Chemnitz (Kontakt) HWK Dresden (Kontakt) HWK zu Leipzig (Kontakt) Handwerkskammern Sächsische Landesärztekammer (Kontakt) Sächsische Landesärztekammer Sächsische Landeszahnärztekammer (Ansprechpartner) Sächsische Landeszahnärztekammer Sächsische Landestierärztekammer (Kontakt) Sächsische Landestierärztekammer Sächsische Landesapothekerkammer (Kontakt) Sächsische Landesapothekerkammer Rechtsanwaltskammer Sachsen (Kontakt) Rechtsanwaltskammer Sachsen Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen (Kontakt) Steuerberater des Freistaates Sachsen Notarkammer Sachsen (Kontakt) Notarkammer Sachsen Auskunft über Ausbildungsmöglichkeiten Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten Staatsbetrieb Sachsenforst Freigabevermerk Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 15.09.2022
-
- Berufsausbildung im Ausland
- Internationalität gehört zunehmend zum Arbeitsalltag. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben bei Ihrer Arbeit Kontakt zu Auftraggeberinnen und Auftraggebern sowie Kundinnen und Kunden aus dem Ausland und sind daher gefordert, auf andere Mentalitäten, Arbeitsweisen und Lösungsstrategien einzugehen. Auch Fremdsprachenkenntnisse sind hier oft gefragt. Wer Lust hat, im Rahmen der Ausbildung Erfahrungen im Ausland zu sammeln, sollte zunächst seine Ausbilderinnen, Ausbilder oder Berufsschullehrerinnen und -lehrer nach Austausch- und Praktikantenprogrammen fragen, die in der Regel von den Bildungseinrichtungen organisiert werden. Wer eine berufliche Erstausbildung komplett im Ausland absolvieren will, benötigt exakte Informationen über das jeweilige Ausbildungssystem und die Ausbildungswege, aber auch über den Stellenwert und das Niveau sowie über die Anerkennung dieser Ausbildung in Deutschland. Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) bietet neben allgemeinen Informationen zur Ausbildung im Ausland auch spezielle länderbezogenen Informationen für alle europäischen Staaten an. Außerdem gibt es Hinweise zu Veranstaltungen, zahlreiche Publikationen und Links zu europaweiten Stellenangeboten. Zentrale Auslands- und Fachvermittlung Bundesagentur für Arbeit Deutsche Auslandshandelskammern Die deutschen Auslandshandelskammern organisieren an ihren Standorten im Ausland die berufliche Aus- und Weiterbildung in enger Zusammenarbeit mit deutschen Unternehmen. Dabei werden bewährte Konzepte eingesetzt, die auch eine Chance zu einer beruflichen Tätigkeit im Gastland bieten. Wer also seine persönliche Ausbildung gleich mit dem Erwerb von Auslandserfahrungen verknüpfen möchte, kann sich an die Auslandshandelskammer seines Ziellandes wenden. Deutsche Auslandshandelskammern Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V. Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland (IJAB): Eurodesk Eurodesk ist ein Projekt der Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland (IJAB). Auf der Homepage von Eurodesk werden viele Informationen rund um die Berufsausbildung im Ausland angeboten – so zum Beispiel Länderinformationen, Hinweise zur Finanzierung, eine Programmdatenbank, Erfahrungsberichte, ein Forum und vieles andere mehr. Eurodesk Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland EUROPASS Mobilität Im "EUROPASS Mobilität" kann man alle seine international erworbenen Qualifikationen und Erfahrungen dokumentieren und ihnen eine Struktur geben. Freigabevermerk Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 05.01.2022
-
- Sperrzeiten
- Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld kann unter gewissen Umständen gesperrt werden. Die Entscheidung darüber fällt die zuständige Agentur für Arbeit. Eine Sperrzeit tritt ein, wenn Sie Ihr Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben haben, [...] eine zumutbare Beschäftigungsmöglichkeit abgelehnt oder die Anbahnung eines Beschäftigungsverhältnisses verhindert haben, die von der Agentur für Arbeit geforderten Eigenbemühungen nicht nachweisen, sich geweigert haben, an einer Maßnahme zur Aktivierung und zur beruflichen Eingliederung oder zur beruflichen Ausbildung, Weiterbildung oder zur Teilhabe am Arbeitsleben teilzunehmen oder eine solche abbrechen oder durch maßnahmewidriges Verhalten Anlass für den Ausschluss aus einer Maßnahme geben, einer Meldeaufforderung oder Aufforderung zum Erscheinen bei einem Untersuchungstermin der Agentur für Arbeit nicht nachkommen oder sich verspätet arbeitsuchend melden. Entscheidend für die Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe ist, dass Sie aktiv an der Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses mitgewirkt und vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt haben. Liegt ein wichtiger Grund für Ihr Verhalten vor, tritt keine Sperrzeit ein. Wichtige Gründe sind zum Beispiel schwerwiegende gesundheitliche Probleme am Arbeitsplatz. Auch familiäre Umstände können einen wichtigen Grund darstellen. In jedem Fall erfolgt eine individuelle Prüfung. Eintritt und Dauer der Sperrzeit Die Sperrzeit beginnt grundsätzlich an dem Tag nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet. Der Eintritt einer Sperrzeit bewirkt, dass Ihnen Arbeitslosengeld für die Dauer der Sperrzeit nicht gezahlt wird. Außerdem vermindert sich die Anspruchsdauer um die Tage der Sperrzeit. Ihr gesamter Leistungsanspruch erlischt, wenn Sie Anlass zum Eintritt von Sperrzeiten mit einer Gesamtdauer von 21 Wochen oder mehr geben. Die Dauer der Sperrzeit ist abhängig von dem Grund, der zu ihrem Eintritt geführt hat. Sie beträgt zwischen einer Woche (zum Beispiel bei Meldeversäumnis) und bis zu zwölf Wochen (zum Beispiel wegen Arbeitsaufgabe). Wenn die Sperrzeit wegen Ablehnung einer von der Agentur für Arbeit angebotenen Beschäftigung eintritt, staffelt sich ihre Länge danach, wie oft eine Arbeit abgelehnt wurde und nach der Dauer der angebotenen Beschäftigung (drei, sechs und zwölf Wochen). Hinweis: Auch für Empfänger und Empfängerinnen von Arbeitslosengeld II sind Sanktionen für die Ablehnung zumutbarer Arbeit vorgesehen. Diese sind für Empfänger und Empfängerinnen unter 25 Jahren sogar etwas drastischer. Infografiken und Beispielrechungen finden Sie im Online-Auftritt "Informationsplattform SGB II" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Informationsplattform SGB II Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bei einer Sperrzeit wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Arbeitsaufgabe/Verlust wegen vertragswidrigem Verhalten beträgt die Minderung der Anspruchsdauer ein Viertel der Anspruchsdauer (bei einer Anspruchsdauer von 18 Monaten würde sich diese also um 4,5 Monate vermindern). In bestimmten Ausnahmefällen (wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb von sechs/zwölf Wochen ohnehin geendet hätte beziehungsweise nach den für den Eintritt der Sperrzeit maßgebenden Umständen eine besondere Härte vorliegt) tritt jedoch eine kürzere Sperrzeit ein. Wenn Sie ohne wichtigen Grund die geforderten Eigenbemühungen bei der Arbeitsuche nicht nachweisen, tritt eine Sperrzeit von zwei Wochen ein. Die Dauer einer Sperrzeit beträgt zwischen drei, sechs und zwölf Wochen, wenn Sie Maßnahmen der beruflichen Eingliederung abbrechen oder ablehnen. Wie lang die Sperrzeit ist, hängt von der Häufigkeit der Ablehnung beziehungsweise des Abbruchs und von der Dauer beziehungsweise Restdauer der Maßnahme ab. Wenn Sie einer Aufforderung der Agentur, sich zu melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, nicht folgen, müssen Sie mit einer Sperrzeit von einer Woche rechnen. Für die Pflicht, sich frühzeitig arbeitsuchend zu melden, gilt eine einheitliche Frist von drei Monaten vor Beendigung des Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsverhältnisses. Dies gilt auch für befristete Arbeitsverhältnisse, nicht jedoch für betriebliche Ausbildungsverhältnisse. Erfahren Sie erst später von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, gilt eine Frist von drei Tagen. Wenn Sie sich nicht rechtzeitig als arbeitsuchend melden, tritt eine Sperrzeit von einer Woche ein. Freigabevermerk Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 11.06.2020
-
- Winterbeschäftigung und saisonale Kurzarbeit
- Arbeitnehmer * des Baugewerbes sollen bei Arbeitsausfällen in der Schlechtwetterzeit nicht in die Arbeitslosigkeit entlassen, sondern im Betrieb gehalten werden. Dazu wurde ab der Schlechtwetterzeit 2006/2007 das Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-Kug) neu geschaffen. [...] Als Sonderform des Kurzarbeitergeldes ersetzt es zusammen mit ergänzenden Leistungen das bisherige System der Winterbauförderung (Schlechtwettergeld und Winterausfallgeld). Dieses neue Leistungssystem ist derzeit auf das Baugewerbe beschränkt. Bedingungen für das Saison–Kurzarbeitergeld Schlechtwetterzeit ist die Zeit vom 1. Dezember bis 31. März. Für Betriebe im Gerüstbaugewerbe beginnt die Schlechtwetterzeit bereits am 1. November (siehe § 133 SGB III – befristet bis 31.03.2018). [...] Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer – das heißt Angestellte und gewerbliche Arbeitnehmer – des Baugewerbes, die von saisonal bedingtem Arbeitsausfall betroffen sind. Das Saison-Kurzarbeitergeld gleicht 60 beziehungsweise 67 Prozent des um pauschalierte Abzüge geminderten entgangenen Arbeitsentgelts aus. Es entspricht in der Höhe somit dem konjunkturellen Kurzarbeitergeld. Das Saison-Kurzarbeitergeld wird ab der ersten Ausfallstunde gezahlt. Ausnahmen gibt es, wenn ein Arbeitszeitguthaben angespart wurde oder eine tarifliche Vorausleistung des Saison-Kurzarbeitergelds erbracht wird. Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis in der Schlechtwetterzeit nicht aus witterungsbedingten Gründen gekündigt werden kann, erhalten außerdem folgende umlagefinanzierten ergänzenden Leistungen: Mehraufwands-Wintergeld (MWG) in Höhe von EUR 1,00 für jede in der Zeit vom 15. Dezember bis zum letzten Kalendertag des Monats Februar geleistete berücksichtigungsfähige Arbeitsstunde (im Dezember bis zu 90, im Januar und Februar bis zu jeweils 180 Stunden) und Zuschuss-Wintergeld (ZWG) für jede in der Schlechtwetterzeit ausgefallene Arbeitsstunde, wenn durch die Auflösung von Arbeitszeitguthaben die Inanspruchnahme von Saison-Kurzarbeitergeld vermieden wird. Das ZWG wird für Arbeitnehmer in Betrieben des Bauhauptgewerbes in Höhe von EUR 2,50 für jede ausgefallene Arbeitsstunde gewährt, für die Arbeitszeitguthaben eingebracht wird. In Betrieben des Gerüstbaugewerbes beträgt das ZWG EUR 1,03 (siehe § 133 SGB III – befristet bis 31.03.2018). Diese ergänzenden Leistungen sind sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei. Sie werden also netto ausgezahlt. Während des Bezuges von Saison-Kurzarbeitergeld besteht das beitragspflichtige Beschäftigungsverhältnis in der Arbeitslosenversicherung fort. In der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung bleibt die Mitgliedschaft erhalten. Nahezu keine zusätzlichen Kosten für Arbeitgeber Arbeitgeber des Bauhauptgewerbes haben Anspruch auf Erstattung der von ihnen allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung für Bezieher von Saison-Kurzarbeitergeld (außer für Angestellte). [...] Damit ist die Saison-Kurzarbeit für den Arbeitgeber nahezu kostenneutral. Der Arbeitgeber zahlt zunächst das Saison-Kurzarbeitergeld und die ergänzenden Leistungen (MWG, ZWG) an die Arbeitnehmer aus bzw. führt den Gesamtsozialversicherungsbeitrag ab. Auf Antrag erhält er die verauslagten Leistungen von der zuständigen Agentur für Arbeit erstattet. Für die Abrechnung der Leistungen besteht eine dreimonatige Ausschlussfrist. Diese beginnt mit Ablauf des Monats, in dem die Tage liegen, für die die Leistungen beantragt werden. Meldung an die Agentur für Arbeit Sofern auch wirtschaftliche (und nicht ausschließlich witterungsbedingte) Ursachen für den Arbeitsausfall vorliegen, muss die Kurzarbeit schriftlich vereinbart werden und der Arbeitgeber oder die Betriebsvertretung den Arbeitsausfall der zuständigen Agentur für Arbeit schriftlich bis zum Ende des betroffenen Kalendermonats anzeigen. Sofern eine Betriebsvertretung besteht, muss deren Stellungnahme beigefügt werden. Die Agentur für Arbeit kann Bezieher von Saison-Kurzarbeitergeld auffordern, sich persönlich bei der für ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit zu melden. Gehen Sie einer solchen Aufforderung auf jeden Fall nach, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. *) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red. Lesen Sie auch SGB III Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Merkblatt 8d - Saison-Kurzarbeitergeld Bundesagentur für Arbeit Freigabevermerk Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 11.06.2020