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- Schutzfristen
- Vor der Entbindung Die Schutzfrist vor der Entbindung beginnt sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung. Der voraussichtliche Tag der Entbindung ergibt sich aus einer Bescheinigung, di
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- Schwangerschaftsanzeige
- Wann Sie Ihrem Arbeitgeber * Ihre Schwangerschaft mitteilen, entscheiden Sie. Bitte bedenken Sie jedoch: Gerade auch in den ersten Monaten Ihrer Schwangerschaft können Gefährdungen für Ihr ungeborenes
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- Mutterschutz
- Werdende und stillende Mütter genießen besonderen Schutz und Rücksichtnahme am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz. Ein moderner Mutterschutz vereinigt verschiedene Zielsetzungen: Er schützt die G
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- Beschäftigungsverbote
- Mutterschutzbedingte Arbeitsunterbrechungen ergeben sich, wenn Ihr Arbeitgeber Sie aufgrund von betrieblichen und ärztlichen Beschäftigungsverboten nicht beschäftigen darf. In diesen Fällen ist es Ihr
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- Kündigungsschutz
- Die Kündigung durch den Arbeitgeber * ist während der Schwangerschaft, bis zum Ablauf von vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche und bis zum Ende der Schutzfrist na
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- Vereinbarungen und Hilfeplan
- Das Gesetz schreibt vor, dass mit der Unterbringung eines Pflegekindes in einer Familie ein Hilfeplan erstellt werden muss. Hier sind alle Vereinbarungen und Entwicklungen festzuhalten, welche die Unt
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- Pflegeformen
- Die Ausgestaltung der Vollzeitpflege bestimmt sich einerseits nach der möglichen Dauer der Hilfe und der besonderen Situation des Pflegekindes andererseits. Zeitlich befristete Vollzeitpflege Die Aufn
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- Vermittlung
- Die Vermittlung eines Pflegekindes in die Pflegefamilie ist Aufgabe des Jugendamtes. Das Alter, der Entwicklungsstand und die besonderen Lebensumstände bestimmen den Ablauf des Vermittlungsprozesses.
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- Pflegeeltern werden
- Personensorgeberechtigte haben gegenüber dem Jugendamt einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung, wenn eine dem Kind oder Jugendlichen entsprechende Erziehung innerhalb der Familie nicht gewährleistet u
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- Beratung
- Beratung und Unterstützung vor der Aufnahme eines Pflegekindes Bereits im Vorfeld Ihrer Entscheidung, ob Sie ein Pflegekind aufnehmen möchten, stehen Ihnen qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeit