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- Eheregister, Beurkundung einer Heirat im Ausland durch ein deutsches Standesamt
- Haben Sie im Ausland geheiratet, können Sie beim Standesamt Ihres Heimatortes beantragen, dass die Trauung nachträglich im deutschen Eheregister beurkundet wird (Nachbeurkundung). Eine Pflicht zur Nac
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- Abmeldung bei der Meldebehörde
- Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland müssen Sie sich nicht bei Ihrer Wegzugsgemeinde abmelden. Es genügt, wenn Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
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- Eheurkunde anfordern (Eheschließung in Deutschland)
- Als Nachweis über die Eheschließung erhalten Sie nach der standesamtlichen Trauung eine Eheurkunde. Benötigen Sie später weitere Urkunden (zum Beispiel in Rentenangelegenheiten), stellt Ihnen das Stan
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- Beglaubigung von Kopien und Abschriften ausstellen lassen
- Sie benötigen eine beglaubigte Kopie Ihres Ausweises oder Zeugnisses beziehungsweise die beglaubigte Abschrift eines Dokuments? Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass die Abschrift mit de
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- Bebauungsplan einsehen
- Der Bebauungsplan (B-Plan) enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Sie finden im B-Plan beispielsweise Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur Bau
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- Amtliche Beglaubigung von Unterschriften
- Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift geleistet haben. Amtlich beglaubigt werden auch Handzeichen, das heißt aus Buchstaben oder aus sonstigen Symbolen besteh
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- Eheschließung beim Standesamt anmelden
- Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung anmelden. Früher sagte man dazu auch "das Aufgebot bestellen". Die Eheschließenden sollen die beabsichtigte Eheschließung persönlich bei dem Sta
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- Buchführungshelfer, Gewerbe anmelden
- Ausübung eines Gewerbes als Buchführungshelfer * unter Hinweis auf die erlaubten Tätigkeiten nach § 6 Steuerberatungsgesetz (StBerG) Das Steuerberatungsgesetz und das Rechtsdienstleistungsgesetz setze
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- Wohnungsgeberbestätigung
- Wohnungsgeberbestätigung gemäß § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der Meldebehörde
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- Zweitwohnung anmelden
- Wenn Sie in eine Wohnung ziehen, so sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde der Stadt oder der Gemeinde anzumelden. Die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen, gilt d