Vereinssatzung, Änderungsmitteilung an die Gemeinde- oder Stadtverwaltung
Inhalte aus AMT24 | Dienstleistungen
Nimmt Ihr Verein Satzungsänderungen vor und handelt es sich dabei um Änderungen, die für die steuerliche Erfassung Ihres Vereins bedeutend sind, so müssen Sie diese Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung innerhalb von einem Monat mitteilen.
Dem Finanzamt müssen Sie Änderungen der Vereinssatzung spätestens mit der nächsten Steuererklärung oder auf Anforderung mitteilen.
Angezeigt werden müssen:
- Erwerb der Rechtsfähigkeit eines Vereins
- Veränderungen des Vereinsvorstandes
- Verlegung des Vereinssitzes oder der Geschäftsleitung
- Änderung der Rechtsform (zum Beispiel die Umwandlung in eine GmbH)
- Vereinsauflösung
- Eröffnung eines gewerblichen Betriebs (zum Beispiel einer Vereinsgaststätte)
Zuständige Stelle
Gemeinde- oder Stadtverwaltung
Verfahrensablauf
Teilen Sie der Stadt- oder Gemeindeverwaltung die Änderungen der Vereinssatzung in einem formlosen Schreiben mit.
Erforderliche Unterlagen
Falls gefordert:
- Beschluss über die Satzungsänderung oder
- Protokoll der Mitgliederversammlung, bei der die Satzungsänderung beschlossen wurde
Fristen
Meldung: innerhalb 1 Monats nach der Satzungsänderung
Kosten (Gebühren)
keine
Rechtsgrundlage
- § 137 Abgabenordnung (AO) – Steuerliche Erfassung von Körperschaften, Vereinigungen und Vermögensmassen
- § 138 Absatz 1 AO – Anzeigen über die Erwerbstätigkeit
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 03.11.2021
Ansprechpartner
- Frau Judith Schönherr
- Mitarbeiterin - Einrichtungsverwaltung/ Kultur u. Tourismus
-
Gebäude: Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl.
Raum: 3. Etage Zimmer 3.11
-
E-Mail: schoenherr.kultur@stadt-falkenstein.de
Telefon: +49 3745 741500
- Frau Anja Elfinger
- Mitarbeiterin - Einrichtungsverwaltung/ Kultur u. Tourismus
-
Gebäude: Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl.
Raum: 3. Etage Zimmer 3.11
-
E-Mail: elfinger.kultur@stadt-falkenstein.de
Telefon: +49 3745 741500
- Frau Beatrice Liebich
- Mitarbeiterin - Elternbeiträge
-
Gebäude: Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl.
Raum: 3. Etage Zimmer 3.7
-
E-Mail: liebich.hauptamt@stadt-falkenstein.de
Telefon: +49 3745 741503