Amt 24

Vereinssatzung, Änderungsmitteilung an die Gemeinde- oder Stadtverwaltung

Inhalte aus AMT24 | Dienstleistungen

Nimmt Ihr Verein Satzungsänderungen vor und handelt es sich dabei um Änderungen, die für die steuerliche Erfassung Ihres Vereins bedeutend sind, so müssen Sie diese Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung innerhalb von einem Monat mitteilen.

Dem Finanzamt müssen Sie Änderungen der Vereinssatzung spätestens mit der nächsten Steuererklärung oder auf Anforderung mitteilen.

Angezeigt werden müssen:

  • Erwerb der Rechtsfähigkeit eines Vereins
  • Veränderungen des Vereinsvorstandes
  • Verlegung des Vereinssitzes oder der Geschäftsleitung
  • Änderung der Rechtsform (zum Beispiel die Umwandlung in eine GmbH)
  • Vereinsauflösung
  • Eröffnung eines gewerblichen Betriebs (zum Beispiel einer Vereinsgaststätte)

Zuständige Stelle

Gemeinde- oder Stadtverwaltung

Voraussetzungen

Verfahrensablauf

Teilen Sie der Stadt- oder Gemeindeverwaltung die Änderungen der Vereinssatzung in einem formlosen Schreiben mit.

Erforderliche Unterlagen

Falls gefordert:

  • Beschluss über die Satzungsänderung oder
  • Protokoll der Mitgliederversammlung, bei der die Satzungsänderung beschlossen wurde

Fristen

Meldung: innerhalb eines Monats nach der Satzungsänderung

Kosten (Gebühren)

keine

Rechtsgrundlage

  • § 137 Abgabenordnung (AO) – Steuerliche Erfassung von Körperschaften, Vereinigungen und Vermögensmassen
  • § 138 Absatz 1 AO – Anzeigen über die Erwerbstätigkeit

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 12.01.2024

Rechtsbehelf

Widerspruch (Näheres zum Ablauf im Bescheid)