Amt 24

Namensänderung des Hundehalters mitteilen

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Ändert sich der Name des Hundehalters, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.

Zuständige Stelle

Gemeinde- oder Stadtverwaltung

Voraussetzungen

Ihr Name hat sich, zum Beispiel nach einer Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft oder einer Scheidung, geändert.

Verfahrensablauf

Sie können Ihren neuen Namen meist formlos persönlich, schriftlich oder telefonisch mit Angabe des alten Namens und des Kassenzeichens des Hundesteuerbescheides bekannt geben.

Erforderliche Unterlagen

Ein Nachweis für die Namensänderung wird üblicherweise nicht verlangt. Gegebenenfalls kann allerdings eine Bescheinigung über die Namensänderung (Kopie) verlangt werden.

Fristen

keine

Die Mitteilung über die Änderung des Namens sollte jedoch unverzüglich erfolgen.

Kosten (Gebühren)

keine

Rechtsgrundlage

§ 3 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) i. V. m. § 90 Absatz 1 Abgabenordnung

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium des Innern. 08.04.2024

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Ansprechpartner

Frau Belke
Mitarbeiterin - Steuern und Abgaben
Gebäude: Willy-Rudert-Platz 1
Raum: 1. OG Zimmer 08
E-Mail: belke.steuern@stadt-falkenstein.de
Telefon: +49 3745 741203
Frau Lippold
Mitarbeiterin - Steuern und Abgaben
Gebäude: Willy-Rudert-Platz 1
Raum: 1. OG Zimmer 08
E-Mail: lippold.steuern@stadt-falkenstein.de
Telefon: +49 3745 741207

Lebenslagen