Amt 24

Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung beantragen

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Antrag auf Erteilung einer Lebensbescheinigung für Rentenzwecke nach § 119 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)

Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Meldebehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung

Voraussetzungen

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Verfahrensablauf

Sie können die Lebensbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

Sind Sie (etwa aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei. Die Bescheinigung wird Ihnen dann zugestellt.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei schriftlichem Antrag: formloser Antrag
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung

Fristen

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Kosten (Gebühren)

  • Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: keine
  • zum Nachweis für andere Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten): EUR 8,20

Hinweis: Bitte überweisen Sie bei schriftlichen Anfragen die Gebühr auf das Konto der Behörde, an die Sie Ihren Antrag richten.

Bearbeitungsdauer

bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort

Hinweise (Besonderheiten)

Zur Vorlage bei ausländischen Rentenversicherungsträgern können Sie sich die Lebensbescheinigung gebührenfrei durch eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung erstellen lassen.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Bundesministerium für Arbeit und Soziales; Sächsisches Staatsministerium des Innern. 13.04.2022

Rechtsbehelf

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