Freistaat Sachsen erweitert Familienförderung für Wohneigentum Programm "Jung kauft Alt"

Am 12.03.2021 wurde das Programm »Jung kauft Alt« durch das Ministerium für Regionalentwicklung bekanntgemacht.
Familien werden besonders gefördert wenn Sie ein älteres Gebäude kaufen und sanieren. »Auf diese Weise stärken wir gerade auch kleinere Orte und sorgen für eine Nutzung bereits bestehender Gebäude, die sonst vom Leerstand bedroht wären«, betonte Staatsminister Thomas Schmidt. Die Familie erhält in diesem Fall neben der Grundförderung von 50 000 Euro Förderdarlehen je Kind weitere 50 000 Euro Darlehen als Bonus. Für die Förderung auf Grundlage der FRL Familienwohnen gelten Einkommensgrenzen von 60 000 Euro jährlich für Alleinstehende sowie 100 000 Euro für Paare. Für jedes Kind erhöht sich diese Grenze um 10 000 Euro.

Förderrichtlinie Familienwohnen

Über die Einzelheiten der förderfähigen Maßnahmen, die erforderlichen Voraussetzungen sowie zur Antragstellung und Beratung informiert Sie: die Bewilligungsstelle, die Sächsische Aufbaubank- Förderbank -, Pirnaische Straße 9, 01069 Dresden, Internet: www.sab.sachsen.de.

Ab 26. März 2021 erfolgt hier auch die genaue Information zu den neuen Förderelementen.