Einwilligung zur Veröffentlichung von Alters- oder Ehejubiläen im Amtsblatt der Stadt Falkenstein/Vogtl.

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger von Falkenstein, Oberlauterbach, Trieb und Schönau sowie Dorfstadt,

an mich ist immer wieder der Wunsch herangetragen worden, eine gute Tradition fortzusetzen und die Alters- oder Ehejubiläen der älteren Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Da es uns das geltende Melderecht und das Datenschutzrecht nicht mehr erlauben, ohne die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person diese Veröffentlichung vorzunehmen, bitte ich Sie nachfolgende Zeilen aufmerksam zu lesen:

Die Gesetze wollen die Bürgerinnen und Bürger vor ungewollter Datenverarbeitung schützen und stellen für Unternehmen aber auch für unsere Verwaltung hohe Anforderungen auf. Das ist in vielen Fällen auch gut so, denn in Zeiten von Internet, Onlinehandel oder Social Media ist der Schutz personenbezogener Daten wichtiger denn je.

Dennoch würden es viele Einwohnerinnen und Einwohner wunderbar finden, wenn der eigene oder der 75. oder 80. Geburtstag der ehemaligen Kollegin oder des Nachbarn im Amtsblatt stünde und so ganz ungezwungen und ungefragt ein Glückwunsch möglich würde. Für viele gehört das zum Zusammenleben dazu, weshalb ich die Jubiläums-Rubrik im Amtsblatt wieder möglich machen möchte. Falls Sie dieses Ziel teilen, können Sie mich unterstützen. Wenn Sie möchten, dass Ihr Alters- oder Ehejubiläum im Amtsblatt genannt wird, füllen Sie bitte die hier hinterlegte Einwilligungserklärung aus und senden diese per Brief, Fax oder E-Mail an die Stadtverwaltung zurück:

Stadt Falkenstein/Vogtl.
Einwohnermeldeamt
Hauptstraße 5b
08223 Falkenstein/Vogtl.

Fax: 03745/61 49
E-Mail: Weber.H.Meldeamt(at)Stadt-Falkenstein.de oder Rannacher.Meldeamt(at)Stadt-Falkenstein.de

Liegt die Einwilligung vor, werden wir Altersjubiläen ab dem 70. Geburtstag, jeden fünften weiteren Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeden folgenden Geburtstag sowie Ehejubiläen ab dem 50. und jedes folgende Ehejubiläum mit dem Namen und dem jeweiligen Jubiläum im Amtsblatt nennen. Die Einwilligung ist selbstverständlich freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Ihr
Bürgermeister
M. Siegemund