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  • Innovationen schützen (Patente, Marken, Designs)
    Online-Tour zu Patentrechten Patente und Gebrauchsmuster Marken Designs Nationales und internationales Recht Anmeldung von Schutzrechten Hinweis: Die Ausführungen auf diesen Seiten sollen Ihnen jeweils einen Überblick zu den einzelnen Schutzrechten gewähren. Sie sind nicht vollständig. In diesem Rahmen werden auch nur die Schutzrechte behandelt, die Sie in Deutschland anmelden können. Die Idee für ein neues Produkt oder Verfahren können Sie beispielsweise durch Geheimhaltung oder ein im Vergleich zur Konkurrenz höheres Innovationstempo Ihres Unternehmens schützen. Besser abgesichert sind Sie aber in vielen Fällen durch gewerbliche Schutzrechte, die Sie bei den nationalen Patentämtern oder international tätigen Behörden anmelden beziehungsweise eintragen lassen können. Als Inhaber eines gewerblichen Schutzrechts sind Sie allein befugt, den geschützten Gegenstand oder die geschützte Bezeichnung zu benutzen. Jedem Dritten ist es verboten, dies ohne Ihre Zustimmung zu tun. Schutzrechte gelten für das jeweilige Hoheitsgebiet. Ihre zeitliche Geltung ist begrenzt. Online-Tour zu Patentrechten Einen gut verständlichen Zugang zum Bereich Patent- und Markenrecht und zu Recherchemöglichkeiten eröffnet die interaktive "Patent Information Tour" des Europäischen Patentamtes (EPA). In englischer, französischer und deutscher Sprache erhalten Sie Antworten auf Fragen wie Was ist ein Patent? Was bedeutet Patentinformation? Wie lassen sich Patentinformationen in der Praxis nutzen? "Patent Information Tour" Europäisches Patentamt Patente und Gebrauchsmuster Die bekanntesten Schutzrechte sind Patente und Gebrauchsmuster. Mit diesen können Sie technische Erfindungen gegen unerlaubte Nachahmung schützen lassen. Informieren Sie sich über diese Schutzrechte und darüber, wie Sie vorgehen sollten, wenn Sie glauben, etwas erfunden zu haben: Patente und Gebrauchsmuster Amt24-Informationen Marken Wenn Sie eine Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen Ihres Unternehmens schützen lassen wollen, können Sie diese als Marke eintragen lassen. Im dazugehörigen Kapitel erfahren Sie, welche Arten von Marken es gibt und welche Verfahren mit einer Markenanmeldung verbunden sind. Marken Amt24-Informationen Designs Das Design beziehungsweise die Gestaltung Ihrer Erzeugnisse kann durch die Anmeldung eines Designs (früher "Gebrauchsmuster") geschützt werden. Informieren Sie sich darüber, was genau ein Design ist, und wie Sie bei der Anmeldung vorgehen sollten. Designs Amt24-Informationen Nationales und internationales Recht Es gibt in allen Staaten nationale Schutzrechte. Europäische und internationale Schutzrechte können Sie aber auch mit jeweils einer einzigen Anmeldung erhalten. Europäischen Patentamt Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum World Intellectual Property Organization (WIPO) Aufgrund der internationalen Arbeitsteilung und der Globalisierung der Märkte reicht es oft nicht mehr aus, ein nur in Deutschland geltendes Schutzrecht anzumelden. Die jeweiligen Gesetze und deren Handhabung ähneln sich aufgrund internationaler Vereinbarungen in ihren Grundzügen. Deshalb können Sie die vorangegangenen Kapitel auch als Einführung in den gewerblichen Rechtsschutz ansehen. Nationale Verfahren und die jeweilige Rechtsprechung unterscheiden sich jedoch zum Teil wesentlich. Anmeldung von Schutzrechten Sie können gewerbliche Schutzrechte beim Deutschen Patent- und Markenamt, beim Europäischen Patentamt und beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum selbst anmelden. Es ist allerdings empfehlenswert, sich dabei von einem Patentanwalt unterstützen zu lassen. Im Ausland benötigen Sie vor nationalen Patentämtern einen zugelassenen Vertreter. Freigabevermerk Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 07.07.2022
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Schadensmelder - Amt 24 - Bürgerservice - Startseite

    Schadensmelder Hier können Sie uns schnell und unkompliziert aufgetretene Schäden mitteilen. Helfen Sie uns dabei, Schäden zu entdecken und Mängel, wie zum Beispiel defekte Straßenlaternen, Schäden in öffentlichen Anlagen oder illegale Müllablagerungen zu beheben. Nachdem Ihre Meldung bei der Stadt Falkenstein eingegangen ist, wird diese an den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet. Anhand Ihrer Kontaktdaten informieren wir sie dann auch über den Bearbeitungsstand. Natürlich freuen wir uns auch über Verbesserungsvorschläge, Lob und Anregungen. Tragen Sie dazu bei, dass unsere Stadt auch weiterhin lebendig und lebenswert bleibt! Bitte beachten Sie, dass die hier gemeldeten Schäden nur während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung gelesen und bearbeitet werden können. Formular Schadensmeldung

    • Typ: Seite
    • Letzte Änderung: 04.10.2021
  • Checkliste Hochzeit
    Die Checkliste ist bewusst umfangreich gehalten und Sie werden wahrscheinlich nicht von allen Punkten betroffen sein. Die Zeitangaben sind nur ein Vorschlag. Passen Sie sie Ihren persönlichen Verhältnissen an, vor allem, wenn Ihre Hochzeit schon bald stattfinden soll. Wenn bei Ihnen neben der standesamtlichen auch eine kirchliche Trauung ansteht, müssen Sie Ihre Planungen entsprechend auf beide Termine ausrichten. 6 Monate vor der Hochzeit einen Hochzeitstermin wählen und mit Eltern, Freunden und gegebenenfalls Trauzeugen abstimmen beim Standesamt erkundigen, welche Heiratspapiere erforderlich sind (Beachten Sie, dass Sie innerhalb von sechs Monaten heiraten können, nachdem das Standesamt die Erfüllung der Ehevoraussetzungen festgestellt hat.) Termin beim Standesamt reservieren, vor allem, wenn Sie in der "Hauptsaison" (zwischen Mai und September) heiraten möchten möglichst frühzeitig die Eheschließung beim Standesamt anmelden den Termin für die standesamtliche Trauung bestätigen lassen gewünschte Namensführung nach der Heirat und andere wichtige rechtliche Fragen mit der oder dem Standesbeamten besprechen Beabsichtigen Sie eine kirchliche Trauung, sollten Sie einen Besprechungstermin mit dem zuständigen Pfarrer vereinbaren, damit Sie erfahren, welche Vorbereitungen von Ihnen erwartet werden und welche Dokumente (zum Beispiel Taufschein) Sie vorlegen müssen. Ähnliches gilt für andere Religions- und Bekenntnisgemeinschaften. Wo soll gefeiert werden? Wählen Sie den Ort und gegebenenfalls das Hotel oder Restaurant aus. Lassen Sie sich Menüvorschläge unterbreiten und stellen Sie einen Kostenplan auf. vorläufige Gästeliste erstellen (Wer wird eingeladen zum Polterabend, zum Standesamt, zur kirchlichen Trauung, zum eventuellen Sektfrühstück?) groben Kostenplan aufstellen 5 Monate vorher für die musikalische Unterhaltung sorgen (Musikgruppe, DJ, Alleinunterhalter bestellen) Hochzeitsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber anmelden, Reise in die Flitterwochen buchen (Erkundigen Sie sich, ob Sie für die Heirat bei Ihrem Arbeitgeber neben Ihrem normalen Urlaub auch einen Anspruch auf Sonderurlaub haben und wie viele Tage dieser beträgt.) Geschenkliste für Freunde und Verwandte erstellen Falls Sie einen Ehevertrag schließen möchten, sollten Sie sich jetzt notariell oder juristisch beraten lassen. 3 Monate vorher Hochzeitsgarderobe kaufen oder ausleihen Trauringe aussuchen und eventuell schon gravieren lassen Anzeigen und Einladungen, Menü- und Tischkarten in Auftrag geben Einladungen verschicken Aufträge (wie Fotografieren, Blumenbestellung, Kuchen) an Bekannte und Verwandte verteilen Trauzeugen bestimmen (Trauzeugen sind inzwischen nicht mehr erforderlich, können aber nach wie vor beteiligt werden) Fotografen suchen und Termin vereinbaren Sie benötigen noch einen Fotografen, eine Hochzeitstorte oder die Trauringe. 4 Wochen vorher beim Friseur anmelden und eventuell eine Probefrisur machen lassen Hochzeitsauto oder Hochzeitskutsche mieten Hochzeitskuchen beim Konditor bestellen Blumenschmuck (für Kirche, Hochzeitstafel, Auto) und Brautstrauß aussuchen und bestellen Gästeliste anhand der Rückantworten kontrollieren und bei Bedarf Unterkunft für auswärtige Gäste reservieren Garderobe für Hochzeitstag und Hochzeitsreise kontrollieren Polterabend planen und Einladungen versenden Sektempfang nach der standesamtlichen Trauung organisieren 1 Woche vorher Hochzeitsanzeige bei der Zeitung aufgeben Wenn Sie im Verwandten- und Bekanntenkreis Aufträge verteilt haben (wie Fotografieren, Blumenbestellung, Kuchen), sollten Sie jetzt noch einmal kontrollieren, ob wirklich alles passt. Transportmöglichkeiten für die Gäste organisieren Post ummelden, falls Sie nach der Hochzeit umziehen Friseurbesuch des Bräutigams, Friseurtermin der Braut für den Hochzeitstag vereinbaren letzte Details mit Restaurant absprechen (zum Beispiel Sitzordnung, genaue Gästezahl, Tischkärtchen) 1 Tag vorher mit den Trauzeugen Treffpunkt und sonstige Einzelheiten besprechen und an das Mitbringen der Ausweise erinnern Koffer für die Hochzeitsreise packen (Reisepass und sonstige Reisedokumente nicht vergessen!) Trauringe bereitlegen Am Hochzeitstag (im Standesamt, für die kirchliche Trauung entsprechend) Friseurtermin der Braut (Meist geht die Braut erst am Hochzeitstag zum Friseur oder zur Friseurin oder lässt sich zuhause frisieren.) rechtzeitig zum Standesamt/zur Kirche aufbrechen, Verzögerungen (zum Beispiel bei der Parkplatzsuche) und kleinere Pannen einkalkulieren Ausweise und Ringe nicht vergessen! etwa zehn Minuten vor dem vereinbarten Termin mit den Trauzeugen beim Standesamt melden, damit die notwendigen Formalitäten (zum Beispiel Feststellung der Personalien) erledigt werden können Genießen Sie Ihren Hochzeitstag! Nach der Hochzeit Falls sich Ihr Familienname oder Ihre Wohnanschrift durch die Eheschließung geändert hat, Dokumente ändern lassen und die Namens- beziehungsweise Adressänderung bei Behörden und sonstigen Stellen bekannt geben. Foto für die Danksagung aussuchen und nachbestellen Danksagungen verschicken Brautkleid und Anzug des Bräutigams reinigen lassen beziehungsweise wenn es ausgeliehen war, zurückbringen Kosten der Hochzeit abrechnen und offene Rechnungen bezahlen Freigabevermerk Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 10.10.2022
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Ausweisdokumente
    Um die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland zu überschreiten, benötigen Sie grundsätzlich einen Reisepass. Oft genügt aber auch der Personalausweis, zum Beispiel bei EU-Staaten; in einigen Fällen ist aber auch ein Visum notwendig. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Land gelten, welche Dokumente Sie zur Einreise und für Ihren Aufenthalt benötigen und wie lange diese gegebenenfalls bei der Einreise noch gütig sein müssen. Mehr zum Thema: Reise- und Sicherheitshinweise Auswärtiges Amt Bei Reisen ins Ausland müssen sich auch Kinder unter 16 Jahren beim Grenzübertritt ausweisen. Dafür kommt bei deutschen Kindern ein Kinderreisepass (oder ein noch gültiger Kinderausweis), ein eigener Reisepass oder ein eigener Personalausweis in Betracht. Wenn Sie für längere Zeit im Ausland leben, sind Sie verpflichtet, sich bei Ihrer Meldebehörde abzumelden. Für den Fall, dass Sie die Wohnung nicht endgültig verlassen, sondern sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten, ist eine Abmeldung möglicherweise nicht zwingend erforderlich. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie die Absicht haben und auch die tatsächliche Möglichkeit besteht, die bestehende Wohnung wieder zu nutzen. Bitte wenden Sie sich hierzu an die für Sie zuständige Meldebehörde. Änderungspflicht Achten Sie darauf, dass Ihre deutschen Personaldokumente (Reisepass, Personalausweis) aktuelle Angaben enthalten und gültig sind, egal ob Sie reisen oder im Ausland wohnen. Ein Pass oder Personalausweis wird auch vor Ablauf der regulären Gültigkeitsdauer ungültig, wenn wesentliche Angaben, etwa der Familienname, nicht mehr zutreffen. Die Angaben zur Anschrift respektive zum Wohnort sind hiervon zwar ausgenommen, trotzdem sind Sie als Inhaber des Dokuments verpflichtet, dieses bei der zuständigen Ausweisbehörde vorzulegen, sobald eine Angabe unzutreffend geworden ist. Für Staaten, die nicht Teil der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes sind, gelten meist gesonderte Bestimmungen. Bitte informieren Sie sich hier rechtzeitig bei den Auslandsvertretungen der entsprechenden Länder. Wie Sie innerhalb Deutschlands vorgehen müssen, wenn Sie sich Ausweispapier ausstellen lassen oder Ihre Ausweispapier ändern wollen, erfahren Sie in den folgenden Verfahrensbeschreibungen. Für Passangelegenheiten im Ausland sind die jeweiligen Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Kontakt: Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland Auswärtiges Amt Freigabevermerk Sächsisches Staatsministerium des Innern. 28.06.2022
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Führungszeugnis beantragen
    Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses nach § 30 Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (BZRG) Das Führungszeugnis ist eine auf grünem Spezialpapier mit Bundesadler gedruckte Urkunde, die auf Antrag vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag für jede Person ab 14 Jahren ausgestellt wird. Im Führungszeugnis wird – neben den vollständigen Personalien – hauptsächlich angeführt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Es dient damit im Wesentlichen als Nachweis der Unbescholtenheit (beispielsweise bei der Arbeitsaufnahme). Beantragen Sie das Führungszeugnis bei der örtlichen Meldebehörde oder online beim Bundesamt für Justiz. Arten von Führungszeugnissen Das für persönliche Zwecke ausgestellte Führungszeugnis (Belegart N) wird auch als "Privatführungszeugnis" bezeichnet. Wird es hingegen zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt, handelt es sich um ein "Behördenführungszeugnis" (Belegart O beziehungsweise OG, P). In diesem Fall wird das Dokument unmittelbar an die Behörde übersandt, die es von Ihnen verlangt hat, und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (etwa den Widerruf einer Gewerbeerlaubnis). Personen, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- und jugendnah tätig sind oder werden sollen, benötigen ein "Erweitertes Führungszeugnis". Personen mit einer oder mehreren Staatsangehörigkeiten eines anderen EU-Mitgliedstaates wird ein Europäisches Führungszeugnis ausgestellt . Es enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, wenn der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht. Weiterführende Informationen Online-Antrag Führungszeugnis Häufige Fragen zum Führungszeugnis Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis FAQ - Was ist ein Europäisches Führungszeugnis Bundesamt für Justiz Zuständige Stelle Meldebehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung Voraussetzungen Sie müssen das 14. Lebensjahr vollendet haben. Verfahrensablauf Persönliche Antragstellung Wenn Sie in Deutschland leben, beantragen Sie das Führungszeugnis persönlich bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Meldebehörde. Sie müssen den Verwendungszweck angeben. Wenn das Führungszeugnis bei einer Behörde vorgelegt werden soll, benötigen Sie außerdem die genaue Bezeichnung und Anschrift der Behörde sowie gegebenenfalls das Aktenzeichen. Die Meldebehörde leitet Ihren Antrag an das Bundesamt für Justiz in Bonn weiter, wo das Führungszeugnis ausgestellt wird. Im Falle des Europäischen Führungszeugnisses wird der betreffende EU-Mitgliedstaat um Mitteilung des Inhalts des dortigen Strafregisters gebeten. Eine Übersetzung sowie eine inhaltliche Überprüfung der mitgeteilten Angaben erfolgt dabei nicht. Abschließend wird das Führungszeugnis entsprechend des Verwendungszwecks entweder an Sie oder an die benannte Behörde gesendet. Tipp: Sie können das Führungszeugnis auch formlos schriftlich beantragen, sofern Ihre Unterschrift auf Ihrem Antrag beglaubigt ist. Elektronische Antragstellung Über das Internetportal des Bundesamtes für Justiz können Sie das Führungszeugnis auch online beantragen. Danach bekommen Sie das beantrage Dokument per nach Hause geschickt. Bei fehlerhafter Beantragung erhalten Sie entweder unmittelbar online oder nachträglich eine Information über Ablehnung des von Ihnen gestellten Antrags. Zur Identifizierung benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis beziehungsweise einen elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Funktion, ein entsprechendes Kartenlesegerät, die "AusweisApp" ab der Version 1.13 für Ihren Internet-Browser und gegebenenfalls einen Scanner oder eine Kamera zum Hochladen der Nachweise. Einsichtnahme in das Führungszeugnis Sofern Ihr Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie verlangen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht geschickt wird. Dort können Sie es einsehen und feststellen, welche Eintragungen es enthält. Achtung! Geben Sie den Wunsch auf Einsichtnahme unbedingt schon an, wenn Sie bei der Meldebehörde den Antrag stellen. Beachten Sie dabei, dass die Einsichtnahme den Verfahrensablauf erheblich verzögert. Sie sollte deshalb auch nur nach Beratung und im berechtigten Einzelfall beantragt werden. Das Amtsgericht benachrichtigt Sie schriftlich vom Eingang des Behördenführungszeugnisses und teilt Ihnen mit, wann und wo Sie die Eintragungen einsehen können. Danach können Sie bestimmen, ob das Behördenführungszeugnis trotzdem weitergeleitet oder vernichtet werden soll. Hinweis: Auch wenn auf dieses aufwändige Verfahren verzichtet wird, hat die Empfängerbehörde auf Verlangen Einsicht in das Behördenführungszeugnis zu geben. Erforderliche Unterlagen Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise Aufenthaltstitel (bei Online-Beantragung: elektronischer Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion) bei schriftlichem Antrag: amtliche oder öffentliche Beglaubigung der Unterschrift gegebenenfalls Nachweis der Berechtigung als gesetzlicher Vertreter beim erweiterten Führungszeugnis zusätzlich: schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt falls eine Gebührenbefreiung in Frage kommt: Antrag auf Gebührenbefreiung (formlos) geeignete Nachweise (Mittellosigkeit oder besonderer Verwendungszweck) bei ehrenamtlich Tätigen: Bescheinigung der Einrichtung, für die die ehrenamtliche Tätigkeit erbracht wird, dass das Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit benötigt wird (Verwendungszweck) Fristen keine Kosten (Gebühren) Führungszeugnis: EUR 13,00 Erweitertes Führungszeugnis: EUR 13,00 Gebührenbefreiung Das Bundesamt für Justiz kann die Gebühr erlassen, wenn es anhand der wirtschaftlichen Verhältnisse der oder des Antragstellenden (Mittellosigkeit) oder aus sonstigen Gründen (besonderer Verwendungszweck) geboten erscheint. Wenn Sie einen solchen Grund bei sich vermuten, können Sie bei der Beantragung des Führungszeugnisses auch einen Antrag auf Befreiung von der Gebühr abgeben. Die Meldebehörde leitet die Anträge an das Bundesamt für Justiz weiter, das die Entscheidung trifft. Bei ehrenamtlicher Tätigkeit für eine gemeinnützige Einrichtung, eine Behörde oder im Rahmen eines Freiwilligendienstes wird generell auf die Gebühr verzichtet (unabhängig davon, ob für diese Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird oder nicht). Bearbeitungsdauer in der Regel zwei bis drei Wochen Die Herstellung eines Europäischen Führungszeugnisses kann unter Umständen länger dauern, es soll jedoch spätestens 20 Werktage nach dem Auskunftsersuchen des Bundesamts der Justiz an den betreffenden EU-Mitgliedsstaat ausgestellt sein. Hinweise (Besonderheiten)Rechtsgrundlage §§ 30 ff. Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (BZRG) – Führungszeugnis Gesetz über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung (Justizverwaltungskostengesetz – JVKostG), Kostenverzeichnis – Anlage (zu § 4 Absatz 1) Kostenverzeichnis , Nr. 1130 und 1131 Freigabevermerk Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 01.11.2021 (Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)
    • Typ: Amt24 Dienstleistung
  • Nach der Lehre ohne Job?
    Nach der Ausbildung findet sich nicht immer sofort ein Arbeitsplatz. Sobald absehbar ist, dass Sie nach der Ausbildung weder in Ihrem Ausbildungsbetrieb noch in einem anderen Unternehmen eine Arbeitsstelle in Aussicht haben, sollten Sie sich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitsuchend beziehungsweise arbeitslos melden. Durch persönliche Beratungen und die gezielte Vermittlung wird Ihnen hier geholfen, so schnell wie möglich eine Arbeitsstelle zu bekommen. Außerdem sollten Sie beachten, dass Arbeitslosengeld, sofern Sie welches erhalten können, frühestens ab dem Tag Ihrer Meldung gezahlt wird. Eine rückwirkende Zahlung ist nicht möglich. Lesen Sie auch Arbeitssuchend melden und Arbeitslosengeld erhalten Erste Schritte bei bevorstehender Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld und weitere finanzielle Hilfen So beantragen Sie Arbeitslosengeld Bundesagentur für Arbeit Freigabevermerk Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit. 25.10.2022
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Hundesteuer-Anmeldung
    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie diesen bei Ihrer Stadt oder Gemeinde anmelden und Hundesteuer zahlen. Weitere Informationen –> örtliche Besonderheiten (soweit bestehend) Zuständige Stelle Gemeinde- oder Stadtverwaltung Voraussetzungen Sie sind Halterin beziehungsweise Halter eines Hundes. Wer als Halterin beziehungsweise Halter eines Hundes gilt, ist in der Hundesteuersatzung der Stadt oder Gemeinde geregelt. Verfahrensablauf Sie können die Anmeldung Ihres Hundes persönlich oder schriftlich vornehmen. Für die Anmeldung können Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" verwenden, das bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung ausliegt. Je nach Angebot Ihrer Stadt oder Gemeinde wird das Formular auch im Internet zum Download zur Verfügung gestellt. Erforderliche Unterlagen bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung eventuell: Kaufvertrag oder Impfpass oder Rassenachweis des Hundes Fristen Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen, nachdem Sie den Hund erworben haben oder Sie in die Stadt oder Gemeinde gezogen sind. Die Hundesteuersatzungen sehen in der Regel eine Anmeldefrist von 14 Tagen vor. Kosten (Gebühren) Hundesteuer: unterschiedlich, abhängig von den Regelungen der Hundesteuersatzung der Stadt oder Gemeinde Hinweis: Die Steuer kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für bestimmte Rassen wesentlich erhöhen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Stadt/Gemeinde. BearbeitungsdauerHinweise (Besonderheiten) Gegebenenfalls von der Steuer befreit sind Blindenhunde, Diensthunde, Herdengebrauchshunde sowie Hunde von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details in Ihrer Stadt oder Gemeinde. Unabhängig von der Möglichkeit der Befreiung darf die Stadt oder Gemeinde nach herrschender Auffassung für gewerblich genutzte Hunde (etwa im Rahmen einer gewerblichen Hundezucht) keine Hundesteuer erheben. Eines ausdrücklichen Befreiungstatbestandes in der Hundesteuersatzung bedarf es daher nicht. Zuchthunde, die nicht im Rahmen einer gewerblichen Hundezucht gehalten werden, sind regelmäßig nicht steuerbefreit, allerdings werden teilweise Steuerermäßigungen vorgesehen (sog. Zwingersteuer). Das Nähere ist der jeweiligen Hundesteuersatzung zu entnehmen. Rechtsgrundlage § 2 Absatz 1 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) – Rechtsgrundlage für Kommunalabgaben (in Verbindung mit der jeweiligen Satzung der Gemeinde) § 7 Absatz 2 SächsKAG – Gemeindesteuern Freigabevermerk Sächsisches Staatsministerium des Innern. 27.06.2023 Rechtsbehelf Widerspruch (Näheres im Be s cheid)
    • Typ: Amt24 Dienstleistung
  • Ordnungswidrigkeiten
    Strafanzeige und "Online-Wache" Polizeiliche Beratungsstellen Wichtig: In Notfällen oder Gefahrensituationen rufen Sie immer die Polizei unter Notruf 110. Eine solche Situation liegt beispielsweise vor, wenn Sie oder andere Personen in Gefahr für Leib und Leben geraten sind Opfer oder Zeuge einer Straftat wurden dringende Fahndungshinweise geben können verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben Handelt es sich allerdings nicht um eine Gefahren- oder Notsituation, sondern zum Beispiel um einen leichteren Verkehrsunfall oder Sachbeschädigung, ohne dass Gefahr in Verzug wäre, rufen Sie Ihre örtliche Polizeidienststelle an. Wenn nötig, können Sie dort auch Strafanzeige erstatten. Die Rufnummern aller sächsischen Polizeidienststellen finden Sie auf der Internetseite der Polizei Sachsen über eine Suchfunktion. Dienststellen und Einrichtungen der Polizei im Freistaat Sachsen Polizei Sachsen Mehr zum Thema: Was tun bei … (Rat und erste Hilfe für Betroffene) Polizei Sachsen Strafanzeige und "Online-Wache" Strafanzeige können Sie auch via Internet über die "Online-Wache" der Polizei stellen. Allerdings ist sie nicht dafür vorgesehen, dass Sie einen Notfall melden. Auch bei der Online-Anzeige sind Sie als Anzeige Erstattende(r) zugleich Zeuge im Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren. Das heißt, Sie können im Rahmen der Ermittlung vorgeladen werden, um etwa zum Vorfall eine Aussage abzugeben. Weitere Informationen: Online-Wache Sächsisches Staatsministerium des Innern Hinweis: Bei Anliegen zu Themen wie Fundsachen, Lärmschutz, Führungszeugnis oder Melde- und Passwesen ist nicht die Polizei, sondern Ihre Gemeinde-, Stadt- oder Landkreisverwaltung zuständig. Meldepflicht bei einem Umzug Amt24-Informationen Polizeiliche Beratungsstellen Bei den polizeilichen Beratungsstellen erhalten Sie kostenlos verhaltensorientierte und sicherungstechnische Hinweise. Neben Privatpersonen haben auch Vereine, Industrie- und Gewerbeeinrichtungen, kommunale Institutionen, Behörden und Ämter im Freistaat Sachsen die Möglichkeit, dieses Angebot wahrzunehmen. Das Leistungsangebot umfasst unter anderem: die sicherungstechnische Beratung bei Miet- oder Gewerbeobjekten, den Diebstahlschutz von Fahrzeugen, die Aufbewahrung von Waffen und Munition und die verhaltensorientierte Beratung durch Vermittlung spezieller Verhaltensregeln zum Schutz vor Straftaten wie Raub, Taschendiebstahl, Trickdiebstahl und Betrug. Die Beratungen finden nach Terminvereinbarungen meist bei Ihnen vor Ort statt. Möglich ist auch eine Beratung in der für Sie zuständigen polizeilichen Beratungsstelle. Anschriften der Beratungsstellen Polizei Sachsen Freigabevermerk Sächsisches Staatsministerium des Innern. 20.12.2022
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Sozialversicherung
    Betriebsnummer Wenn Sie Mitarbeiter * beschäftigen wollen, müssen Sie zunächst eine Betriebsnummer beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Die Betriebsnummer benötigen Sie unter anderem für die monatlichen Abrechnungen der Sozialversicherungsbeiträge. Sozialversicherung Mit dem Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses sind die meisten Arbeitnehmer in der gesetzlichen Sozialversicherung pflichtversichert. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, den Beschäftigten der zuständigen Einzugsstelle zu melden. Die Meldung zur Sozialversicherung geben Sie bei der gesetzlichen Krankenversicherung ab, bei welcher Ihr Mitarbeiter als Mitglied gemeldet ist. Von der Krankenkasse erhalten Sie den Vordruck "Meldung zur Sozialversicherung" sowie Formulare zum "Beitragsnachweis". Der Krankenkasse obliegt es auch, die Sozialversicherungsbeiträge einzuziehen, die Sie als Arbeitgeber zu leisten haben. *) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red. Freigabevermerk Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 28.10.2022
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Aufenthaltsrecht für Bürger der Europäischen Union
    Das Aufenthaltsrecht für Bürger aus der Europäischen Union in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist in Artikel 21 AEU-Vertrag (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) und im Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern geregelt. [...] Bürger aus der Europäischen Union müssen nur der allgemeinen Meldepflicht in Deutschland nachkommen. Dazu wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt Ihrer Gemeinde. Die Meldebehörde leitet Ihre Angaben an die zuständige Ausländerbehörde weiter. Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Die Freizügigkeit bedeutet, dass jeder Unionsbürger grundsätzlich das Recht hat, sich in der Europäischen Union frei zu bewegen, in jeden anderen Mitgliedstaat einzureisen und sich dort aufzuhalten. Einreise in die Bundesrepublik Für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland benötigen Sie als Unionsbürger kein Visum, ein Reisepass ist ebenfalls nicht erforderlich. Es genügt ein für den Zeitraum des Aufenthaltes gültiger Personalausweis. Erwerbstätigkeit Außerdem haben Sie als Unionsbürger die Möglichkeit, sich in jedem Mitgliedstaat wirtschaftlich zu betätigen, das heißt, unselbstständig oder selbstständig tätig zu sein oder Dienstleistungen zu erbringen. Gleiches gilt für die Bürger der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums. Freizügigkeit Freizügigkeit gilt für jeden Unionsbürger in den ersten drei Monaten des Aufenthaltes Arbeitnehmer [...] niedergelassene selbständige Erwerbstätige Erbringer von Dienstleistungen Empfänger von Dienstleistungen Nichterwerbstätige (zum Beispiel Rentner, Studenten, sonstige Nichterwerbstätige) Daueraufenthaltsberechtigte und deren jeweilige Familienangehörige Wenn Sie fünf Jahre lang Ihren rechtmäßigen ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, erhalten Sie ein unbegrenztes Aufenthaltsrecht. Dieses Aufenthaltsrecht ist unabhängig von den oben genannten Voraussetzungen. Nichterwerbstätige Unionsbürger sind nur dann freizügigkeitsberechtigt, wenn sie über Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel für sich und ihre Familienangehörigen für die gesamte Dauer des Aufenthaltes verfügen. Die Existenzmittel müssen so bemessen sein, dass keine Sozialhilfeleistungen in Anspruch genommen werden müssen. Familienangehörige Angehörige von EU-Bürgern, die eine Drittstaatsangehörigkeit (keine EU-Staatsangehörigkeit) besitzen, müssen sich an die örtliche Ausländerbehörde wenden. [...] Die drittstaatsangehörigen Familienangehörigen eines Bürgers der Europäischen Union erhalten eine Aufenthaltskarte. Diese wird in der Regel mit einem Gültigkeitszeitraum von fünf Jahren ausgestellt. Verlust des Aufenthaltsrechts Zum Entzug des Aufenthaltsrechts kann es kommen, wenn ein Unionsbürger die öffentliche Ordnung und Sicherheit in tatsächlichem und hinreichend schwerem Maße gefährdet. Außerdem muss eine Gefahrenprognose im Einzelfall ergeben, dass von dem betreffenden Unionsbürger auch künftig eine Gefahr ausgehen wird. Des Weiteren können Unionsbürger das Recht auf Einreise und Aufenthalt verlieren, wenn die oben genannten Voraussetzungen für die Freizügigkeit nicht mehr vorliegen. Freigabevermerk Sächsische Staatskanzlei. 15.07.2015
    • Typ: Amt24 Lebenslage