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- Legalisation
- Deutsche öffentliche Urkunden, auf die kein internationales Übereinkommen anwendbar ist, können von der Auslandsvertretung des Staates, in dem sie verwendet werden sollen, legalisiert werden, damit die Urkunde bei Vorlage in diesem Staat Anerkennung finden kann. Die Legalisation bestätigt die Echtheit der Unterschrift und die Befugnis des Ausstellers einer Urkunde. Die Urkunden müssen zuvor von der zuständigen deutschen Behörde vorbeglaubigt werden. Hinweis: Die Vorbeglaubigung für die Legalisation ist auf der Originalurkunde anzubringen. Vorbeglaubigung Die Vorbeglaubigung bestätigt die Echtheit der Unterschrift und des Siegels des Ausstellers einer deutschen öffentlichen Urkunde. Die Vorbeglaubigung der Urkunde erfolgt für Privatpersonen: durch die Landesbehörde (Landesdirektion Sachsen) für Urkunden der Verwaltungsbehörden des jeweiligen Bundeslandes (zum Beispiel Geburtsurkunden, Zeugnisse, Ledigkeits- und Meldebescheinigungen). durch das Sächsische Staatsministerium der Justiz für Unterschriften auf von ihm ausgestellten öffentlichen Urkunden. durch das Landgericht für alle amtlichen Unterschriften der im jeweiligen Landgerichtsbezirk von Gerichten, Notaren und Justizbehörden ausgestellten Urkunden, zum Beispiel Scheidungsurteile, Vollmachten. Übersetzungen eines vereidigten Übersetzers sind keine öffentlichen Urkunden. Bei Übersetzungen von Urkunden kann der Präsident des Landgerichts, in dessen Bezirk der Übersetzer seinen Wohn- oder Geschäftssitz unterhält, jedoch bestätigen, dass dieser öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer ist. Diese Bestätigung ist eine öffentliche Urkunde und kann mit einem Beglaubigungsvermerk versehen werden. durch die Bundesbehörde für die von ihr ausgestellten Urkunden. So werden polizeiliche Führungszeugnisse des Bundesamtes für Justiz vom Bundesamt für Justiz vorbeglaubigt. für Unternehmen: durch die Landesbehörde (Landesdirektion Sachsen) für Urkunden der Verwaltungsbehörden des jeweiligen Bundeslandes (zum Beispiel Geburtsurkunden, Zeugnisse, Ledigkeits- und Meldebescheinigungen). durch das Sächsische Staatsministerium der Justiz für Unterschriften auf von ihm ausgestellten öffentlichen Urkunden. durch das Landgericht für alle amtlichen Unterschriften der im jeweiligen Landgerichtsbezirk von Gerichten, Notaren und Justizbehörden ausgestellten Urkunden zum Beispiel Scheidungsurteile, Vollmachten. Übersetzungen eines vereidigten Übersetzers sind keine öffentlichen Urkunden. Bei Übersetzungen von Urkunden kann der Präsident des Landgerichts, in dessen Bezirk der Übersetzer seinen Wohn- oder Geschäftssitz unterhält, jedoch bestätigen, dass dieser öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer ist. Diese Bestätigung ist eine öffentliche Urkunde und kann mit einem Beglaubigungsvermerk versehen werden. Bundesbehörde für die von ihr ausgestellten Urkunden. So werden polizeiliche Führungszeugnisse des Bundesamtes für Justiz vom Bundesamt für Justiz vorbeglaubigt. die Industrie- und Handelskammer (IHK) ausschließlich für Handelspapiere, zum Beispiel Handelsrechnungen, Ursprungszeugnisse und andere Dokumente. Endbeglaubigung Die Bundesrepublik Deutschland hat mit 22 Staaten eine gesonderte Vereinbarung zur Beglaubigung von deutschen öffentlichen Urkunden getroffen. Hier sprechen wir von einer Endbeglaubigung. Nach der Endbeglaubigung können die Urkunden dann der Vertretung des jeweiligen Staates zur Legalisation vorgelegt werden. Dies betrifft folgende Staaten: Afghanistan Volksrepublik Bangladesch Volksrepublik China Republik Irak Islamische Republik Iran (außer für Hochschulzeugnisse) Königreich Jordanien Königreich Kambodscha Staat Katar Libanesische Republik (nur Urkunden aus dem Uni- bzw. Hochschulbereich) Republik Mali Mauretanien Union Myanmar (Birma) Königreich Nepal Republik Ruanda Königreich Saudi Arabien Republik Senegal Demokratische Republik Somalia Republik Sudan Arabische Republik Syrien Taipeh-Handelsbüro, Visa-Abteilung (nur Urkunden aus dem Justizbereich) Republik Togo Vereinigte Arabische Emirate Lesen Sie auch Beglaubigung Bundesverwaltungsamt Beglaubigungen von Urkunden Landesdirektion Sachsen Internationaler Urkundenverkehr Auswärtiges Amt Freigabevermerk Sächsisches Staatsministerium des Innern. 07.06.2022
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- Direktvertrieb von Waren
- Unter Direktvertrieb, auch Social Selling genannt, versteht man den persönlichen Verkauf von Waren direkt vom Unternehmer an den Verbraucher. Dies kann in der Wohnung oder am Arbeitsplatz sowie in wohnungsnaher oder wohnungsähnlicher Umgebung geschehen. Kennzeichnend für den Direktvertrieb ist immer der direkte und persönliche Kontakt zwischen dem Anbieter und dem Kunden. Dadurch ist ein intensiver Informationsaustausch zwischen beiden Seiten sowie eine sorgfältige Kundenberatung möglich. Arten des Direktvertriebes Heimvorführungen / Verkaufspartys Auf Verkaufspartys werden mehrere potenzielle Kunden in der Wohnung eines Teilnehmers beraten. Oftmals werden die dabei angebotenen Produkte im Rahmen einer kleinen Party präsentiert. [...] Dadurch hat der Kunde die Möglichkeit, die vorgestellten Artikel auszuprobieren und mit den anderen Teilnehmern über die Angebote zu diskutieren. Dabei können die vorgestellten Produkte entweder während oder nach der Veranstaltung verkauft werden. Heimdienste Der Händler beliefert den Kunden in regelmäßigen Abständen mit seiner Ware in dessen Wohnung. Dabei handelt es sich meist um kurzlebige Konsumgüter und wird deshalb vor allem durch Tiefkühldienste oder für den Vertrieb von landwirtschaftlichen Erzeugnissen genutzt. Klassischer Vertreterverkauf Bei dieser Art des Direktvertriebes bietet der Händler seine Ware oder seine Dienstleistungen in der Wohnung oder der Arbeitsstätte des Kunden an und führt in dieser Umgebung auch das Beratungsgespräch durch. Mobile Verkaufsstellen Für diese Art von Direktvertrieb wird zumeist ein Verkaufswagen genutzt, der die Kunden an verschiedenen Standorten in regelmäßigen Abständen mit Waren versorgt. Vorteile des Direktvertriebes Vorteile für den Kunden Der Direktvertrieb von Waren und Dienstleistungen bietet für den Kunden viele Vorteile: Der spezielle Einkauf erfolgt bei einer fachkundigen und individuellen Beratung. Der Händler kann auf die unterschiedlichen Kundenbedürfnisse und –wünsche flexibel reagieren. [...] Der Kunde kann das Produkt vor Ort testen, ob es ihm gefällt oder nicht. Dadurch, dass der Verkäufer direkt in die Wohnung oder die Arbeitsstätte des Kunden kommt, fallen lange Wege für den Kunden weg. Vorteile für das Unternehmen Immer mehr Unternehmen entscheiden sich für die Form des Direktvertriebes, da er folgende Vorteile bietet: Aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Kunden kann das Unternehmen rasch auf die Kundenbedürfnisse reagieren. Das Vertriebssystem der Waren oder der Dienstleistungen bleibt in der eigenen Hand des Unternehmens. Besonders geeignet ist der Direktvertrieb, wenn das Unternehmen innovative Produkte oder Dienstleistungen einführen möchte. Der Direktvertrieb ermöglicht den Aufbau einer Stammkundschaft. Zudem kann sich das Unternehmen von den Angeboten des stationären Handels differenzieren und somit Vorzüge für die Kunden schaffen. Voraussetzungen und gewerbliche Aspekte Wenn Sie im Direktvertrieb tätig werden möchten, benötigen Sie nicht zwingend einen besonderen Berufsabschluss oder Berufsausbildung. Kaufmännische Grundkenntnisse und unternehmerische Erfahrungen sind allerdings hilfreich. In der Regel bieten die Partnerunternehmen, bei denen Sie einsteigen, umfassende und produktbezogene Schulungen an. Neben diesen unternehmerischen Fähigkeiten sind die folgenden persönlichen Eigenschaften für eine erfolgreiche Tätigkeit im Direktvertrieb nützlich: Kommunikationsfähigkeit und Freude am Umgang mit Menschen Eigeninitiative Kreativität Teamfähigkeit Organisationstalent Flexibilität Zuverlässigkeit und Zielstrebigkeit Übernehmen Sie die Tätigkeit in einem Direktvertrieb, so werden Sie in der Regel selbstständiger Unternehmer. Dafür müssen Sie als solcher ein Gewerbe anmelden sowie unter Umständen eine Reisegewerbekarte beantragen. Lesen Sie auch Gewerbe anmelden Erlaubnis für ein Reisegewerbe (Reisegewerbekarte) beantragen Amt24-Leistungen Portal Direktvertrieb Freigabevermerk Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch den Bundesverband Direktvertrieb Deutschland. 27.05.2016
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- Lotteriesteuer
- Wenn Sie in Deutschland eine öffentliche Lotterie oder Ausspielung veranstalten, müssen Sie Lotteriesteuer abführen. Besteuert wird das geleistete Teilnahmeentgelt, also der von der Spielerin oder vom Spieler zur Teilnahme geleistete Lospreis zuzüglich möglicher vom Veranstalter festgelegter Gebühren. Die Lotteriesteuer beträgt 20 Prozent des geleisteten Teilnahmeentgelts abzüglich der Lotteriesteuer. Lotterien und Ausspielungen sind bei der Steuerbehörde anzuzeigen und die Lotteriesteuer ist anzumelden. Im Freistaat Sachsen nimmt das Finanzamt Chemnitz-Mitte alle Anzeigen und Steueranmeldungen entgegen. Darüber hinaus müssen kleine Lotterien und Ausspielungen beim Ordnungsamt angezeigt werden, größere bedürfen der Genehmigung durch die Landesdirektion Sachsen. Freigabevermerk Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 21.12.2022
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- Häusliche Gewalt
- Achtung! Wer zu Hause oder in seinem häuslichen Umfeld bedroht, geschlagen, misshandelt, missbraucht oder belästigt wird, braucht Hilfe! Sie haben ein Recht auf ein Leben ohne Gewalt. Nutzen Sie die Schutz- und Beratungsangebote! Polizei Im Notfall oder in Gefahrensituationen sollten Sie nicht zögern und den Polizeinotruf 110 wählen! Die Polizei ist verpflichtet, dem Notruf nachzukommen. Sie wird diesen Einsatz dokumentieren und die Aufzeichnungen auf Anfrage dem Gericht übermitteln. [...] Wenn eine strafbare Handlung vorliegt, zum Beispiel Körperverletzung, Nötigung, Vergewaltigung oder Freiheitsberaubung, muss die Polizei eine Anzeige aufnehmen. Die Polizei kann den Täter oder die Täterin bei einer entsprechenden Gefährdung sofort bis zu zwei Wochen aus der Wohnung und Ihrer unmittelbaren Umgebung verweisen. Die Polizei achtet auch auf Kinder, die in der Wohnung anwesend sind und wird das Jugendamt dann benachrichtigen, wenn Gefahr für die Kinder besteht. Anzeige gegen den Täter oder die Täterin können Sie auch auf Ihrem örtlichen Polizeirevier erstatten. Erstattung einer Anzeige (häusliche Gewalt) Amt24-Leistung Gewalt gegen Frauen und Kinder Wenn Sie als Frau von Ihrem Partner bedroht oder tätlich angegriffen worden sind können Sie sich an das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen 08000 116016 wenden. [...] Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen Amt24-Leistung Im Bedarfsfall finden Sie mit Ihren Kindern rund um die Uhr Zuflucht in einer Frauen- und Kinderschutzeinrichtung. Dort können Sie vorübergehend aufgenommen werden. Ihr Aufenthalt ist anonym. Sie erhalten dort Schutz, Hilfe, Beratung und Unterstützung bei der Bewältigung Ihrer Situation, der Sicherung Ihrer finanziellen und materiellen Ansprüche und der Wahrnehmung Ihrer Rechte. Interventions- und Koordinierungsstellen gegen häusliche Gewalt Interventions- und Koordinierungsstellen gegen häusliche Gewalt beraten Sie und helfen Ihnen ganz individuell auf Ihren Fall abgestimmt, beispielsweise um Ihre Gewaltsituation, auch Stalking, zu überwinden, [...] Schutzangebote der Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen zu finden, Ärztinnen und Ärzte oder Rechtsmediziner zu finden, rechtliche Möglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz in Anspruch zu nehmen, Anträge bei Gericht zu stellen und Sie dorthin oder auch zu anderen notwendigen Behörden zu begleiten. In Sachsen arbeiten sieben Interventions- und Koordinierungsstellen: Interventions- und Koordinierungsstellen im Freistaat Sachsen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung Täterberatungsstellen Wer einmal die Hemmschwelle überschritten hat, Gewalt anzuwenden, findet in aller Regel allein nicht mehr aus dem Teufelskreis heraus. Gewaltbeziehungen bestehen oft über Jahre, wobei sich Schwere, Dauer und Häufigkeit der Gewaltanwendungen meist steigern. Ein wirksames Durchbrechen solcher Gewaltkreisläufe gelingt oft nur durch Beratung und Therapie der gewalttätigen Personen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Täterberatungsstellen arbeiten mit den Tätern und Täterinnen daran, die Ursachen der Gewaltausübung zu erkennen. Setzen sich Täter oder Täterinnen mit dem eigenen Handeln auseinander, beginnen sie, Verantwortung für ihr eigenes Verhalten zu übernehmen. In Einzel-, Paar- und Gruppenberatungen lernen sie, Unrechtsbewusstsein zu entwickeln, Verantwortung für das eigene Gewalthandeln zu übernehmen und Konfliktsituationen friedlich zu lösen. Beratungsstellen zur täterorientierten Anti-Gewalt-Arbeit Polizei Sachsen Täter-Opfer-Ausgleich Amt24-Leistung Weitere Schutz- und Hilfsmöglichkeiten zur Durchsetzung Ihrer Rechte Anonyme Zufluchten Dresden: 0351 2519988 Leipzig: 0341 5503221 Telefonseelsorge 0800 1110111 oder 0800 1110222 (kostenlos) Beratungsstellen der Opferhilfe und des Weißen Rings Opferhilfe Sachsen e.V. Weißer Ring, Außenstelle Sachsen Rechtsantragsstellen der Gerichte Amtsgerichte im Freistaat Sachsen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung Rechtsbeistand Auch wenn Sie bei Verfahren vor dem Familiengericht und bei zivilgerichtlichen Verfahren nicht dazu verpflichtet sind, können Sie in Betracht ziehen, sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zu wenden. Diese werden Ihre Interessen in allen Rechtsfragen vor Gericht vertreten. Ist Ihr Einkommen gering, so können sie Beratungs- und Prozesskostenhilfe beantragen. Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe bei Gericht beantragen Amt24-Leistung Auskunfts- und Übermittlungssperren Besteht für Sie durch die Bekanntgabe der Anschrift eine Gefahr für Leben, Gesundheit oder persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen, können Sie bei den Behörden eine Auskunftssperre beantragen. Eine solche Sperre schützt Sie bei Anfragen aus dem privaten Bereich, wie etwa durch Privatpersonen, Firmen oder Rechtsanwälten. Ist die Sperre eingetragen, dürfen Übermittlungen an Private nur erfolgen, wenn Sie vorher dazu angehört wurden. Behörden und sonstige öffentliche Stellen erhalten jedoch weiterhin Auskunft. Das erfolgt selbstverständlich ausschließlich unter Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften. Auf die besondere Schutzbedürftigkeit der Daten wird dabei gegebenenfalls hingewiesen. Auskunfts- und Übermittlungssperren können in verschiedene Register eingetragen werden, die von unterschiedlichen Behörden geführt werden (zum Beispiel Melderegister – Meldebehörde; Ausländerregister – Ausländerbehörde, Fahrzeugregister – Zulassungsbehörde). Die Behörden dürfen die Daten aber nur weiterverarbeiten oder nutzen, wenn Ihnen dadurch keine Gefahr für Leib, Leben, Gesundheit oder das durch die Sperre geschützte Rechtsgut entsteht. Die Auskunfts- oder Übermittlungssperre endet je nach Rechtsgebiet entweder mit Ablauf einer bestimmten Frist nach der Antragstellung (zum Beispiel zwei Jahre), kann auf Ihren Antrag hin verlängert werden oder wird von Amts wegen eingetragen oder gelöscht. Übermittlungs- und Auskunftssperre im Melderegister eintragen lassen Übermittlungssperre im Ausländerzentralregister eintragen lassen Übermittlungssperre im Fahrzeugregister eintragen lassen Amt24-Leistungen Gerichtliche Anordnungen Neben oder anstatt eines Strafverfahrens können Opfer häuslicher Gewalt zivilrechtliche Schutzmöglichkeiten in Anspruch nehmen: Schutzanordnungen und Eilschutzanordnungen Zuweisung der Wohnung weitere Schutzanordnungen Schadenersatz und Schmerzensgeld alleiniges Sorgerecht über die Kinder Aussetzung oder Beschränkung des Sorgerechts Wohnungsüberlassung beantragen Eilschutzanordnungen beantragen Schutzanordnungen beantragen Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot Zuweisung der Ehewohnung Amt24-Leistungen Ärztliche Hilfen und Attestierungen Sind Sie verletzt worden, suchen Sie in jedem Fall eine Ärztin oder einen Arzt auf (am Wochenende den Notdienst) oder / und ein Institut für Rechtsmedizin. Lassen Sie sich Ihre Verletzungen attestieren – nur so können Sie vor Gericht beweisen, dass und wie Sie verletzt wurden. Institut für Rechtsmedizin Dresden Technische Universität Dresden Institut für Rechtsmedizin Leipzig (mit Außenstelle Chemnitz) Universität Leipzig Lesen Sie auch Schutz- und Beratungseinrichtungen in Sachsen Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen (bundesweit) Netzwerk "Frauenhaus-Koordinierung e.V." Freigabevermerk Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt; Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 03.08.2021
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- Handwerksrolle
- Nur natürliche Personen, juristische Personen und Personengesellschaften, die in der Handwerksrolle eingetragen sind, dürfen den selbstständigen Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als sogenanntes stehendes Gewerbe betreiben. Erlaubnisfreie Gewerbe Amt24-Informationen Wenn Sie ein zulassungsfreies oder ein handwerksähnliches Gewerbe anmelden möchten, erfolgt keine Eintragung in die Handwerksrolle. Die zuständige Handwerkskammer trägt Sie in ein entsprechendes Verzeichnis der Berufsgruppe ein, in der Sie ihr Gewerbe betreiben möchten. Lesen Sie auch Handwerk Amt24-Informationen Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle Eintragung in das Verzeichnis des zulassungsfreien Handwerks und der handwerksähnlichen Gewerbe Eintragung in der Handwerksrolle ändern Eintragung in der Handwerksrolle löschen Eintragung zulassungspflichtiger Handwerke in die Handwerksrolle Amt24-Leistungen Freigabevermerk Handwerkskammern im Freistaat Sachsen. 23.12.2020
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- Zeiten für die Rentenversicherung
- Für die Dauer des Mutterschutzes zahlen Sie keine Beiträge zur Rentenversicherung, diese Zeit wird dennoch für Ihre Rente als Anrechnungszeit berücksichtigt. Während der Erziehung von Kindern werden Ihnen auf Antrag Beiträge zur Rentenversicherung gutgeschrieben. Bei Geburten vor 1992 umfasst die Kindererziehungszeit zweieinhalb Jahre, bei Geburten ab 1992 beträgt sie drei Jahre. Diese Zeiten wirken sich später günstig auf den Anspruch und die Höhe Ihrer Rente aus. Diese Zeiten werden zunächst generell der leiblichen Mutter zugeordnet. Wie die Zeiten der Rentenversicherung gemeldet werden und was Sie dabei beachten sollten, lesen Sie hier. Lesen Sie auch Kindererziehung: Ihr Plus für die Rente Deutsche Rentenversicherung Berücksichtigungszeiten Kindererziehungszeiten bis zum 3. Lebensjahr Mutterschutzzeit Amt24-Informationen Freigabevermerk Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 06.06.2023
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- Wer darf wählen? (Kommunalwahl)
- Wer ist wahlberechtigt? Das aktive Wahlrecht ist das Recht, sich an der Wahl durch Stimmabgabe zu beteiligen. Wahlberechtigt im jeweiligen Wahlgebiet sind die Bürger * der Stadt oder Gemeinde, die Bürger, die in der Ortschaft wohnen, die Bürger, die in einem Stadtbezirk in den kreisfreien Städten Chemnitz, Dresden oder Leipzig wohnen, und wenn die Hauptsatzung die direkte Wahl vorsieht, die Bürger des Landkreises. Bürger der Stadt beziehungsweise Gemeinde, der Ortschaft beziehungsweise des Stadtbezirks oder des Landkreises ist jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz und jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten dort wohnt. Artikel 116 Grundgesetz §§ 15, 16 Sächsische Gemeindeordnung Gesetze im Internet Ausgeschlossen vom Wahl- und vom Stimmrecht ist, wer infolge deutschen Richterspruchs das Wahlrecht oder Stimmrecht nicht besitzt . Wählerverzeichnis Sie sind immer in der Gemeinde wahlberechtigt, in der Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Dort werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Das Wählerverzeichnis ermöglicht die Kontrolle darüber, dass nur Wahlberechtigte ihre Stimme abgeben und jeder Wahlberechtigte nur ein Mal wählt. Die Stadt- und Gemeindeverwaltungen erstellen die Verzeichnisse auf der Grundlage des Einwohnermelderegisters, Stichtag ist jeweils der 42. Tag vor einer Wahl. Gemeinsame Wählerverzeichnisse bei weiteren Wahlen Finden gleichzeitig mehrere Kommunalwahlen statt, wird ein gemeinsames Wählerverzeichnis für alle Wahlen angelegt; auch bei gleichzeitiger Durchführung mit anderen Wahlen, etwa bei den Landtags-, Bundestags- oder Europawahlen besteht diese Möglichkeit. Wahlbenachrichtigung Spätestens am Tag, bevor das Wählerverzeichnis zur Einsichtnahme ausliegt (21. Tag vor der Wahl) benachrichtigt die Stadt- oder Gemeindeverwaltung jeden Wahlberechtigten, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie einen Vordruck, mit dem Sie bei Bedarf einen Wahlschein zur Briefwahl oder Stimmabgabe in einem anderen Wahllokal beantragen können. Achtung! Sind Sie wahlberechtigt und haben dennoch bis drei Wochen vor dem Wahltag keine Wahlbenachrichtigung erhalten, setzen Sie sich bitte umgehend mit Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung in Verbindung. Möglicherweise müssen Sie das Wählerverzeichnis berichtigen lassen. Wählerverzeichnis liegt zur Einsichtnahme aus Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung macht spätestens am 24. Tag vor der Wahl öffentlich bekannt, wo und wann das Wählerverzeichnis eingesehen werden kann. Sind Sie nicht im Wählerverzeichnis eingetragen, obwohl Sie meinen, wahlberechtigt zu sein, können Sie bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen, solange dieses ausliegt (20. bis 16. Tag vor der Wahl). Das gilt auch, wenn Sie feststellen, dass Angaben falsch sind oder fehlen. Briefwahl / Stimmabgabe in einem anderen Wahlraum Wenn Sie am Wahltag voraussichtlich nicht in der Lage sein werden, Ihren auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Wahlraum aufzusuchen, sollten Sie bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung einen Wahlschein beantragen. Mit diesem können Sie vorab per Briefwahl auf dem Postweg oder persönlich im Briefwahlbüro wählen oder am Wahltag in einem anderen Wahlraum wählen. Um den Wahlschein zu erhalten, müssen Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Unter besonderen Umständen kann Ihnen ein Wahlschein aber auch ohne diese Eintragung erteilt werden. Beispiel: Sie haben unverschuldet die Antragsfrist für die Eintragung in das Wählerverzeichnis oder für den Einspruch gegen das Wählerverzeichnis versäumt. Wahlteilnahme bei Umzug Ziehen Sie innerhalb der letzten drei Monate vor dem Wahltag im Freistaat Sachsen um, verlieren Sie Ihr Wahlrecht in Ihrer früheren Stadt oder Gemeinde. An Ihrem neuen Wohnort haben Sie aber noch kein Wahlrecht. Wenn Sie lediglich innerhalb der Gemeinde umziehen, bleibt das Wahlrecht erhalten, gegebenenfalls verlieren Sie das Wahlrecht für die Ortschaftsrats- oder Stadtbezirksbeiratswahl. Kreistagswahl / Landratswahl Ziehen Sie innerhalb eines Landkreises um, nimmt die Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Zuzugsortes Sie auf Antrag in das Wählerverzeichnis auf, Sie können so am neuen Wohnort wählen. *) Um verständlich zu bleiben, müssen wir uns an einigen Stellen auf die gesetzlich vorgegebenen Personenbezeichnungen beschränken, es sind damit immer Männer und Frauen gemeint. – d. Red. Freigabevermerk Sächsisches Staatsministerium des Innern. 05.05.2022
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- Zulassungspflichtige Handwerke
- Gründung eines Handwerksbetriebs Selbstständige Ausübung eines Handwerks Beauftragung des Einheitlichen Ansprechpartners In Deutschland gibt es 53 zulassungspflichtige Handwerke: Maurer und Betonbauer * Ofen- und Luftheizungsbauer Zimmerer Dachdecker Straßenbauer Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer Brunnenbauer Steinmetzen und Steinbildhauer Stuckateure Maler und Lackierer Gerüstbauer Schornsteinfeger Metallbauer Chirurgiemechaniker Karosserie- und Fahrzeugbauer Feinwerkmechaniker Zweiradmechaniker Kälteanlagenbauer Informationstechniker Kraftfahrzeugtechniker Land- und Baumaschinenmechatroniker Büchsenmacher Klempner Installateure und Heizungsbauer Elektrotechniker Elektromaschinenbauer Tischler Boots- und Schiffbauer Seiler Bäcker Konditoren Fleischer Augenoptiker Hörakustiker Orthopädietechniker Orthopädieschuhmacher Zahntechniker Friseure Glaser Glasbläser und Glasapparatebauer Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik Fliesen-, Platten- und Mosaikleger Werkstein und Terrazzohersteller Estrichleger Behälter- und Apparatebauer Parkettleger Rollladen- und Sonnenschutztechniker Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher Böttcher Glasveredler Schilder- und Lichtreklamehersteller Raumausstatter Orgel- und Harmoniumbauer [...] *) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernde Personenbezeichnung (Mehrzahl), sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red. Gründung eines Handwerksbetriebs (zulassungspflichtiges Handwerk) Voraussetzungen für den selbstständigen Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe sind neben dem erfolgreichen Abschluss der Meisterprüfung Die Eintragung des Unternehmens in die Handwerksrolle (nur für natürliche, juristische Person oder Personengesellschaft [Personenhandelsgesellschaft, Gesellschaft des bürgerlichen Rechts] möglich) Der Gewerbebetrieb muss handwerksmäßig betrieben werden und ein zulassungspflichtiges Handwerk vollständig umfassen oder Tätigkeiten ausüben, die für dieses Handwerk wesentlich sind (wesentliche Tätigkeiten). Sie müssen außerdem Ihr Gewerbe anmelden, in der Regel beim Gewerbeamt, das für den Betriebsort zuständig ist. Selbstständige Ausübung eines Handwerks (zulassungspflichtiges Handwerk) Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk selbstständig ausüben wollen, ohne im Besitz eines Meistertitels zu sein, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausübungsberechtigung. Diese erhalten Sie, wenn Sie eine Gesellenprüfung in dem Handwerk abgelegt und bestanden haben, das Sie selbstständig ausüben wollen oder [...] eine Gesellenprüfung in einem mit diesem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk abgelegt und bestanden haben oder eine Abschlussprüfung in einem diesem Handwerk entsprechenden anerkannten Ausbildungsberuf bestanden haben und insgesamt sechs Jahre in diesem Handwerk oder in einem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder in einem entsprechenden Beruf tätig gewesen sein, vier Jahre davon in leitender Stellung und wenn die Tätigkeit, die Sie ausgeübt haben, zumindest eine wesentliche Tätigkeit des Handwerks umfasst hat, für das Sie die Ausübungsberechtigung beantragt haben. Hinweis: Wenn Sie ein Handwerk selbstständig ausüben wollen, müssen Sie über die erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse verfügen. Wenn Sie diese nicht im Laufe Ihrer sechsjährigen Tätigkeit im Handwerk erwerben konnten, sind diese zum Beispiel durch die Teilnahme an Lehrgängen oder auf sonstige Weise nachzuweisen. Beauftragung des Einheitlichen Ansprechpartners (EA) Die Verwaltungsverfahren, die im Zusammenhang mit der Aufnahme eines zulassungspflichtigen Handwerks stehen, können Sie auch über den Einheitlichen Ansprechpartner (EA) abwickeln. Der EA stellt Ihnen die notwendigen Formulare zur Verfügung und koordiniert Ihre Antragsverfahren. Beauftragung des Einheitlichen Ansprechpartners Amt24-Leistung Lesen Sie auch Rechtsgrundlage Handwerksordnung (HwO), Anlage A – Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können (§ 1 Absatz 2) Verwandte Verfahren: Beratungen durch die Handwerkskammer Eintrag zulassungspflichtiger Handwerke in die Handwerksrolle Gewerbe anmelden Steuerliche Erfassung (Vergabe einer Steuernummer) Amt24-Leistungen Optionale Verfahren: Gründung eines Handwerksbetriebs Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle Ausübungsberechtigung für andere Handwerke Ausübungsberechtigung für zulassungspflichtige Handwerke nach § 7b Handwerksordnung EU-/EWR-Bescheinigung über ausgeübte Tätigkeiten Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen im zulassungspflichtigen Handwerk Amt24-Leistungen Freigabevermerk Handwerkskammern im Freistaat Sachsen. 05.08.2021
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- Schutz geistigen Eigentums
- Gewerbliche Schutzrechte können sicherstellen, dass sich andere Ihre Idee nicht aneignen und vor Ihnen zu Geld machen. Eine Erfindung auf einem technischen Gebiet können Sie beispielsweise schützen, indem Sie ein Patent dafür anmelden. Persönliche geistige Schöpfungen von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst sind hingegen durch das Urheberrecht geschützt. Urheberrecht Das Urheberrecht schützt im Einzelnen bestimmte kulturelle Geistesschöpfungen (wie etwa Sprachwerke, Werke der Musik, Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art), aber auch bestimmte geistige Leistungen wie die Herstellung von Datenbanken oder Filmen. Achtung! Geschützt ist eine Idee aber erst dann, wenn sie wirklich realisiert, beispielsweise niedergeschrieben wurde. Allein der Gedanke ist nicht geschützt! Zudem muss die Idee eine gewisse Schöpfungshöhe aufweisen, also ein gewisses Maß an Individualität erreichen, um urheberrechtlichen Schutz zu genießen. Der Schutz eines geistigen Werks tritt in Deutschland grundsätzlich mit dem Schöpfungsakt von selbst ein. Das heißt, Sie müssen sich in kein Register eintragen lassen, um sich Ihre Urheberschaft zu sichern. Weitere Informationen: Institut für Urheber- und Medienrecht e.V. Verwertungsgesellschaften und Urheberrecht Deutsches Patent- und Markenamt Welche Rechte garantiert mir das Urheberrecht? Zentrale Regelungen zum Urheberrecht sind insbesondere im Urheberrechtsgesetz (UrhG) festgehalten. Nach dem Urheberrechtsgesetz haben Sie als Urheber * eines Werkes unter anderem folgende Rechte: Veröffentlichungsrecht Sie können bestimmen, ob und wie das Werk zu veröffentlichen ist. Vervielfältigungsrecht Sie können Vervielfältigungsstücke des Werkes herstellen. Verbreitungsrecht Sie können das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes der Öffentlichkeit anbieten oder in Verkehr bringen. Vortragsrecht Sie können Ihr Sprachwerk durch persönliche Darbietung öffentlich zu Gehör bringen. Aufführungsrecht Sie können Ihr Werk der Musik durch persönliche Darbietung öffentlich zu Gehör bringen oder ein Werk öffentlich bühnenmäßig darstellen. Vorführungsrecht Sie können Ihr Werk der bildenden Künste, Ihr Lichtbildwerk, Ihr Filmwerk oder Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art durch technische Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar machen. Wenn Sie einer anderen Person das Recht einräumen, Ihr Werk zu nutzen, haben Sie hierfür zumindest einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Das Urheberrechtsgesetz kann auch bestimmte gesetzlich erlaubte Nutzungen vorsehen. Verletzt eine andere Person Ihr Urheberrecht, können Sie von ihr verlangen, diese widerrechtliche Handlung zu unterlassen. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie darüber hinaus gegen diese Person einen Anspruch auf Schadenersatz. Verwertungsgesellschaften Als Urheber können Sie nicht immer überprüfen, wo und wie Ihr Werk veröffentlicht oder vervielfältigt wird. Aus diesem Grund können die Urheberrechte von so genannten Verwertungsgesellschaften treuhänderisch wahrgenommen werden. Diese Verwertungsgesellschaften, wie beispielsweise die GEMA für urheberrechtlich geschützte Musik, sind mit den Inhabern der Urheberrechte meist über so genannte Wahrnehmungs- oder Berechtigungsverträge verbunden. Die Verwertungsgesellschaften vergeben Lizenzen und ziehen für die Nutzung der Werke Gebühren ein. Die eingezogenen Gebühren werden dann nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel an die Urheber ausgezahlt. Verwertungsgesellschaften mit Sitz in Deutschland Deutsches Patent- und Markenamt Patente und Gebrauchsmuster Eine Erfindung auf technischem Gebiet, wie zum Beispiel ein neuartiges Produkt, können Sie durch gewerbliche Schutzrechte absichern. Eine Anmeldung beziehungsweise Eintragung können Sie bei beim Deutschen Patent- und Markenamt, beim Europäischen Patentamt und beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum vornehmen. Hierbei ist allerdings empfehlenswert, sich von einem Patentanwalt unterstützen zu lassen. Im Ausland benötigen Sie vor nationalen Patentämtern einen zugelassenen Vertreter. *) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion Innovationen schützen (Patente, Marken, Designs) Patente und Gebrauchsmuster Amt24-Informationen Patent anmelden Amt24-Leistung Europäisches Patentamt Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum Freigabevermerk Sächsisches Staatsministerium der Justiz, Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 24.08.2022
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- Rechtsformen für freiberuflich Tätige
- Gewerbliche Schutzrechte können sicherstellen, dass sich andere Ihre Idee nicht aneignen und vor Ihnen zu Geld machen. Eine Erfindung auf einem technischen Gebiet können Sie beispielsweise schützen, indem Sie ein Patent dafür anmelden. Persönliche geistige Schöpfungen von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst sind hingegen durch das Urheberrecht geschützt. Urheberrecht Das Urheberrecht schützt im Einzelnen bestimmte kulturelle Geistesschöpfungen (wie etwa Sprachwerke, Werke der Musik, Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art), aber auch bestimmte geistige Leistungen wie die Herstellung von Datenbanken oder Filmen. Achtung! Geschützt ist eine Idee aber erst dann, wenn sie wirklich realisiert, beispielsweise niedergeschrieben wurde. Allein der Gedanke ist nicht geschützt! Zudem muss die Idee eine gewisse Schöpfungshöhe aufweisen, also ein gewisses Maß an Individualität erreichen, um urheberrechtlichen Schutz zu genießen. Der Schutz eines geistigen Werks tritt in Deutschland grundsätzlich mit dem Schöpfungsakt von selbst ein. Das heißt, Sie müssen sich in kein Register eintragen lassen, um sich Ihre Urheberschaft zu sichern. Weitere Informationen: Institut für Urheber- und Medienrecht e.V. Verwertungsgesellschaften und Urheberrecht Deutsches Patent- und Markenamt Welche Rechte garantiert mir das Urheberrecht? Zentrale Regelungen zum Urheberrecht sind insbesondere im Urheberrechtsgesetz (UrhG) festgehalten. Nach dem Urheberrechtsgesetz haben Sie als Urheber * eines Werkes unter anderem folgende Rechte: Veröffentlichungsrecht Sie können bestimmen, ob und wie das Werk zu veröffentlichen ist. Vervielfältigungsrecht Sie können Vervielfältigungsstücke des Werkes herstellen. Verbreitungsrecht Sie können das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes der Öffentlichkeit anbieten oder in Verkehr bringen. Vortragsrecht Sie können Ihr Sprachwerk durch persönliche Darbietung öffentlich zu Gehör bringen. Aufführungsrecht Sie können Ihr Werk der Musik durch persönliche Darbietung öffentlich zu Gehör bringen oder ein Werk öffentlich bühnenmäßig darstellen. Vorführungsrecht Sie können Ihr Werk der bildenden Künste, Ihr Lichtbildwerk, Ihr Filmwerk oder Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art durch technische Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar machen. Wenn Sie einer anderen Person das Recht einräumen, Ihr Werk zu nutzen, haben Sie hierfür zumindest einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Das Urheberrechtsgesetz kann auch bestimmte gesetzlich erlaubte Nutzungen vorsehen. Verletzt eine andere Person Ihr Urheberrecht, können Sie von ihr verlangen, diese widerrechtliche Handlung zu unterlassen. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie darüber hinaus gegen diese Person einen Anspruch auf Schadenersatz. Verwertungsgesellschaften Als Urheber können Sie nicht immer überprüfen, wo und wie Ihr Werk veröffentlicht oder vervielfältigt wird. Aus diesem Grund können die Urheberrechte von so genannten Verwertungsgesellschaften treuhänderisch wahrgenommen werden. Diese Verwertungsgesellschaften, wie beispielsweise die GEMA für urheberrechtlich geschützte Musik, sind mit den Inhabern der Urheberrechte meist über so genannte Wahrnehmungs- oder Berechtigungsverträge verbunden. Die Verwertungsgesellschaften vergeben Lizenzen und ziehen für die Nutzung der Werke Gebühren ein. Die eingezogenen Gebühren werden dann nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel an die Urheber ausgezahlt. Verwertungsgesellschaften mit Sitz in Deutschland Deutsches Patent- und Markenamt Patente und Gebrauchsmuster Eine Erfindung auf technischem Gebiet, wie zum Beispiel ein neuartiges Produkt, können Sie durch gewerbliche Schutzrechte absichern. Eine Anmeldung beziehungsweise Eintragung können Sie bei beim Deutschen Patent- und Markenamt, beim Europäischen Patentamt und beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum vornehmen. Hierbei ist allerdings empfehlenswert, sich von einem Patentanwalt unterstützen zu lassen. Im Ausland benötigen Sie vor nationalen Patentämtern einen zugelassenen Vertreter. Innovationen schützen (Patente, Marken, Designs) Patente und Gebrauchsmuster Amt24-Informationen Patent anmelden Amt24-Leistung Europäisches Patentamt Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum *) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion Freigabevermerk Sächsisches Staatsministerium der Justiz, Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 28.11.2022