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    Datenschutzerklärung Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Datenschutz hat einen besonders hohen Stellenwert für die Geschäftsleitung der Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl.. Eine Nutzung der Internetseiten der Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl. ist grundsätzlich ohne jede Angabe personenbezogener Daten möglich. Sofern eine betroffene Person besondere Services unseres Unternehmens über unsere Internetseite in Anspruch nehmen möchte, könnte jedoch eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich werden. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich und besteht für eine solche Verarbeitung keine gesetzliche Grundlage, holen wir generell eine Einwilligung der betroffenen Person ein. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für die Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl. geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Mittels dieser Datenschutzerklärung möchte unser Unternehmen die Öffentlichkeit über Art, Umfang und Zweck der von uns erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten informieren. Ferner werden betroffene Personen mittels dieser Datenschutzerklärung über die ihnen zustehenden Rechte aufgeklärt. Die Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl. hat als für die Verarbeitung Verantwortlicher zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um einen möglichst lückenlosen Schutz der über diese Internetseite verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Dennoch können Internetbasierte Datenübertragungen grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen, sodass ein absoluter Schutz nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund steht es jeder betroffenen Person frei, personenbezogene Daten auch auf alternativen Wegen, beispielsweise telefonisch, an uns zu übermitteln. 1. Begriffsbestimmungen Die Datenschutzerklärung der Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl. beruht auf den Begrifflichkeiten, die durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber beim Erlass der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verwendet wurden. Unsere Datenschutzerklärung soll sowohl für die Öffentlichkeit als auch für unsere Kunden und Geschäftspartner einfach lesbar und verständlich sein. Um dies zu gewährleisten, möchten wir vorab die verwendeten Begrifflichkeiten erläutern. Wir verwenden in dieser Datenschutzerklärung unter anderem die folgenden Begriffe: a) personenbezogene Daten Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann. b) betroffene Person Betroffene Person ist jede identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, deren personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet werden. c) Verarbeitung Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung. d) Einschränkung der Verarbeitung Einschränkung der Verarbeitung ist die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken. e) Profiling Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere, um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, persönlicher Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel ädieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen. f) Pseudonymisierung Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, auf welche die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden. g) Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden. h) Auftragsverarbeiter Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet. i) Empfänger Empfänger ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger. j) Dritter Dritter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten. k) Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist. 2. Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist die: Bürgermeister Stadt Falkenstein/Vogtl. Marco Siegemund Hauptstraße 5b 08223 Falkenstein/Vogtl. Deutschland Tel.: 03745/ 7410 E-Mail: buergermeisteramt@stadt-Falkenstein/Vogtl..de Website: www.stadt-falkenstein.de 2.1. Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten Der Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen ist: Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl. Konstanze Viertel Hauptstraße 5b 08223 Falkenstein/Vogtl. Deutschland Tel.: 03745/ 741105 E-Mail: viertel.hauptamt(at)stadt-falkenstein.de Website: www.stadt-falkenstein.de 3. Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen Die Internetseite der Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl. erfasst mit jedem Aufruf der Internetseite durch eine betroffene Person oder ein automatisiertes System eine Reihe von allgemeinen Daten und Informationen. Diese allgemeinen Daten und Informationen werden in den Logfiles des Servers gespeichert. Erfasst werden können die (1) verwendeten Browsertypen und Versionen, (2) das vom zugreifenden System verwendete Betriebssystem, (3) die Internetseite, von welcher ein zugreifendes System auf unsere Internetseite gelangt (sogenannte Referrer), (4) die Unterwebseiten, welche über ein zugreifendes System auf unserer Internetseite angesteuert werden, (5) das Datum und die Uhrzeit eines Zugriffs auf die Internetseite, (6) eine Internet-Protokoll-Adresse (IP-Adresse), (7) der Internet-Service-Provider des zugreifenden Systems und (8) sonstige ähnliche Daten und Informationen, die der Gefahrenabwehr im Falle von Angriffen auf unsere informationstechnologischen Systeme dienen. Bei der Nutzung dieser allgemeinen Daten und Informationen zieht die Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl. keine Rückschlüsse auf die betroffene Person. Diese Informationen werden vielmehr benötigt, um (1) die Inhalte unserer Internetseite korrekt auszuliefern, (2) die Inhalte unserer Internetseite sowie die Werbung für diese zu optimieren, (3) die dauerhafte Funktionsfähigkeit unserer informationstechnologischen Systeme und der Technik unserer Internetseite zu gewährleisten sowie (4) um Strafverfolgungsbehörden im Falle eines Cyberangriffes die zur Strafverfolgung notwendigen Informationen bereitzustellen. Diese anonym erhobenen Daten und Informationen werden durch die Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl. daher einerseits statistisch und ferner mit dem Ziel ausgewertet, den Datenschutz und die Datensicherheit in unserem Unternehmen zu erhöhen, um letztlich ein optimales Schutzniveau für die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Die anonymen Daten der Server-Logfiles werden getrennt von allen durch eine betroffene Person angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert. 4. Kontaktmöglichkeit über die Internetseite Die Internetseite der Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl. enthält aufgrund von gesetzlichen Vorschriften Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme zu unserem Unternehmen sowie eine unmittelbare Kommunikation mit uns ermöglichen, was ebenfalls eine allgemeine Adresse der sogenannten elektronischen Post (E-Mail-Adresse) umfasst. Sofern eine betroffene Person per E-Mail oder über ein Kontaktformular den Kontakt mit dem für die Verarbeitung Verantwortlichen aufnimmt, werden die von der betroffenen Person übermittelten personenbezogenen Daten automatisch gespeichert. Solche auf freiwilliger Basis von einer betroffenen Person an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelten personenbezogenen Daten werden für Zwecke der Bearbeitung oder der Kontaktaufnahme zur betroffenen Person gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte. 5. Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht. 6. Rechte der betroffenen Person a) Recht auf Bestätigung Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. b) Recht auf Auskunft Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden: die Verarbeitungszwecke die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten. Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. c) Recht auf Berichtigung Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen. Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. d) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden) Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist: Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind. Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein. Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet. Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt. Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben. Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei der Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl. gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl. wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird. Wurden die personenbezogenen Daten von der Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl. öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft die Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl. unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der Mitarbeiter der Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl. wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen. e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist: Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen. Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten. Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen. Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei der Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl. gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl. wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen. f) Recht auf Datenübertragbarkeit Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde. Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden. Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an einen Mitarbeiter der Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl. wenden. g) Recht auf Widerspruch Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Die Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl. verarbeitet die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Verarbeitet die Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl. personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber der Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl. der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so wird die Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl. die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten. Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei der Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl. zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich. Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt jeden Mitarbeiter der Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl. oder einen anderen Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden. h) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt. Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, trifft die Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl. angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört. Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. i) Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen. Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. 7. Rechtsgrundlage der Verarbeitung Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO). 8. Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner. 9. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind. 10. Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte. 11. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling. Diese Datenschutzerklärung wurde durch den Datenschutzerklärungs-Generator der DGD Deutsche Gesellschaft für Datenschutz GmbH, die als Externer Datenschutzbeauftragter Hamburg tätig ist, in Kooperation mit dem Kölner IT- und Datenschutz Anwalt Christian Solmecke erstellt.

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    • Letzte Änderung: 30.09.2021
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    Unsere Partnerstädte Partnerstädte Harnes (Frankreich) Bildrechte Strawczyn (Polen) Stadt Stein Partnerschaftliche Beziehungen Oberndorf am Neckar Markt Falkenstein (Oberpfalz) Falkenstein (Pfalz) Portraits Harnes (Frankreich) Die Stadt Harnes liegt mit ihren 15.000 Einwohnern im Department Nord-Pas-de-Calais im Norden Frankreichs und damit im Herzen des europäischen Binnenmarktes, ca. 200 km von Paris entfernt. Neben einem Industrie- und Textilgebiet, sowie zahlreichen Kleingewerben und Handelseinrichtungen ist die Region eng mit dem Bergbau verbunden. Die Partnerschaft zwischen unseren Städten begann am 23. Juni 1966 mit der Unterzeichnung des Abkommens, das von Anfang an eher ein politisches Symbol für ein weltoffenes Ostdeutschland war. Etwas weniger das Zeichen einer brüderlichen Verbundenheit. Was jedoch unvorhersehbar war, war die Tatsache, dass diese Partnerschaft im Laufe der Treffen zu einer echten Freundschaft wurde. Trotz der bestehenden politischen Barrieren sind echte Freundschaften entstanden. Nicht nur zwischen den Bürgermeistern und Mandatsträgern jeder Stadt, sondern auch zwischen vielen Bürgern von Harnes und Falkenstein. Darunter u.a. die deutschen Familien, Günter Pfau, Christa Engelhardt und Stefan Mäder und die französischen Familien, René Debarge und Michel Vins - dem früheren Leiter des Freundschaftskomitees. Nach 1990 wurde die Beziehung durch einen jährlichen Schüler- und Jugendaustausch vertieft, bei dem die Kinder jeweils in Gastfamilien untergebracht wurden. Bis heute gibt es einen regelmäßigen freundschaftlichen Austausch zwischen beiden Städten und den Vereinen. In Harnes werden die Treffen heute durch das „Comite Dˋamitie Harnes-Falkenstein“ organisiert. Kontakt: Harnes (Frankreich) 35 rue des Fusillés, F-62440 Ville de Harnes Tél : 03 21 79 42 79 E-Mail: contact-mairie(at)ville-harnes.fr Webseite: www.ville-harnes.fr Strawczyn (Polen) Der Ortsteil Oberlauterbach hat durch freundschaftliche Kontakte im Rahmen der Europäischen Union den Grundstein für die Partnerschaft mit Strawczyn im Kreis Kielce in Polen gelegt. Seit dem Jahr 1998 bestehen freundschaftliche Beziehungen zu der Gemeinde. Ein großes Projekt im Rahmen dieser Partnerschaft war der Aufbau einer neuen Schule in Strawczyn, die durch die Partnerschaft mit Oberlauterbach und später Falkenstein möglich wurde. Seit dem bestehen der freundschaftlichen Beziehung wurden in vielen Gesprächen und regelmäßigen Treffen die freundschaftlichen Kontakte vertieft. Es finden regelmäßige gegenseitige Besuche zwischen der Falkensteiner Oberschule und dem Partnergymnasium in Strawczyn statt. Kontakt: Gminy Strawczyn ul. Zeromskiego 16, 26-067 Strawczyn Tel.: +48 41 30 38 002 E-Mail: sekretariat(at)strawczyn.pl Webseite: www.strawczyn.pl Stadt Stein Die Stadt Stein mit ca. 14.000 Einwohnern ist nur unwesentlich größer als Falkenstein und liegt südwestlich von Nürnberg im Freistaat Bayern. Am 9. November 1990 wurde die zweite Städtepartnerschaft der Stadt Falkenstein besiegelt. Diese Städteverbindung mit Stein ist innerdeutsch. Unterzeichnet wurde die Urkunde von den damaligen Bürgermeistern Arndt Rauchalles und Werner Biewald genau am ersten Jahrestag der innerdeutschen Grenzöffnung in Falkenstein. Seit dem besteht eine enge Verbindung zwischen den Bürgern, den Vereinen und den Stadtverwaltungen beider Städte. Kontakt: Stadt Stein Hauptstraße 56, 90547 Stein Tel.: +49 911 6801 0 E-Mail: info(at)stadt-stein.de Webseite: www.stadt-stein.de Oberndorf am Neckar Nordöstlich von Freiburg, im besonders reizvollen Teil des oberen Neckartals, zwischen Schwarzwald und Schwäbischer Alb liegt Oberndorf a. N. im Herzen von Baden-Württemberg. Mit der Stadt Oberndorf unterhält unsere Stadt bereits seit dem Jahre 1990 freundschaftliche Beziehungen. Besondere Unterstützung erhielt unsere Stadt zu Beginn der 90-er Jahre, als uns Verwaltungsfachleute aus Oberndorf beim Aufbau unserer Verwaltung unterstützten. Kontakt: Stadt Oberndorf am Neckar Klosterstraße 3, 78727 Oberndorf a. N. Tel.: 07423 77 0 E-Mail: stadt(at)oberndorf.de Webseite: www.oberndorf.de Markt Falkenstein (Oberpfalz) Falkenstein ist ein aktiver und attraktiver Ort im Bayerischen Vorwald, sozusagen das "Tor zum Bayerischen Wald". Seit 1961 staatlich anerkannter Luftkurort und seit dem frühen Mittelalter bereits Markt ist das "Kleinzentrum Falkenstein" eine wichtige Versorgungszentrale für die umliegenden Gemeinden. Partnerschaftliche Beziehungen bestehen zwischen Falkenstein im Vogtland und Markt Falkenstein seit dem Jahre 1990. Kontakt: Markt Falkenstein Marktplatz 1, 93167 Falkenstein Tel.: 09462 9422 0 E-Mail: poststelle(at)markt-falkenstein.de Webseite: www.markt-falkenstein.eu Falkenstein (Pfalz) Falkenstein ist eine Ortsgemeinde im Donnersbergkreis in Rheinland-Pfalz. Sie hat 315 Einwohner, eine Fläche von 7,48 km² und gehört zur Verbandsgemeinde Winnweiler. Die erste urkundliche Erwähnung erfolgte 891. Die Burgruine Falkenstein befindet sich oberhalb des Ortes. Sie wurde ab 1979 teilweise restauriert. Dort befindet sich auch die Freilichtbühne mit angrenzender Burgstubb. Freundschaftliche Beziehungen mit Falkenstein entstanden durch die Kontakte mit Markt Falkenstein in der Oberpfalz. Seitdem finden regelmäßge Treffen der Bürgermeister, Vertretern der Städte und der Vereine statt. Kontakt: Ortsgemeinde Falkenstein Hauptstraße 16, 67808 Falkenstein Tel. 06302 4689 E-Mail: volkerdemmerle(at)aol.com Webseite: www.falkenstein-pfalz.de

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    Die Stadt- und Ortsteile von Falkenstein/Vogtland Dorfstadt Oberlauterbach Schönau Trieb Stadtteil Dorfstadt Dorfstadt geht mit großer Sicherheit aus der Erbteilung des Jahres 1469 hervor. 1535 wird das zu Falkenstein gehörende „Vorwerk Dorfstadt“ erstmals bezeugt und 1591 zum „Rittergut Dorfstadt“ erhoben. Damit erhält Dorfstadt seine Selbstständigkeit und wird vor der Lehenskammer anerkannt. Unzählige Erbteilungen und Erbvergleiche ziehen sich bis 1710 durch die Geschichte des Rittergutes. Schließlich bleibt das Gut im Besitz einer einzigen Linie derer von Trützschler, deren Ursprung in den erwähnten Erbteilungen von 1710 zu suchen ist. Im weiteren Verlauf entwickelte sich Dorfstadt zu einem leistungsfähigen Rittergut. Dieser Besitz zog sich bis ins 20. Jahrhundert. Park BG-Klinik Dorfstädter Teiche 1904 wurde in Dorfstadt eine Schule gebaut. Der Stadtteil Dorfstadt wurde im Jahre 1950 im Rahmen einer Eingemeindung Stadtteil der Stadt Falkenstein. Heute leben in Dorfstadt auf einer Fläche von etwa 6 km² ca. 1000 Einwohner. Der Stadtteil liegt, durch die Eisenbahnlinie von der übrigen Stadt abgegrenzt, in Nord/West-Lage von der Stadt Falkenstein und wird im wesentlichen durch die Reumtengrüner Straße und die Dorfstädter Straße, die auch die Verbindung zur Stadt Falkenstein bildet, erschlossen. Dorfstadt ist ein typisches Straßendorf, welches durch die Bahnlinie deutlich von der Stadt Falkenstein getrennt ist und städtebaulich einen in sich geschlossenen Stadtbereich bildet. In Dorfstadt steht die Berufsgenossenschaftliche Klinik für Berufskrankheiten; früher ein Regierungssanatorium. Mit dem Neubau der Klinik ist es gelungen, einen neuen Wirtschaftszweig zu etablieren. Die Berufsgenossenschaftliche Klinik gehört zu den größten Arbeitgebern in der Stadt Falkenstein. Derzeit zählt Dorfstadt 7 Handwerksbetriebe und 3 Stickereien. Außerdem gibt es zwei Vereine (FC 08 Dorfstadt und Kaninchen- und Geflügelzüchterverein). Im Jahre 2000 wurde für den FC 08 Dorfstadt ein neues Vereinsheim mit eingegliederter Gaststätte gebaut. Ein jährlicher Höhepunkt in Dorfstadt ist die Kirmes. Sie findet alljährlich im September auf dem Sportplatzgelände statt. Die Dorfstädter Schule wurde bis 1994 mit zehn Klassen geführt. Seitdem ist diese Schule eine Grundschule. Ortsteil Oberlauterbach Oberlauterbach, bestehend aus den Dörfern Oberlauterbach und Unterlauterbach, liegt am Lauterbach in einem Nebental des Triebtales auf 420 bis 470 m NN Ortslage. Die Gegend um Unterlauterbach ist besonders anziehend wegen ihrer attraktiven Teiche und Feuchtbiotope. Die erste urkundliche Erwähnung geht auf das Jahr 1421 zurück. Ausgangspunkt der bäuerlichen Entwicklung war in jedem Ortsteil das Rittergut. Als 1469 die 5 Trützlersöhne, deren Geschlecht seit Beginn des 15. Jahrhunderts die Herrschaft Falkenstein übernommen hatte, das Erbe teilten, entstand das Schloss Oberlauterbach. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts entstand eine Vielzahl von Wohnhäusern mit Stickereianbauten. Heute leben hier über 600 Einwohner. Oberlauterbach ist eine dörfliche Mischform mit bäuerlichen Hofanlagen und ehemaligen kleinen Stickereibetrieben. Herrenhaus Die Strukturveränderungen nach 1989 wirkten sich zunächst negativ auf die Entwicklung des Dorfes aus. 1991 leitete die damalige Gemeinde Oberlauterbach weitere Schritte zur Dorfentwicklung ein. Oberlauterbach wurde 1994 zum Programmdorf. Große Erfolge hat Oberlauterbach beim Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden – unser Dorf hat Zukunft“. Mehrfach konnte Oberlauterbach Plätze belegen. So wurden in den Jahren 1994 und 1998 jeweils erste Plätze auf Kreisebene, 1999 ein 3. Platz im Regierungsbezirk Chemnitz und im selben Jahr ein ausgezeichneter 3. Platz im Sächsischen Landeswettbewerb errungen. Ein großes Vorhaben wurde mit dem Wiederaufbau des Rittergutes „Adlershof“ begonnen. Zwischenzeitlich wurde das Herrenhaus vollständig saniert und ist Sitz des Natur- und Umweltzentrums des Vogtlandkreises . Mit der Errichtung des „Ländlichen Entwicklungszentrums Vogtland“ und der „Naturherberge“ werden 2006 weitere Teile des Rittergutes einer neuen Nutzung zugeführt. Am 01.01.1999 wurde Oberlauterbach im Rahmen der freiwilligen Eingliederung ein Ortsteil der Stadt Falkenstein. Seit dem Jahr 2000 bestehen freundschaftliche Beziehungen zu der Gemeinde Strawczyn (Landkreis Kielce) in Polen. Ein wichtiger Bestandteil im Leben des Ortsteils ist das Vereinsleben. Der Tauch- und Natursportverein, der Förderverein Natur- und Umweltzentrum Vogtland e. V., der Feuerwehrverein, der Kegelverein, der Gemischte Chor sowie der Umgebindehausverein und die Jagdgenossenschaft beteiligen sich aktiv an der Ausgestaltung der Feste. Gutshoffest, Parkfest und Operettennachmittage laden alljährlich nach Oberlauterbach ein. Ortsteil Schönau Schönau, 250 Einwohner, 7 km westlich von Falkenstein, befindet sich im Bergen-Lauterbacher Granitbecken. Schönau wurde 1418 erstmals urkundlich erwähnt. Die Landwirtschaft war lange Zeit Haupterwerbszweig, 1529 sind 9 Güter erwähnt, 1938 34 landwirtschaftliche Betriebe ab 0,5 ha. Auch heute wird das Bild vom 1976 gegründeten und 1990 in Privathand (GbR) überführten „Milchgut Triebtal“ geprägt. Die reichen Vorkommen an Granit und Sand wurden viele Jahre erwerbsmäßig genutzt. Als ältestes Gebäude wird 1488 bis 1620 ein Hammergut erwähnt, 1591 erstmals eine Mühle, „angetrieben durch das Wasser der Trieb“, heute Wohnhaus. Bildrechte Bad Schönau Bildrechte Bad Schönau Der Ort liegt in der wunderschönen Talaue des Baches Trieb, der sich vom Ortsausgang Trieb bis zur „Schönauer Mühle“ naturbelassen, von Erlen umsäumt, in vielen Windungen dahinschlängelt. Ein Idyll ist das Gelände des ehemaligen, von Karl Singer 1930 errichteten Naturbades, das durch Rückbau zu einer naturbelassenen Teichlandschaft wieder nutzbar werden soll. Der 1969 entstandene Rundbau ist bereits saniert. 1738 gilt Schönau als „bloss“-Dorf eingeteilt in Ober- und Unterschönau, rechts und links der Trieb, verbunden durch eine Brücke. 1791 ist die früheste Erwähnung des Schönauer Ortsteiles Siebenhitz, der 1862 nach Schönau eingemeindet wurde. 1839 wählten die Besitzenden im Zuge der Landgemeindeordnung ihren ersten Gemeindevorsteher, Johann Gottlob Rudert, dessen Gut (um 1750) noch heute, zwar umgebaut, als Wohnhaus existiert. 1894 kam durch August Schwabe und Otto Wappler die Stickereiindustrie nach Schönau. Es entstanden um die Jahrhundertwende 12 rote Rohbauhäuser und Anbauten für die Stickerei. 1944 gab es lt. Aufzeichnungen 46 Sticker incl. Fädler und 22 Stickmaschinenbesitzer. Noch einmal zurück ins Jahr 1758, in dem eine kleine „Schenke“ links der Trieb erwähnt wird, offensichtlich die Vorgängerin des Schönauer Gasthofes. Aus dem 16. Jahrhundert stammen die 2 Steinkreuze, die sich im Garten Treuener Straße 29 befinden und als Bodendenkmale registriert sind. Einen bitteren Einschnitt gab es 1950 in die politische Selbstständigkeit von Schönau durch die Eingemeindung nach Trieb. Am 01.01.1999 erlangt Schönau mit der Eingemeindung in die Stadt Falkenstein seine politische Selbstständigkeit als Ortsteil von Falkenstein zurück. Im Jahr 2002 wird Schönau Förderdorf. Im Gelände des ehem. Bades beginnen die Umbaumaßnahmen. Der Pavillon wird saniert und in der Dorfmitte entstehen ein neues Feuerwehrgerätehaus mit Räumen für den Ortschaftsrat und ein neuer Dorfplatz. Schönau in reizvoller Landschaft mit den gegebenen gastronomischen Möglichkeiten, den Wander- und Sportmöglichkeiten (Reiterhof) bietet reichlich Gelegenheit zur Naherholung. Autor: Joachim Schneider Quelle: Ortschronik Trieb-Schönau Webseite des Heimatvereins Trieb-Schönau e.V. Ortsteil Trieb Trieb, 580 Einwohner, seit dem 1. Januar 1999 Ortsteil der Stadt Falkenstein, liegt 6 km westlich von Falkenstein an der B 169, inmitten des durchschnittlich 430 m hohen Bergen-Lauterbacher Granitbeckens im wunderschönen Triebtal. Stillgelegte Sandgruben und ehemalige Steinbrüche legen Zeugnis ab, dass hier einst das Steinmetzhandwerk zu Hause war. Haupterwerbszweig aber war von jeher die Landwirtschaft. Einst als Waldhufendorf gegründet, wurde Trieb am 13. März 1414 erstmals urkundlich erwähnt und gehörte zu Amt und Herrschaft Plauen. 1464 wurde eine Mahl- und Schneidemühle erwähnt, deren Gebäude heute das älteste Gebäude im Ort ist. Der Mühlengeschichte wird durch ein nachgebildetes Mühlrad auf dem im Jahr 2001 rekonstruierten Dorfplatz Rechnung getragen. Bildrechte Seit 1529 bis heute bilden die Dörfer Bergen, Trieb und Schönau ein selbstständiges evangelisches Kirchspiel. Der Kirchsteig diente als Fußweg zu Kirche und Friedhof in Bergen. Aufgrund der 1838 erlassenen Landgemeindeordnung konnten die besitzenden Bauern 1839 Gottlob Friedrich Dunger zu ihrem ersten Gemeindevorsteher wählen. Der Griebenherd am Kriegerdenkmal erinnert an die „Pechsiederei“. Im 18. Jahrhundert hielt die Weberei als Nebenerwerb Einzug und 1882 die Stickereiindustrie, die noch heute an den roten Ziegelrohbauten erkennbar ist. Die Schule wurde von Kindern aus Trieb und Schönau besucht. Heute besuchen sie größtenteils die Schulen der Stadt Falkenstein. Seit 1959 existiert im Ort ein Kindergarten, seit 2001 wird er „Spatzennest“ genannt. Die Landwirtschaft blieb über Jahrhunderte hinweg Haupterwerbszweig. Ein 1976 in Betrieb genommener 1200er Milchviehstall der „LPG Tierproduktion“ wird seit 1990 als „Milchgut Triebtal“ von einer GbR erfolgreich weitergeführt. Nach 1989 entstanden weitere Landwirtschaftsbetriebe und eine Reihe neuer Handwerksbetriebe fast aller Gewerke. Auch die Stickereiindustrie fasste, wenn auch zögerlich, wieder Fuß. Im geschaffenen Gewerbegebiet, in dem es noch freie Flächen gibt, siedelten sich ein Autohaus und die Firma Bauerhin Elektrowärme GmbH an, wodurch über 150 neue Arbeitsplätze entstanden. Im Jahr 2002 wird Trieb Förderdorf. 2005 entsteht im Ortszentrum das Jugend- und Seniorenzentrum. Der Sportplatz wird saniert. Viele Bürger von Trieb sind in Vereinen tätig. Während Feuerwehr und Feuerwehrverein ihr Domizil im 1992 errichteten Feuerwehrgerätehaus haben, der TSV 1886 das Sportheim bewirtschaftet, richtete der Heimatverein Trieb-Schönau in der ehemaligen Schule die „Vogtländische Dorfstube“ ein und verfügt über einen aktiven Chor, den „Gemischten Chor Triebtal“. Die Jugendlichen treffen sich im Jugendklub. Die landwirtschaftliche Schönheit des Triebtals bietet viele Möglichkeiten der Erholung und Entspannung. Autor: Joachim Schneider Quelle: Ortschronik Trieb-Schönau Webseite des Ortsteils Trieb Heimatverein Trieb-Schönau e.V. Gegründet: 03.06.1993, 52 Mitglieder Webseite: www.heimatverein-trieb-schoenau.de Vorsitzender: Joachim Schneider, Trieb (Tel. 037463/88391) Stellvertreterin Verein: Martina Riedel, Schönau Tel.037463/88239 Stellvertreterin Chor: Erika Lippold, Trieb (Tel. 037463/88726) Interessengruppen: Gemischter Chor Triebtal 30 Sängerinnen und Sänger Übungsstunden montags 19.30 Uhr in der ehemaligen Schule Trieb. Chorleiter: Andreas Schmidt Interessenten sind herzlich willkommen! Vogtländische Dorfstuben Trieb-Schönau in der ehemaligen „Schule zu Trieb und Schönau“ Schulstraße 1, Tel. 037463/88391 Mundartsprecher Interessenten sind herzlich willkommen! Kinder-Nachwuchssprecher „Trieber Sperken“ montags 16.30 Uhr in der ehemaligen Schule Trieb Vorheriger Anruf genügt: Tel. 037463/88391 Eisenbahnfans Zusammenkünfte in der ehemaligen Schule Trieb nach Vereinbarung Tel. 037463/88391 Bastelzirkel (vereinsoffen) Zusammenkünfte jeden 3. Dienstag in der ehemaligen Schule Zirkelleiterin: Silvia Hegner, Trieb Tel. 037463/83983 Bisher gefertigte Exponate können in den Dorfstuben besichtigt werden! Kurzchronik der Ortsteile Trieb und Schönau Die urkundliche Ersterwähnung beider Orte erfolgte relativ spät, Trieb 1414 und Schönau 1418, zugehörig zur Herrschaft Plauen. Die Bauern waren unterschiedlichen Lehnsherren zins- und fronpflichtig. Während die Trieber links der Trieb den Herren Rabe zu Mechelgrün unterstellt waren, die rechts der Trieb zur Herrschaft derer von Trützschler in Falkenstein gehörten, fronten die Schönauer nach Thoßfell. Der erste Hinweis auf ein Gebäude erfolgte 1464 mit der Erwähnung der oberen Mühle zu Trieb, deren Gebäude, zwar mehrfach umgebaut, heute noch existiert. Die 1613 errichtete „Untere Mühle" brannte 1896 ab. Beide Mühlen wurden per Wasserkraft betrieben. Die erforderlichen Mühlgräben sind zum Teil noch erhalten. In Schönau wird 1488 ein „Hammergut" erstmals urkundlich erwähnt. Der Ortskern von Schönau ist noch erhalten, so das ehemalige Rudert´sche Gut ( 1740 ), das Bauerngut Thümmler mit einem denkmalgeschützten Schiefergiebel, die Steinbogenbrücke der ehemaligen alten Handelsstraße von Auerbach nach Plauen und die ehemalige Schönauer Schule, heute Wohnhaus. Seit 1529 bilden Trieb und Schönau zusammen mit Bergen ein selbständiges evangelisches Kirchspiel, woran noch heute der „Kirchsteig" erinnert, ein Weg von Schönau nach Bergen. 1630 kam es zu einem 36-jährigen Streit der beiden Orte mit dem Amt Plauen um das Fischrecht in der Trieb. Auch der 30-jährige Krieg ging nicht spurlos vorbei. Allein die Pest 1633 forderte 56 Menschenleben. 1862 schloß sich der Ort Siebenhitz bei Schönau, bislang zugehörig zu Zobes, mit Schönau zusammen, während der Ortsteil Wichen 1904 nach Altmannsgrün ausgegliedert wurde. 1881 errichteten Trieb und Schönau eine gemeinsame Schule, die bis 1992 ihren Dienst versah. 1882 hielt die Stickereiindustrie in beiden Orten Einzug. Bereits 1912 wurde an 122 Stickmaschinen gearbeitet. Die Bevölkerungszahl stieg sprunghaft auf über 1.000 Einwohner an. Der 1. Weltkrieg riß dann aber tiefe Wunden. So verloren in beiden Kriegen 116 Männer von Trieb und Schönau ihr Leben. Der Wiederaufbau kam nach 1945 nur schwer in Gang. Die Schaffung solcher Einrichtungen, wie Verkaufsstellen, Schwesternstation, Kindergarten, Schulhort, Arztpraxis, Trinkwasserversorgung, Ausbau des örtlichen Straßennetzes, Freizeiteinrichtungen wie das Naturbad Schönau u.v.m. trugen zur Normalisierung des Lebens bei. 1950 verlor Schönau per Gesetz seine Eigenständigkeit und wurde nach Trieb eingemeindet. Nach der Einheit Deutschlands siedelten sich im neu geschaffenen Gewerbegebiet moderne Firmen an, entstanden neue Handwerksbetriebe, ein Wohngebiet, Eigenheime, Feuerwehrgerätehaus u.a.m. Aus der 1974 geschaffenen 1200er Milchviehanlage wurde 1990 eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Am 1.1.1999 verlieren Trieb und Schönau infolge der Gemeindegebietsreform per Gesetz ihre politische Selbständigkeit und werden als eigenständige Ortsteile in die Stadt Falkenstein eingemeindet. Vogtländische Dorfstuben Kennen Sie die „Vogtländischen Dorfstuben“ in Trieb? Nein? Na, dann laden Sie die Heimatfreunde des Heimatvereins Trieb-Schönau e.V. ganz herzlich dorthin ein! Geöffnet haben wir von September bis Mai jeden letzten Sonntag im Monat von 14.00 – 17.00 Uhr oder auf Voranmeldung unter 037463/88391 ganzjährig zu dem vereinbarten Termin. Beachten Sie den aktuellen Veranstaltungskalender unter : www.heimatverein-trieb-schoenau.de am Ende der Homepage des Heimatvereins. Die „Vogtländischen Dorfstuben“ sind eine Einrichtung, die Geschichtliches bewahren, bei älteren Bürgern Erinnerungen wecken und junge Menschen oft in Staunen versetzen. Sie wollen nicht nur Museum sein, sondern Stätte der Kommunikation, sollen Entspannung und Erholung bieten. Schauen Sie doch einfach mal vorbei! Sie sind übrigens ganz leicht zu finden! Über die B169 kommend, biegen Sie am Abzweig „Schönau“ in den Ort ab und sind nach 800 m bereits am Ziel. Oder Sie kommen von der A 72, Ausfahrt Treuen, über Altmannsgrün und Schönau zu uns nach Trieb. Die „Vogtländischen Dorfstuben“ befinden sich seit 1995 in der ehemaligen, 1881 erbauten „Schule zu Trieb und Schönau“. Sie sind ein Museum zum Anfassen, wo nicht alles unter Glas oder hinter Absperrungen versteckt ist. Und was sich da alles ansammelte! Gleich am Hauseingang werden wir mit den Ersterwähnungsurkunden von Trieb(1414) und Schönau (1418) bekannt gemacht. Gehen wir zunächst in das erste Zimmer rechts. Dort empfangen uns Vitrinen mit bestem Porzellan, ein zweiaufsätziger eisener Ofen mit einer Trockenstange zum Wäschetrocknen darüber, Vogtlandmöbel, Wandbord, Sofa ,Bett und Nachtgeschirr, Trachtenpuppe und alte Grammophone, manchmal mit der Stimme von Anton Günther. Spenden und Leihgaben haben unsere Sammlung immer mehr bereichert. Im Jahre 2006 hat sich die ursprüngliche Zahl von 3 Ausstellungsräumen verdoppelt. Dank der Unterstützung der Stadt Falkenstein, der Bürgerstiftung Dresden, der Deutschen Bank, vieler Sponsoren. Spender, Leihgeber, Helfer und unserer Vereinsmitglieder konnten wir das Projekt „Erweiterung und Neugestaltung der Vogtländischen Dorfstuben“ in die Tat umsetzen. So verfügen wir jetzt über 6 Ausstellungsräume und einen Probenraum für den Gemischten Chor Triebtal, der auch gleichzeitig unserem Bastelzirkel als Arbeitsraum dient. Wir sind jetzt fast in der gesamten Schule präsent. So präsentiert sich jetzt die ursprüngliche Dorfstube nur noch als Wohnbereich, während die dort ehemals untergebrachte „Schuhmacherecke“ in einen anderen Raum, den Raum „Handwerk und Gewerbe“ umgezogen ist. Der Vogtländer spricht nicht vom Schuhmacher, sondern liebevoll vom „Schuster“. In dem neuen Raum wurde aus der „Schusterecke“ eine vollwertige „Dorfschusterei“ mit Werkzeug aus 3 Generationen Schuhmacherei gesammelt und aufbewahrt. Mehrere Maschinen komplettieren die Werkstatt. In Handarbeit gefertigte Stiefel und Schuhe aus den 20er und 30er Jahren gehören mit zur sehenswerten Sammlung. Hier sehen Sie einen Ausschnitt aus der Dorfschusterei. Gleich gegenüber der Schusterei ertönt das „Kalitsche-Kaletsche“ eines echten vogtländischen Handwebers in seiner blauen Schürze, der trotz seiner 86 Jahre auf einem fast 200 Jahre alten hölzernen Handwebstuhl die Kunst des Handwebens vorführt, eines in unseren beiden Orten im vorigen Jahrhundert weit verbreiteten Nebenerwerbszweiges, was auch auf die von uns ausgestellten Exponate der Stickereiindustrie zutrifft. Im gleichen Raum hat die Landwirtschaft, der Haupterwerbszweig, ihren Platz gefunden. Butterfässer, eine 200 Jahre alte Quarkpresse, Dreschflegel, Schnittersense u.v.m. gestatten einen Blick zurück in vorige Jahrhunderte. Doch die Landwirtschaft bot nicht für alle im Ort Arbeit und Brot. Einige verdienten sich ihren Lebensunterhalt als Steinmetz in einem der Granitbrüche in Trieb und Schönau. Mit Meisel und Schlegel, in unserer Ausstellung aufbewahrt, haben sie den harten Stein behauen. Von Interesse sind die Utensilien des Friseurhandwerks früherer Jahre, angefangen bei einer Barbierschale aus Anfang des 19. Jahrhunderts bis zu Trockenhaube der 20er Jahre des 20. Jahrhunderts. Eine aus Menschenhaar gefertigte Halskette ist beachtenswert. Gleich im Nachbarzimmer, das immer wieder begeisterte Eisenbahnfans aus nah und fern anlockt, ist die Geschichte der ehemaligen „Voigtländischen Staatseisenbahn“, speziell der Strecke Herlasgrün-Oelsnitz mittels überlieferter Texte, historischer Dokumente, Fotos usw. dargestellt. Bahnwärterhäuser, Brücken und die Beziehung der Orte Trieb und Schönau zur „Voigtländischen Staatseisenbahn wecken das Interesse. Wovon Jung und Alt, Fans, Frauen und Kinder immer wieder begeistert sind, ist der rege Zugverkehr auf einer 10qm großen Modelleisenbahnanlage der Spurweiten HO und H0m. Gleich daneben die Winterlandschaft mit der Märklineisenbahn aus dem Jahre 1934 Spurweite. Aufmerksamkeit lenkt auch das Modul des Postens 12a der ehemaligen Strecken Herlasgrün-Oelsnitz und Falkenstein–Plauen unterer Bahnhof auf sich. Kilometersteine von 1874, Signaleinrichtungen, Uniformteile usw. vervollständigen die Ausstellung. Was war das? Erschrocken reißt es die Köpfe der Besucher herum, wenn jemand die Glocken des früheren Läutewerkes des Bergener Bahnhofs anschlägt, die 1874 in Morgenröthe-Rautenkranz gegossen worden sind. In deren Ton und Dampf der Modelllokomotiven der Spur H0 schwingt Eisenbahnromantik mit. Eine halbe Etage höher befindet sich der Raum mit der Darstellung der Geschichte der im Jahre 2006 125 Jahre alt gewordenen ehemaligen Schule zu Trieb und Schönau. Im gleichen Raum erfahren wir Wissenswertes über die Geschichte ehemaliger Trieber und Schönauer Vereine. Ein besonderes Juwel ist eine um 1900 handgestickte Vereinsfahne mit zugehörigen Schärpen des damaligen „Königlich Sächsischen Militärvereins Trieb“. Über die Ortsgeschichte erfahren wir im Hausflur einiges, u.a. auch über das ehemalige Naturbad Schönau. Im oberen Stockwerk hat „Uromas Wäsche“ ihren Platz gefunden. Die Ausstellung zeigt den Verlauf eines Waschtages vom „Wasser bis zum Bügeleisen“. Sie finden dort alles von Uromas Deckelhose über Wandbehänge, Wannen, Waschmaschinen, Waschbär, Bleichplatz, Mangeln, Nähmaschinen bis zur Bügeleisensammlung. Ein ganzer Raum voller Wäsche! Aus dem Zimmer nebenan ertönt das Läuten eines Andreaskreuzes! Kommt da ein Zug? Ja in dem Zimmer ist reger Eisenbahnverkehr Der Spuren N, TT und einer LGB. Auf einer ca. 2,5 qm großen TT-Anlage ist der Bahnhof Bergen, Jahr 1927, im Modell dargestellt. Zusammen mit einer auf der unteren Etage der Anlage dargestellten Hauptbahn herrscht hier reger Zugverkehr, genau auch wie auf den anderen 3 Spielzeugeisenbahnen, 2 davon in Selbstbedienung. Der Fahrdienstleiter des Bahnhofs Bergen muss höllisch aufpassen, denn auf dem Fußboden kreuzt gerade eine dampfende Gartenbahn das Terrain. Ein Modul in H0 stellt den ehemaligen Bahnübergang auf der B169 Zwischen Trieb und Falkenstein dar. Für die Mädchen gibt es Puppen zu sehen. Auch eine ständige Ausstellung von Aquarellen, Pastellen und Ölgemälden gibt es in den Dorfstuben zu besichtigen. Die Motive stammen aus unseren beiden Dörfern, der Eisenbahn und der Umgebung und haben historischen Bezug. Die Arbeiten sind autodidaktisch in Heimatverbundenheit und Liebe zur Natur in realistischer Art entstanden. Vieles was festgehalten ist, existiert schon nicht mehr. Neben den Ausstellungsräumen gibt es auch eine Hutzenstube, die als Treffpunkt und Begegnungsstätte zum Verweilen bei einer Tasse Kaffee mit hausgebackenem Kuchen einlädt. Falls Ihnen unser Angebot in den Dorfstuben, das nur einen kleinen Einblick vermitteln konnte, nicht genügt, dann laden im Ort Griebenherd, Steinkreuze oder Steinbogenbrücke zur Besichtigung ein. Der Heimatverein Trieb-Schönau e.V. ist überzeugt, dass Sie Ihren Weg zu uns nicht bereuen werden. Also dann: Bis Bald! Nicht vergessen! Wir haben immer von September bis Mai am letzten Sonntag im Monat von 14.00 – 17.00 Uhr für Sie geöffnet. Über besondere Angebote informieren Sie sich bitte auf der vereinseigenen Homepage ! Chor Am 16.09.1992 wurde der Chor als „Frauenchor Trieb-Schönau“ gegründet. Anfang 1995 kamen einige Männer dazu und seitdem tritt der Chor als „Gemischter Chor Triebtal“ auf. Zu bestimmten Anlässen, wie z.B. Frühlingsfesten, Dorffesten, Kirmes, Heimatnachmittagen, Chorkonzerten oder Weihnachtsfeiern wird der Chor immer wieder gern gehört. Wir singen sowohl a capella als auch mit Akkordeonbegleitung durch Gerhard Erler. Der Chor wird geleitet von Chorleiter Andreas Schmidt. Wir würden es begrüßen, wenn sangesfreudige Frauen, Männer und Jugendliche zu uns finden würden. Chorproben, wie schon erwähnt, immer montags von 19.30 - 21.00 Uhr in der ehemaligen Schule Trieb. Wir warten auf Sie! Freiwillige Feuerwehr Trieb zur Webseite

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    • Letzte Änderung: 03.03.2021
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    Die Geschichte der Stadt Falkenstein/Vogtland Falkenstein im Vogtland - eine Kleinstadt mit großstädtischem Flair. Eine Stadt inmitten von ausgedehnten Waldungen: gesund, attraktiv und besuchenswert. Aber auch eine Stadt mit wechselhafter Geschichte, nicht immer glücklich verlaufen, oft mit großen Wunden versehen, aber - oder deshalb - sich immer treu geblieben. 1362 erstmalig urkundlich genannt, gehört Falkenstein nicht gerade zu den ältesten Gemeinwesen im Vogtland, dafür zu den geschichtsträchtigsten. Von jeher offene Gemeinde, ohne Stadtmauer, war der Ort vielen Kriegswirren ausgesetzt, abgebrannt - wieder neu und immer schöner aufgebaut. 1448 erlangt Falkenstein Stadtrechte. "Freie Bergstadt" wird sie genannt, die einzige im Vogtland. Blieb der Bergbau in Falkenstein auch immer nur ein Nebengewerbe, denn Haupterwerbszweige waren die Landwirtschaft und die Viehzucht; zählten die herrschaftlichen Schäfereien zu manchen Zeiten bis zu 4000 Schafe, zeugt doch heute noch das Wappen unserer Stadt von bergbaulicher Vergangenheit: Hammer und Bergeisen gekreuzt im Schilde und als dessen Träger der Bergengel. Nach und nach wurde Falkenstein größer, Tagelöhner und Handwerker siedelten sich an. Der Wald wurde zum Kapital - Holz wurde benötigt für die im Bau befindlichen Großstädte im Niederland: Leipzig, Halle und andere; Floßgräben verbanden die Gewässer um Falkenstein mit den Flüssen, die zu den Großstädten führten. Geflößtes Holz war der Reichtum des Vogtlandes. Nach dem Dreißigjährigen Krieg , den man auch den Großen Krieg nannte, unter dem das Städtchen genauso Leid erfahren hatte wie andere vogtländische Gemeinwesen, fast völlig dem Erdboden gleichgemacht - lagen doch im Jahre 1664 von 54 Häusern noch 24 "öd und wüst" da, begann man den Ort wieder einmal neu aufzubauen. Ab hier hat Falkenstein wieder einen lebhaften Zuzug zu verzeichnen. Dies steht wahrscheinlich im Zusammenhag mit der aufkommenden Baumwollweberei im Vogtland. Aus dem Bergstädtlein entwickelte sich eine Textilarbeiterstadt. 1721 wird die Falkensteiner Weberinnung gegründet. Diese Innung wurde im Laufe der Jahre zu der stärksten ihrer Art im Vogtland. Der Erfindergeist der Falkensteiner Weber war großartig: 1764 erfanden Falkensteiner Weber eine Webmaschine, auf der die gezogenen und geblümten Musseline besser und vor allem für größeren Bedarf hergestellt werden konnten. 1795 kam dazu eine neue Stuhleinrichtung für gezogenes gestrecktes Kammertuch und 1830 gelang 3 Falkensteiner Webermeistern die Nacherfindung des französischen Jacquardwebstuhles, was den Anstoß für die Gardinenweberei in Falkenstein, ja im gesamten Vogtland bedeutete. Ihren "Ehrennamen" erhielt die Stadt schon 1788: "Wiege des sächsischen Kammertuch". Die Weberei und die ebenfalls aufblühende Stickereiindustrie brachten der Stadt Wohlstand. 1884 wurden schon 5500 Einwohner gezählt. Trauer und Tränen brachte der verheerende Stadtbrand vom 12. August 1859 über Falkenstein . Der gesamte Stadtkern mit allen Hauptgebäuden wurde ein Raub der Flammen, 253 Familien verloren alles Hab und Gut, über 1300 Menschen wurden obdachlos - 2 Menschenleben wurden am Ende dieses Tages beklagt. Aus den Trümmern dieser Brandnacht entstand mit viel Fleiß und Zähigkeit - Eigenschaften, die den "Falkenstaaner" auszeichnen - die neue Stadt. Aus dem verbrannten kleinen Städtchen mit den engen Straßen und Gassen und den niedrigen schindelgedeckten Holzhäuschen wurde eine Stadt, die nach den damaligen neuesten städtebaulichen Gesichtspunkten angelegt wurde. Heute erfreut uns eine Stadt, die gewachsen ist mit dem Wohlstand und dem Fleiß ihrer Bürger. Eine Stadt, die zum Besuchen einlädt und zum Verweilen Anlaß gibt. Gerade, saubere Straßen und attraktive Geschäfte, eine Fußgängerzone, die zum Flanieren wie geschaffen ist, moderne Sportanlagen. Tiergarten, Sport und Kultur - und dazu noch viele historische Sehenswürdigkeiten: Die Kirche "Zum Heiligen Kreuz", 1869 nach den Plänen des Semperschülers Christian Friedrich Arnold fertiggestellt; das Falkensteiner Schloss, ehemaliger Stammsitz der Familie von Trützschler; das älteste Haus der Stadt, das "Alte Spital"; und das Rathaus, ein pompöser Bau mit Jugendstilelementen, Eckturm und Umgang, wohl eines der schönsten Gebäude der Stadt. Springbrunnen und Parkanlagen bieten Erholung inmitten des städtischen Treibens. Unsere Stadt ist lebens- und liebenswert - und allemal einen Besuch wert. Es heißt nicht umsonst von ihr: "Falkenstein - das Vogtland von seiner schönsten Seite". Stadtchronik um 1200 Falkenstein wird gegründet 1362 4. April, Gründung der Falkensteiner Kirche, gleichzeitig die erste urkundliche Erwähnung, 1400 20. Januar, Verpfändung der Vogtei Falkenstein durch den Markgrafen Wilhelm von Meißen an Hans von Troczeler (Trützschler), 1448 Falkenstein bekommt die Rechte einer Stadt zugesprochen (Stadterhebung), 1469 Falkenstein wird Freie Bergstadt, die einzige im Vogtland. 1501 Die Stadt bekommt ihre erste Schule und gleichzeitig den ersten Schulmeister. 1535 Falkenstein baut ein Haus der Armen. Das Hospital, auch „Spittel“ genannt. 1579 Der sogenannte „Kleine Riß“ wird bei der Rißbrücke angelegt. 1598 folgt der „Große Riß“ (Rote Göltzsch). Die beiden Floßgräben sind Teile der Elsterflöße und bringen das Scheitholz mit Muldenwasser zur „Weißen Göltzsch“. 1605 17. Juni, die Stadt kauft ein „Rath- und Schenkhaus“. 1606 30. Juni, die Stadt bekommt das Recht zugesprochen, jährlich Jahrmärkte abzuhalten. 1632 Die Pest, von den Scharen des „Wilden Holk’s“ eingeschleppt, wütet in Falkenstein. 1641 Ein verheerender Brand, ausgelöst durch Kaiserliche Dragoner, vernichtet die Stadt. 1643 Um das Eigenbewußtsein der Falkensteiner Bürger aufzuwerten, beschließt der Rat der Stadt, Falkenstein ein Stadtwappen zu geben: Hammer und Bergeisen im Schild in den Farben Blau/Weiß. 1721 Gründung der Falkensteiner Weberinnung, der stärksten Innung im gesamten Vogtland. 1764 Falkensteiner Weber bauen eine Webmaschine nach, auf der gezogene und geblümte Musseline besser hergestellt werden konnten. 1788 Falkenstein bekommt den Ehrennamen „Wiege des sächsischen Kammertuches“ (Cambray, Kambrik). 1798 In der Falkensteiner Schmelzhütte wird zum letzten Mal Zinn eingeschmolzen. 1830 Dem Webmeister Christian Lipfert gelingt die „Nacherfindung“ des französischen Jacquard- Webstuhles (beteiligt an der Nacherfindung waren noch: August Müller und Christian August Michael). 1844 Der Fabrikant Friedrich Bleyer errichtet die erste Gardinenfabrik in Falkenstein. 1848 Wilhelm Adolph von Trützschler, gewählt vom östlichen und südlichen Teil des Vogtlandes, wird Mitglied der Ersten Deutschen Nationalversammlung in der Paulskirche zu Frankfurt am Main. 1849 14. August, Wilhelm Adolph von Trützschler, Vorkämpfer für die deutsche Republik, wird von einem preußischen Exekutionskommando auf dem Neckarfriedhof in Mannheim standrechtlich erschossen. 1859 12./13. August – Großer Stadtbrand. Vernichtung aller Falkensteiner Hauptgebäude, dazu kommen 140 Wohnhäuser, 32 Scheunen und 97 Wirtschafts- und Stallgebäude. 253 Familien werden um ihr Hab und Gut gebracht, 1326 Menschen obdachlos. 2 Menschen werden beklagt. 1860 Die Sparkasse in Falkenstein wird eröffnet. 1865 1. November, der Falkensteiner Bahnhof wird in Betrieb genommen. 1869 3. Oktober, jetzige Kirche „Zum Heiligen Kreuz“ geweiht. 1879 Grundsteinlegung zur Turnhalle des Turnvereins „TV 1840“. 1886 15. November, das neue Schulhaus (auf dem Gelände des ehemaligen alten Gottesacker) wird festlich eingeweiht (Alte Schule). 1903 19. Oktober, Falkenstein weiht sein neues Rathaus ein. 1911 Sammlungstätigkeit des Museumsvereins mit dem Ziel, ein Museum zu gründen (Willy Rudert). 1912 Falkenstein erreicht höchste Einwohnerzahl in seiner Geschichte: 17812 Einwohner, bedingt durch die Blüte in der Gardinenweberei und Spitzenstickerei, bewohnen die Stadt. 1912 Eröffnung des neuen Empfangsgebäudes auf dem Gelände des Bahnhofes. 1918/19 Der Kapp-Putsch in Deutschland löst auch in Falkenstein eine Gegenbewegung aus: Max Hoelz und seine Rote Garde. 1920 Die Reichswehr beendet die Hoelziade. 1930 18. April, Eröffnung des Falkensteiner Heimatmuseums im ehemaligen Trützschlerischen Schloss. 1945 Falkenstein wird von den Amerikanern belagert und beschossen. Durch den Beschuß verlieren 11 Personen ihr Leben, und 240 Gebäude wurden leicht bis schwer beschädigt. 1950 1. Juli, Dorfstadt wird Stadtteil von Falkenstein. 1952 Beginn der Bauarbeiten für das Falkensteiner Freibad. In Dorfstadt beginnen die Bauarbeiten des Nacht-Sanatoriums für die Wismut-Kumpel. Später wird es Regierungssanatorium. Heute befindet sich hier die Berufsgenossenschaftliche Klinik für Berufskrankheiten. 1953 Der Tierpark Falkenstein wird als „Station junger Naturforscher“ gegründet. 1956 Der „Falgard“-Kindergarten, heute Kita „Knirpsenland“, wird errichtet. 1966 23. Juni, mit der französischen Stadt Harnes schließt die Stadt Falkenstein eine Vereinbarung zur Städtepartnerschaft ab. 1968 Die Falkensteiner Gardinenhersteller werden zum Kombinat VEB Plauener Gardine – Werk „Falgard“ zusammengelegt. 1971-1974 Die Falkensteiner Talsperre wird gebaut. 1989 Herbst, die politische Wende eröffnet der Stadt Falkenstein neue Möglichkeiten der Entwicklung. 1989-1992 Bau des ersten Alten- und Pflegeheims in der Stadt Falkenstein. 1990 Die CDU gewinnt die ersten freien Wahlen in Falkenstein. Arndt Rauchalles (CDU) wird Bürgermeister in Falkenstein. Mit der Stadt Stein (bei Nürnberg) wird eine Städtepartnerschaft vollzogen. 1991 In der Stadt Falkenstein beginnen die Arbeiten für ein großes Sanierungsprogramm. Die schönen Häuser aus der Gründerzeit in Falkenstein werden von den Besitzern mit großem Aufwand rekonstruiert. Die Fassaden erstrahlen in neuem Glanz.Sammlungstätigkeit des Museumsvereins mit dem Ziel, ein Museum zu gründen (Willy Rudert). 1992 Die Stadt Falkenstein erschließt das erste Gewerbegebiet an der Plauenschen Straße und schafft somit als eine der ersten Städte die Voraussetzungen für die gewerbliche Entwicklung. 1993 Ein entscheidender Schritt zur Belebung der Innenstadt ist, dass der 1. Abschnitt der Schlossstraße zur Fußgängerzone umgebaut wurde. In den folgenden Jahren werden auch die beiden übrigen Abschnitte umgestaltet. Der traditionsreiche Gardinenhersteller „Falgard“ der Plauener Gardine muß aufgrund des dramatischen Rückgangs der Textilindustrie schließen. Das neu errichtete Stadion als Sport- und Freizeitpark Falkenstein wird eingeweiht. Damit sind die Voraussetzungen für die künftig in Falkenstein stattfindenden nationalen Wettkämpfe geschaffen. Mit den Gemeinden Oberlauterbach und Neustadt wird eine Verwaltungsgemeinschaft vereinbart. 1994 kommt noch die Gemeinde Trieb mit dem Ortsteil Schönau hinzu. 1995 Falkenstein wird in das Bund-Länder-Programm „Städtebauliche Sanierung“ aufgenommen. Für die Hauseigentümer im Sanierungsgebiet können somit Zuschüsse zu ihren Haussanierungen gegeben werden. 1998 Mit großem finanziellen Aufwand werden die Schulen in der Stadt Falkenstein rekonstruiert und haben eine eigene Turnhalle. An der Grund- und Mittelschule (Hauptstraße) wird ein Anbau errichtet, in dem neben einer Turnhalle auch 6 Klassenzimmer integriert wurden. Ebenso sind alle Kindereinrichtungen der Stadt modernisiert. Die Stadt Falkenstein begeht die Feierlichkeiten anlässlich ihres 550 jährigen Bestehens. Am 22. Juni 1998 wird die Stadt Falkenstein von einer "Windhose" getroffen. Teilweise wurden Dächer Abgedeckt oder vom Haus gerissen. Bäume wurden entwurzelt, Autos durch herumfliegende Gegenstände beschädigt, Fensterscheiben gingen zu Bruch und Häusergiebel sind abgestürzt. Ein Mann ist von einem herunterfallenden Ast am Kopf verletzt worden. 1999 1. Januar, Oberlauterbach, Schönau und Trieb werden Ortsteile von Falkenstein und erhalten jeweils Ortschaftsräte. Mit der Gemeinde Grünbach wird eine Verwaltungsgemeinschaft vereinbart. Die Stadt Falkenstein erwirbt die Textilbrache „FALGARD“ aus der Konkursmasse und beginnt auf ca. 10 ha deren Revitalisierung. Der Gesamtaufwand beläuft sich auf über 9,7 Mio. E (19 Mio. DM). 2001 Das neue Gewerbegebiet „FALGARD“ wird übergeben. Im Herzen der Stadt stehen Entwicklungsflächen für die gewerbliche Wirtschaft zur Verfügung. 2004 Die Stadt Falkenstein schließt mit Ellefeld und Grünbach Vereinbarungen zum Erhalt der Schulen ab, in dessen Folge eine zentrale Mittelschule in der Stadt Falkenstein entsteht und die Grundschulen in den Orten gesichert werden. 2005 Der Wiederaufbau des Rittergutes „Adlershof“ in Oberlauterbach wird mit der Errichtung des „Ländlichen Entwicklungszentrums Vogtland“ fortgesetzt. In Trieb wird das Jugend- und Seniorenzentrum eröffnet. Schönau erhält ein neues Feuerwehrgerätehaus. 2006 Die Schule an der Hauptstraße wird zu einer zweizügigen Grundschule mit Ganztagsangeboten umgebaut. Am Sport und Freizeitpark beginnen die Arbeiten zur neuen 2-Feld-Sporthalle.

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    Willkommen in Falkenstein/Vogtl. Liebe Falkensteinerinnen und Falkensteiner, Liebe Gäste der Stadt Falkenstein, als Bürgermeister darf ich Sie hier auf unserer städtischen Internetseite recht herzlich begrüßen. Unser Online-Service soll Ihnen helfen, sich zu orientieren und Ihr Leben bzw. Ihren Aufenthalt in Falkenstein zu erleichtern. Ich freue mich über Ihren Besuch auf unserer Webseite und lade Sie ein, unsere Stadt und ihre Ortsteile mit ihren Menschen, ihrer Vielfältigkeit und ihren Angeboten online, aber auch in der Wirklichkeit kennen zu lernen. Ich wünsche Ihnen viel Freude und reichlich Wissensfindung beim Besuch unserer Seiten. Sie sind uns HERZLICH WILLKOMMEN. Ihr Marco Siegemund Bürgermeister Impressionen Bildrechte Bildrechte Bildrechte Bildrechte Falkenstein - Das Vogtland von seiner schönsten Seite Falkenstein – eine Kleinstadt mit großstädtischem Flair, war schon immer eine Reise wert. Der Reiz der heute 8.000 Einwohner zählenden Stadt ist unumstritten. Eingerahmt von grünen Wäldern präsentiert sich Falkenstein seinen Besuchern von seiner besten Seite. Falkenstein ist eine Stadt, die zum Verweilen einlädt - eine Stadt voller Sehenswürdigkeiten. Das Falkensteiner Rathaus, gebaut 1903 und die Kirche „Zum Heiligen Kreuz", erbaut von Prof. Christian Friedrich Arnold aus Dresden, einem Semper-Schüler, prägen das Stadtbild. Gerade Straßen durchziehen architektonisch wertvolle Gründerzeitkarrees. Parkanlagen mit Springbrunnen, eine Fußgängerzone, die zum Flanieren einläd mit Geschäften und Einkehrmöglichkeiten machen die Stadt erlebenswert. Vielfältig ist auch das Angebot an Kultur und Unterhaltung. Das Heimatmuseum zeigt viel Wissenswertes über Falkenstein. Der Tierpark erfreut Alt und Jung. Wer sich sportlich betätigen will, dem stehen moderne Sportanlagen sowie das Naherholungsgebiet rund um die Talsperre zur Verfügung. Das Natur- und Umweltzentrum des Vogtlandkreises in Oberlauterbach führt regelmäßig interessante Veranstaltungen für Jung und Alt durch. Falkenstein ist aber auch die Stadt des Handels und des Gewerbes. Ein vollständig belegtes Gewerbegebiet und 12 Betriebe der Primärindustrie bilden heute das wirtschaftliche Rückgrat der Stadt. Es neues Gewerbegebiet entstand im Stadtzentrum unmittelbar an der B169 und bietet Anreiz für künftige Investitionen in Falkenstein. Die künftige Autobahnanbindung an die A 72 tangiert das Gewerbegebiet in unmittelbarer Nähe. In unserem Industriegebiet und Gewerbegebiet Siebenhitz stehen für Investoren Flächen bis zu 25 ha zur Verfügung, die den individuellen Bedürfnissen angepasst werden können. Durch die Stadt Falkenstein wird eine aktive Wirtschaftsförderung betrieben, die es den Unternehmen ermöglicht, „Service aus einer Hand" zu bekommen. Mit dem Auto erreichen Sie Falkenstein über die A 9, die A 72 und die B 169. Falkenstein liegt weiter an den Bahnstrecken Zwickau-Klingenthal-Tschechien und Plauen-Klingenthal-Tschechien. Flugzeuge mit einem Startgewicht bis zu 5,7 Tonnen können den Verkehrslandeplatz Auerbach nutzen, der in nur 3 km Entfernung liegt.

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