Bürgerinformation - Neue Regelung zur Pass- und Ausweisbeantragung ab 1. Mai 2025

Neue Regelung zur Pass- und Ausweisbeantragung ab 1. Mai 2025

Ab dem 1. Mai 2025 ändert sich das Verfahren zur Beantragung von Pässen und Personalausweisen. Von diesem Zeitpunkt an werden mitgebrachte, ausgedruckte Passbilder nicht mehr akzeptiert.
Stattdessen werden die biometrischen Lichtbilder direkt im Einwohnermeldeamt Falkenstein aufgenommen oder von einem angeschlossenen Fotografen digital übermittelt. Dies sorgt für eine höhere Qualität und eine reibungslose Bearbeitung der Anträge.

Bis zum 30. April 2025 bleibt das bisherige Verfahren mit mitgebrachten Passbildern bestehen. Wer also noch vor dem Stichtag einen neuen Pass oder Ausweis beantragt, kann weiterhin eigene Fotos vorlegen.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, sich rechtzeitig auf diese Änderung einzustellen. Für Fragen stehen wir Ihnen im Einwohnermeldeamt gerne zur Verfügung.