Bürgerinformation - Wichtiger Hinweis zur Grundsteuer 2025
Wichtiger Hinweis zur Grundsteuer 2025
Keine Zahlung ohne neuen Bescheid!
Bitte warten Sie auf Ihren neuen Grundsteuerbescheid!
Ab 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach neuen Regelungen durch die Grundsteuerreform erhoben. Alle Grundstücke der Stadt Falkenstein/Vogtl., mit den dazugehörigen Ortsteilen, wurden in diesem Zusammenhang durch das Finanzamt neu bewertet. Ab Januar 2025 erfolgt daher der Versand neuer Grundsteuerbescheide. Bisherige Grundsteuerbescheide verlieren zum 31.12.2024 ihre Wirksamkeit.
Warten Sie bitte auf Ihren neuen Grundsteuerbescheid! Dieser enthält eine neue Zahlungsaufforderung.
Sollten Sie dem Kreditinstitut bisher zum Ausgleich der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte. Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist grundsätzlich nichts weiter zu tun, dieses bleibt bestehen. Ein entsprechender Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem Ihnen ein neuer Grundsteuerbescheid zugegangen ist. Das bisher erteilte SEPA-Lastschriftmandat wird auf Ihrem neuen Grundsteuerbescheid abgedruckt. Bitte überprüfen Sie die dabei hinterlegte Bankverbindung.