Anmeldung Schulanfänger 2027/2028

Anmeldung der Schulanfänger für die Grundschulen der Stadt Falkenstein/Vogtl. für das Schuljahr 2027/2028

Mit Beginn des Schuljahres 2027/2028 werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2027 das sechste Lebensjahr vollendet haben, sowie Kinder, die im Schuljahr 2026/2027 zurückgestellt wurden, schulpflichtig. Kinder, die das sechste Lebensjahr später vollenden, können angemeldet werden.

Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können nach § 27 Abs.2 auf Antrag der Eltern zum Anfang  des Schuljahres in der Grundschule aufgenommen werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzen.

Die Anmeldung der Schulanfänger für die Schulen der Stadt Falkenstein/Vogtl. erfolgt zu den nachfolgend genannten Terminen in folgenden Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Falkenstein/Vogtl.

  • die Grundschule am Schloßfelsen, Hauptstraße 2, 08223 Falkenstein/Vogtl.
  • die Grundschule Dorfstadt, Reumtengrüner Str. 25, 08223 Falkenstein/Vogtl.

Anmeldetermine für die Schulanmeldungen für das Schuljahr2027/2028:

18.08.2026 - 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
20.08.2026 - 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
24.08.2026 - 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
25.08.2026 - 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde (in Kopie) und der Impfausweis (im Original) des einzuschulenden Kindes vorzulegen. Die Anmeldung ist von beiden sorgeberechtigten Elternteilen zu unterschreiben. Es ist nicht erforderlich, die Kinder mitzubringen und vorzustellen.

Wir weisen darauf hin, dass die Kinder, die um ein Jahr vom Schulbesuch zurück gestellt worden sind, noch einmal angemeldet werden müssen.

Die Eltern haben die Möglichkeit, sich in einer der zwei Schulen anzumelden. Die Anmeldung in einer „Wunschschule“ ist möglich, es besteht jedoch kein Anspruch auf Einschulung in dieser Schule. 

Anmeldeformulare für die Schulanmeldung sowie die Voranmeldung für einen gegebenenfalls auch benötigten Hortplatz und die dazugehörige Datenschutzerklärung stehen auf den Webseiten der Schulen sowie hier auf unserer Website im Bereich Amt24/ Formulare unter “Formulare Kita/Schulen” zur Verfügung, damit diese von den Eltern bereits ausgefüllt zur Anmeldung mitgebracht werden können.

Websites:
http://www.gs-falkenstein.de/
http://www.grundschule-dorfstadt.de/

Für den Besuch einer genehmigten Schule in freier Trägerschaft melden die Eltern ihr Kind direkt dort an und müssen dies aber einer der beiden oben genannten Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Falkenstein/Vogtl. bis zum 15.09.2026 schriftlich zur Kenntnis mitteilen.

Bitte beachten Sie, dass die Schulanmeldung von beiden Sorgeberechtigten des Kindes unterschrieben werden muss, sofern beide Eltern sorgeberechtigt sind. Ist ein Sorgeberechtigter für die Unterschrift verhindert, bringen Sie bitte eine entsprechende Vollmacht mit. Ist nur ein Elternteil allein sorgeberechtigt, ist ein diesbezüglicher Nachweis beizubringen.