Bundestagswahl 2025

Bekanntmachungen Bundestagswahl 2025

Briefwahl
Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht. Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt. Bei persönlicher Beantragung des Wahlscheins, besteht in der Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl. die Möglichkeit des sofortigen Wählens vor Ort (Sofortwahl).

Wahlschein online beantragen
Die Online Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist in der Zeit vom 13.01.2025, 08:00 Uhr bis 20.02.2025, 12:00 Uhr möglich. Bei Selbstabholung im Wahlamt der Stadt Falkenstein Vogtl. ist dies zusätzlich bis 21.02.2025 um 15:00 Uhr möglich.  

Für die Onlinebeantragung folgen Sie bitte diesem Link:  

Wahlscheinbeantragung online

Sie können auch den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code verwenden. Der Online Wahlscheinantrag kann bis spätestens zum 20. Februar 2025, 12:00 Uhr genutzt werden. 

Wahlamt:
Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl.
Einwohnermeldeamt - Ansprechpartnerin: Frau Rannacher
Willy-Rudert-Platz 1
08223 Falkenstein/Vogtl.
Tel. 03745 741-311 oder 741-312
E-Mail: Rannacher.Meldeamt@Stadt-Falkenstein.de

Wahlbenachrichtigung
Mit der Wahlbenachrichtigung werden Wahlberechtigte darüber informiert, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Die Benachrichtigung enthält beispielsweise Angaben

  • zum Wahltag,
  • zur Wahlzeit,
  • zum Ort des Wahlraumes und
  • ob dieser barrierefrei erreichbar ist sowie
  • zur Möglichkeit der Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen.

Wahlberechtigte können zunächst nur im genannten Wahlraum wählen. Auf Antrag können sie jedoch einen Wahlschein erhalten, der ihnen die Möglichkeit zur Briefwahl gibt. In der Regel wird im Wahlraum mit der Wahlbenachrichtigung der Nachweis erbracht, dass man dort wahlberechtigt ist. Der Personalausweis oder Reisepass sollte jedoch zusätzlich bereitgehalten werden, um sich ausweisen zu können.
Etwa 4 bis 6 Wochen vor der Wahl versenden die Gemeindebehörden die Wahlbenachrichtigungen. Spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 2. Februar 2025) müssten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten.

Hinweise zu den Stimmzetteln
Die Stimmzettel zur Bundestagswahl sind an der oberen rechte Ecke abgeschnitten. Das beeinträchtigt weder die Gültigkeit des Stimmzettels noch die Gemeinhaltung der Abstimmung. Bei der abgeschnittenen Ecke handelt es sich um eine Tasthilfe zur Verwendung einer Stimmzettelschablone für Blinde und sehbehinderte Menschen. Mithilfe der Schablone wird jenen Personen ermöglicht, selbstständig und geheim ihre Stimme abzugeben. Stimmzettelschablonen werden kostenlos vom Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e. V. ausgegeben.

Ein Muster des Stimmzettels kann bei Interesse ab sofort auf der Internetseite des Landratsamtes Vogtlandkreis unter der Sonderseite Wahlen eingesehen werden.

Deutsche im Ausland
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen. Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis  und  weitere Hinweise erhalten Sie auf der Website der Bundeswahlleiterin unter folgendem Link.

Deutsche, die sich vorübergehend – zum Beispiel während eines längeren Urlaubs – im Ausland aufhalten und nach wie vor in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Sie können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.

Weitere Informationen
Weitere Informationen rund um das Thema der Bundestagswahl 2025 finden sich einerseits auf der Internetseite des Landratsamtes Vogtlandkreis (www.vogtlandkreis.de/wahlen) sowie anderseits auf den Internetseiten der Bundeswahlleiterin (www.bundeswahlleiterin.de) und des Landeswahlleiters (www.wahlen.sachsen.de).

Ansprechpartner und Adressen

Wahlverantwortliche:
Frau Kerstin Leonhardt
Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl.
Willy-Rudert-Platz 1, Zimmer 2.OG-07,
08223 Falkenstein/Vogtl.

Tel.: 03745 741-112
Fax: 03745 741-700
E-Mail: Leonhardt.Hauptamt@Stadt-Falkenstein.de

Wahlamt:
Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl.
Einwohnermeldeamt
Willy-Rudert-Platz 1, Zimmer EG-02,
08223 Falkenstein/Vogtl.

Tel.: 03745 741-311 oder 741-312
Fax: 03745 741-777
E-Mail: Rannacher.Meldeamt@Stadt-Falkenstein.de