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Versorgung von Soldaten

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Ehemalige Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen erhalten Versorgung nach dem Gesetz über die Versorgung für die ehemaligen Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen (Soldatenversorgungsgesetz – SVG). Der umfassende Katalog an Versorgungsleistungen orientiert sich an der Versorgung von Kriegsopfern nach dem Bundesversorgungsgesetzes (BVG).

Wurde eine Wehrdienstbeschädigung nicht anerkannt, der Soldat jedoch aus der Bundeswehr heilbehandlungsbedürftig entlassen, besteht in besonderen Fällen ein Anspruch, soweit andere Sozialleistungsträger (zum Beispiel eine Krankenkasse) keine vergleichbare Heilbehandlung gewähren.

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 Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 03.01.2019