Versorgung von Gewaltopfern
Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen
Kriminalität
Straftaten häuslicher Gewalt
Extremismus, Terrorismus und Katastrophen
Opferrechte
Informationsmaterial
Wenn Sie Opfer einer Straftat, insbesondere eines Gewaltverbrechens geworden sind, so hilft Ihnen die Polizei, die stets Ihre erste Anlaufstelle sein sollte, wenn Ihnen Gewalt angetan wurde. In jeder Polizeidienststelle erhalten Sie Kontaktadressen von Ansprechpartnern der Hilfsorganisationen. Die Polizeibeamten werden Sie auch über Ihre Rechte und Pflichten als Opfer und zugleich als Zeuge einer Straftat aufklären.
Kriminalität
Der Weiße Ring unterhält in fast jedem Landkreis Betreuungs- und Unterstützungsangebote für Kriminalitätsopfer.
Die Opferhilfe Sachsen betreibt Beratungsstellen in vielen sächsischen Städten, die insbesondere folgende Hilfe bieten:
- erste stabilisierende Krisenintervention
- Beratung, Betreuung und Begleitung – auch für Opfer von Sexualdelikten und ihre Angehörigen
- Zeugenbegleitung für Opfer von Straftaten und deren Angehörigen
Straftaten häuslicher Gewalt
- In Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen können Frauen und ihre Kinder, die von häuslicher Gewalt bedroht sind (oft auch in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch) Zuflucht finden.
- In den Interventions- und Koordinierungsstellen gegen häusliche Gewalt finden Betroffene auf den Einzelfall bezogene Hilfen wie Beratung zum Gewaltschutzgesetz, Unterstützung bei der Antragstellung sowie Begleitung bei Gericht und weiteren Behördengängen. [...]
Die Mitarbeiter der Interventions- und Koordinierungsstellen arbeiten eng mit der Polizei und weiteren Partnern der Anti-Gewalt-Arbeit zusammen. Derzeit gibt es fünf solcher Stellen in Sachsen, deren Einzugsgebiete den Zuständigkeitsbereichen der Polizeidirektionen im Freistaat Sachsen entsprechen.
- Standortverteilung von Schutz- und Beratungseinrichtungen bei häuslicher Gewalt
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
- Standortverteilung von Schutz- und Beratungseinrichtungen bei häuslicher Gewalt
Extremismus, Terrorismus und Katastrophen
Die sächsische Opferbeauftragte ist für den Ausbau des Opferschutzes und der Hilfe für Betroffene im und aus dem Freistaat bei Großschadensereignissen zuständig. Dafür steht ihr ein Team aus qualifizierten Kolleginnen zur Seite. Sie ist Ansprechpartnerin für Opfer und Betroffene und für die Vermittlung von spezifischen Hilfen.
Ansprechstellen auch für die Opferhilfe in Extremsituationen sind der Weisse Ring und die Opferhilfe Sachsen. Der Weisse Ring vermittelt auch Fachleute für die verschiedensten Einsätze in einer solchen Lage. Die Opferhilfe unterstützt Betroffene durch Beratung (auch online), Zeugen- und psychosoziale Begleitung im Gerichtsprozess.
Betroffene rechter und rassistischer Gewalt finden Beratung und Unterstützung bei den Regionalen Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie (RAA - Sachsen). Daneben widmet sich die RAA der langfristigen Gewaltprävention in vielfältigen Fortbildungsformaten.
Opferrechte
Unter dem Titel "Wenn Sie Opfer einer Straftat werden" klärt die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes über Rechte der Opfer auf. Die Informationen in dem umfangreichen Portal reichen vom Erstatten der Strafanzeige über die Beteiligte an Strafverfahren und den Opferschutz bis hin zum Ablauf des Strafverfahrens und die Beratungsstellen-Suche. Betroffene erhalten einen Überblick über ihre rechtlichen Ansprüche, insbesondere auch auf finanzielle Unterstützung und Entschädigung:
- Prozesskosten- und Beratungshilfe, Unterstützung durch eine Opferhilfeeinrichtung
- Entschädigung durch den Entschädigungsfonds der Verkehrsopferhilfe nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)
- Ziviles Pfandrecht nach dem Opferanspruch-Sicherungsgesetz (OASG)
- Entschädigung von Opfern extremistischer und terroristischer Übergriffe (Bundesjustizministerium)
- Entschädigung für Nothelfer (Unfallversicherung)
- Besondere Entschädigung der Bundesländer
- Recht auf Wiedergutmachung im Wege des Täter-Opfer-Ausgleichs
- Recht, zivilrechtliche Ansprüche innerhalb (Adhäsionsverfahren) und außerhalb des Strafverfahrens geltend zu machen
- Wenn Sie Opfer einer Straftat werden
Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
Opfern terroristischer Gewaltttaten gewährt das Bundesjustizministerium im Härtefall besondere Leistungen. Auf den Themenseiten zu Opferhilfe und Gewaltprävention im Internet werden die Härteleistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) erläutert. Betroffene erhalten sie auf Antrag als einmalige Geldzahlung, der Umfang bemisst sich individuell. [...]
- Härteleistungen für Opfer extremistischer/terroristischer Straftaten
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Informationsmaterial
- ODABS Online-Datenbank für Betroffene von Straftaten
Die Internetseiten der Kriminologische Zentralstelle e. V. fassen Angebote für Betroffene von Straftaten zusammen. Über eine Suchmaschine lassen sich Einrichtungen in der Nähe ermitteln, die in der jeweiligen Situation ansprechbar sind. - Häusliche Gewalt ist keine Privatsache
Die regional bezogenen Informationsblätter des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz klären auf, wie sich Betroffene gegen häusliche Gewalt zur Wehr setzen können. - Polizeilicher Opferschutz, Informationen für Betroffene
Broschüre der Polizei Sachsen - Opferhilfe
Die Broschüre des Sächsischen Staatsministerium der Justiz gibt einen Überblick über die Opferhilfeeinrichtungen im Freistaat. Außerdem werden Zweck und Nutzen von moderierten Ausgleichsgesprächen im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs erläutert. - Ich habe Rechte
Die Publikation des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz wendet sich an Jungen und Mädchen, die Opfer einer Straftat geworden sind. In dem Heft kann man nachlesen, was nach einer Strafanzeige geschieht. Beispiele zeigen, wo Vertrauen missbraucht und (sexuelle) Gewalt ausgeübt werden kann. Es kommen drei Mädchen zu Wort, die selbst Opfer von Straftaten geworden sind und bereit waren, über ihre Erfahrungen zu berichten. - Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt
Umfangreiche Broschüre, mit Informationen zur Rechtslage und zu Hilfsangeboten für Opfer von Straftaten im Rahmen von häuslicher Gewalt. Herausgeber sind das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Tipp: Soweit verfügbar, können Sie in der Broschürendatenbank auch die Druckexemplare online bestellen. Die Broschüren liegen zudem bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften im Freistaat Sachsen aus.
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- Leistungen für Kriegsopfer
- Leistungen für Opfer von DDR-Unrecht
Amt24-Informationen - Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erkennen und darauf reagieren
Berufsverband der Rechtsjournalisten e. V.
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 29.07.2020