Hinweise des Ordnungsamtes zur Räum- und Streupflicht und zum Parken bei Schnee
Hinweise Räum- und Streupflicht der Grundstückseigentümer gemäß Reinigungs-, Räum- und Streusatzung der Stadt Falkenstein/Vogtl. und Hinweise zum Parken bei Schnee
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
das Ordnungsamt möchte auch in diesem Jahr, im Hinblick auf die Wintersaison, auf die Pflicht jedes Grundstückseigentümers hinweisen, die an das Grundstück anliegenden Fußwege von Schnee, Schneematsch und Eis zu beräumen bzw. Schnee- und Eisglätte zu beseitigen (mind. 1m breit). Bei Schnee- und Eisglätte
haben die Anlieger die o.g. Flächen so zu bestreuen, dass sie von Fußgängern, bei Beachtung der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt, ohne Gefahr benutzt werden können. Zum Streuen ist abstumpfendes Material wie Sand oder Splitt zu verwenden.
Die Wege müssen werktags bis 7.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 9.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Fällt tagsüber erneut Schnee oder tritt Schnee- und Eisglätte auf, ist unverzüglich - bei Bedarf auch wiederholt - zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr. Es ist nicht
gestattet, Schnee auf öffentlichen Flächen, insbesondere Straßen und Wegen, abzulagern. Schneeüberhang und Eiszapfen an Gebäuden sind zu entfernen. Eine Sperrung des Gehwegs ist verboten.
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Reinigung-, Räum- und Streupflicht für alle Anlieger gilt, unabhängig von der Nutzungsart und davon, ob ein Grundstück bebaut oder bewohnt ist.
Zum reibungslosen Ablauf des Winterdienstes bitten wir alle Verkehrsteilnehmer eine Behinderung durch parkende Fahrzeuge auszuschließen. An engen Straßenstellen ist eine Mindestbreite von 3m Fahrbahn freizuhalten. Vor und nach Kreuzungen muss ein Mindestabstand von 5m zu den Schnittpunkten der
Fahrbahnkanten eingehalten werden. Ist dieser Mindestabstand nicht mehr gewährleistet, insbesondere durch Schneeanhäufungen am Straßenrand, ist das Parken gemäß StVO verboten! Bei Nichteinhaltung können keine Winterdienstarbeiten durchgeführt werden. Dies gilt auch für während des Winterdienstes belegte
Parkplätze. Bitte halten Sie sich im Interesse Aller an die Vorschriften der Satzung und StVO und nehmen Sie gegenseitig Rücksicht.
Wir möchten darauf hinweisen, dass das Nichtbefolgen der Anliegerpflichten bzw. Verstöße gegen die StVO Ordnungswidrigkeiten darstellen und durch die Stadt Falkenstein, als örtlich zuständige Polizeibehörde, mit einem Bußgeld geahndet werden können. In schwerwiegenden Fällen ist das Ordnungsamt berechtigt, nicht geräumte Gehwege auf Kosten der säumigen Grundstückseigentümer räumen lassen.
Die städtische Reinigungs-, Räum- und Streusatzung finden Sie hier.
Für Rückfragen steht Ihnen das Ordnungsamt Stadt Falkenstein gerne zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartner im Ordnungsamt:
Herr Klein - Tel.: 03745 741-313 - Klein.Ordnungsamt(at)Stadt-Falkenstein.de
Frau Sünderhauf - Tel.: 03745 741- 314 -Suenderhauf.Ordnungsamt(at)stadt-falkenstein.de