Anpassung der Verkehrsführung und Parksituation in der Schloßstraße gemäß StVO

Anpassung der Verkehrsführung und Parksituation in der Schloßstraße gemäß StVO - Neue Regelung für mehr Klarheit, Sicherheit und Aufenthaltsqualität.

Die derzeitige Verkehrsbeschilderung in zwei Abschnitten der Schloßstraße entspricht nicht mehr der tatsächlichen Nutzung. Kontrollen und eine gemeinsame Verkehrsschau mit der Polizei haben gezeigt, dass das bestehende Durchfahrtsverbot regelmäßig missachtet wird sowohl von Anwohnern als auch von Lieferanten und Kunden. Die Stadt ist gesetzlich verpflichtet, die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung umzusetzen. Gleichzeitig möchten wir durch eine realitätsnahe und praktikable Lösung mehr Klarheit schaffen – für Anlieger, Gewerbetreibende und Besucher.

Bisherige Regelung: Fußgängerzone mit Fahrverbot
Der Abschnitt zwischen Bahnhofstraße und Ferdinand-Lassalle-Straße war bislang als reine Fußgängerzone ausgewiesen. Der Fahrzeugverkehr war grundsätzlich untersagt – auch für Anwohner und Lieferanten. Ausnahmegenehmigungen konnten nur kostenpflichtig über das Landratsamt beantragt werden.

Die Realität sah jedoch anders aus: Insbesondere während der Geschäftszeiten wurde die Zone regelmäßig befahren und als Parkfläche genutzt.

Neue Regelung: Verkehrsberuhigter Bereich für die gesamte Schloßstraße

Nach Abstimmung mit Gewerbetreibenden und entsprechender Bewertung im Stadtrat wird die gesamte Schloßstraße künftig als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Das bedeutet:

  • Fahrzeuge sind zugelassen, aber nur mit Schrittgeschwindigkeit.
  • Fußgänger haben Vorrang und dürfen die Straße in voller Breite nutzen.
  • Parken ist nur auf gekennzeichneten Flächen erlaubt.

Zur besseren Erreichbarkeit der Geschäfte und zur Unterstützung des Einzelhandels sowie der Anwohner werden in allen drei Abschnitte zeitlich begrenzte Parkzonen eingerichtet. Ziel ist eine hohe Fluktuation und damit eine bessere Verfügbarkeit von Stellplätzen. Die derzeitige Verkehrsführung (Fahrtrichtung) bleibt unverändert.

Ein Appell an alle Verkehrsteilnehmer. Ein verkehrsberuhigter Bereich funktioniert nur, wenn sich alle an die Regeln halten – insbesondere an die Schrittgeschwindigkeit und den respektvollen Umgang miteinander. Nur so kann die Schloßstraße zu einem sicheren und attraktiven Ort für alle werden. Umsetzung und Kontrolle.

Die Umstellung erfolgt in den kommenden Wochen. Polizei und Ordnungsamt werden die Einhaltung der neuen Regelung regelmäßig kontrollieren. Verstöße – insbesondere zu schnelles Fahren oder Falschparken – werden geahndet.

Die Stadt setzt auf eine Kombination aus Aufklärung und Kontrolle, um ein sicheres, lebendiges und zukunftsfähiges Umfeld für Anwohner, Besucher und Gewerbetreibende zu schaffen.

Hintergrund: Was bedeutet „verkehrsberuhigter Bereich“? Umgangssprachlich oft als „Spielstraße“ bezeichnet, gelten hier besondere Regeln: Nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt (4–7 km/h), Fußgänger dürfen die gesamte Straße nutzen, Parken nur auf markierten Flächen.

Ordnungsamt Stadt Falkenstein/Vogtl.